893/AB XXIII. GP
Eingelangt am 24.07.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.000/0027-I/PR3/2007 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1099/J-NR/2007 betreffend die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Gemeinden Deutschfeistritz und Peggau, die die Abgeordneten Sylvia Rinner und GenossInnen am 27. Juni 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Im Allgemeinen und Frage 2:
Warum wurde trotz Vorliegen der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung mit der Bauausführung bislang nicht begonnen?
Die Lärmschutzprojekte für die Gemeinden Peggau und Deutschfeistritz wurden bislang als gemeinsames Bauprojekt mit gemeinsamer Realisierung im Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnhofes Peggau-Deutschfeistritz gesehen, da dadurch innerbetriebliche Synergien der ÖBB-Infrastruktur Bau AG genutzt und die Projektkosten minimiert hätten werden können. Die Lärmschutzwände für die Gemeinde Peggau sind auch lagemäßig bereits auf die Anlagen des neuen Bahnhofes abgestimmt. Der Umbau des Bahnhofes Peggau-Deutschfeistritz hätte gemäß Rahmenplan 2005 - 2010 in den Jahren 2010 und 2011 erfolgen sollen.
Da im Rahmenplan 2007 - 2012 der Umbau des Bahnhofes Peggau-Deutschfeistritz bis 2012 auf Grund nicht vorhandener finanzieller Bedeckung nun nicht berücksichtigt werden kann, werden nunmehr die beiden Lärmschutzprojekte als zwei eigenständige Projekte gesehen. Mit der Gemeinde Deutschfeistritz wurde auch bereits seitens des Landes Steiermark und der ÖBB-Infrastruktur Bau AG hinsichtlich der Realisierung der Lärmschutzmaßnahmen Kontakt aufgenommen.
Frage 1:
Wann ist mit der Errichtung der Lärmschutzwände entlang der Bahnstrecke Wien Süd – Spielfeld/Straß auf dem Gebiet der Gemeinden Deutschfeistritz und Peggau zu rechnen, bzw. gibt es einen konkreten Baubeginn?
Antwort:
In der Gemeinde Deutschfeistritz könnte - nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten der Vertragsparteien, insbesondere der Gemeinde Deutschfeistritz - ein 1. Bauabschnitt in den Jahren 2008/2009 realisiert werden.
Für die Gemeinde Peggau wird zu prüfen sein, ob in Teilbereichen Lärmschutzwände ohne bzw. mit nur geringem verlorenen Bauaufwand vorgezogen (d.h. ohne Bahnhofsumbau) realisiert werden können.
Frage 3:
Sehen Sie die Gefahr, dass aufgrund zu langen Zuwartens mit dem Baubeginn die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung erlischt, sodass ein neuerliches Verfahren den Baubeginn weiter verzögern würde?
Antwort:
Die ÖBB-Infrastruktur Bau AG hat die Möglichkeit, eine Verlängerung der Bauausführungsfrist zu beantragen, so dass ein Erlöschen der Baubewilligung damit verhindert werden kann und somit kein Grund für eine Verzögerung besteht.
Frage 4:
Ist die Finanzierung der Baumaßnahmen gesichert?
a. Wenn ja, in welcher Höhe und für wann ist diese budgetiert?
b. Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Für die österreichweite Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen an Eisenbahn-Bestandsstrecken, wie dies auch in den Gemeinden Peggau und Deutschfeistritz erfolgen soll, sind entsprechende Mittel im Rahmenplan 2007 - 2012 unter den so genannten „Basisinvestitionen“ vorgesehen. Voraussetzung für die konkrete Umsetzung der jeweiligen Projekte ist aber auch, dass die Länder und insbesondere die betroffenen Gemeinden ihre anteiligen Kosten entsprechend budgetieren bzw. tragen (können).
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann