891/AB XXIII. GP
Eingelangt am 24.07.2007
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Haidlmayr, Freundinnen und Freunde haben am 19. Juni 2007 unter der Nr. 987/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Etappenplan Bundesbauten gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Wurde von ihrem Ministerium bereits ein Etappenplan zum Abbau baulicher Bar-rieren für Gebäude, die in den Bereich Ihres Ministeriums fallen, erstellt?
Wenn ja, an wen wurde der Etappenplan zur Abnahme übermittelt?
Wenn nein, warum nicht?
Gemäß § 8 Abs. 2 des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet sich der Bund einen Etappenplan für Bundesbauten zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihm genutzten Gebäude zu erstellen und die etappenweise Umsetzung vorzusehen.
Gemäß § 19 Abs. 2 leg.cit. sind die Bestimmungen hinsichtlich baulicher Barrieren im Hinblick auf bereits vor dem 1. Jänner 2006 erteilte Baubewilligungen bis zum 31. Dezember 2015 „nur insoweit anzuwenden, als eine bauliche Barriere rechtswidrig errichtet wurde".
Das Bundeskanzleramt hat in Befolgung der genannten gesetzlichen Vorschrift einen Etappenplan zum Abbau baulicher Barrieren erstellt.
Wie dies in der genannten Bestimmung vorgesehen ist, wurde der Plan nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation erstellt und danach dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit schriftlich zur Kenntnis gebracht. Im genannten Etappenplan wurden mehrere Bereiche des Bundeskanzleramtes identifiziert, in denen ein Kundenkontakt aufgrund der von der jeweiligen Einheit wahrzunehmenden Aufgabenstellung vorgesehen ist. Dies trifft auf die Personalabteilung zu, jene Abteilung, die Dienstpässe ausstellt, die Förderungsabteilung, die Medienabteilung sowie die Volksgruppenabteilung zu. Im Hinblick darauf ist vorgesehen im Bundeskanzleramt einen zentralen Kundenservicebereich zu schaffen, der barrierefrei erreichbar ist.
Zu Frage 2:
Ø Sind Sie bereit, diesen Etappenplan auch dem Parlament zur Verfügung zu stel-len?
Wenn ja, bitte um Beilage zur Anfragebeantwortung.
Wenn nein, warum nicht?
Der Etappenplan findet sich in der Beilage.
Anlage
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundeskanzler übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.