896/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.07.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Strache, Rosenkranz, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 5. Juni 2007 unter der Nr. PA-914/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Rohrbombenfund in Wels" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Grundsätzlich obliegt dem Entminungsdienst im Bundeskriminalamt des Bundesministeriums für Inneres die Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit sprengkräftigen Kriegsrelikten, dem Entschärfungsdienst jene im Zusammenhang mit der terroristischen und kriminellen Verwendung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen. Es wird daher davon ausgegangen, dass bei der Anfrage der Entschärfungsdienst und nicht der Entminungsdienst gemeint war.
Zu den Fragen 1 und 2:
Der Entschärfungsdienst verfügt über eine Dienststelle mit der Zentrale in Wien und je eine Außenstelle in Hall in Tirol sowie Wernberg bei Villach. In Summe stehen drei einsatzbereite Teams zu Verfügung. Darüber hinaus besteht eine „vorgelagerte“ Organisation von SKO (Sprengstoffkundige Organe), die über ganz Österreich verteilt sind. Die derzeitige Anzahl beträgt 65.
Zu Frage 3:
Das Stadtpolizeikommando Wels, in diesem Falle die Polizeiinspektion Dragonerstraße, wurde am 12.03.2007 um 11.44 Uhr alarmiert bzw. verständigt.
Zu Frage 4:
Vorerst wurde der angebliche Sprengsatz vom Sachkundigen Organ (SKO) - dieser reiste aus Hörsching an - begutachtet und in der Folge wurde augrund dessen Entscheidung der Entschärfungsdienst angefordert. Darüber hinaus reiste das geographisch für Oberösterreich zuständige Team aus Wien per Hubschrauber nach Wels an.
Zu Frage 5:
Beurteilung der getroffenen Absperr- und Evakuierungsmaßnahmen, gegebenenfalls deren Verbesserung, Besichtigung des verdächtigen Gegenstandes, Untersuchung des Gegenstandes, gegebenenfalls dessen Entschärfung, Mitwirkung an der Sicherung der Spuren nach Herstellung der Tatortsicherheit.
Zu Frage 6:
Es handelte sich um eine Attrappe mit einem einer Sprengvorrichtung ähnlichen Aussehen.
Zu Frage 7:
Für den Bau wurden ein metallisches Installationsrohr mit Pfropfen und Muffen, eine Reizgasspraydose, ein handelsüblicher Antennenverstärker, ein Kunststoffrohr, Drähte und Nägel sowie pulverförmige Reste pyrotechnischer Sätze verwendet.
Zu Frage 8:
Im gegenständlichen Falle konnte eine fragmentarische Spur gesichert werden.
Zu Frage 9:
Von der Polizeiinspektion Dragonerstraße des SPK Wels wurde bezüglich dieses Vorfalles am 12.03.2007, nachdem die Erstmaßnahmen getroffen worden waren, die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich, der BMI II/EKC-Permanenzdienst, das LPK O.Ö. – Landesleitzentrale, sowie das SPK Wels verständigt.
Ebenso wurde die Staatsanwaltschaft Wels, sowie der zuständige Untersuchungsrichter verständigt.
Zu Frage 10 und 11:
Das BM.I wurde im Wege der vorgegebenen Berichterstattungspflicht informiert. Somit hatte die Zentralstelle Kenntnis zum Vorfall. Die üblichen Verständigungen wurden durchgeführt.
Zu Frage 12:
Dazu darf ausgeführt werden, dass der Bankdirektor selbst die Exekutive bezüglich des Vorfalles informiert hat.
Zu Frage 13:
Die Medienarbeit wurde am 12.03.2007 im Zuge der Erhebungen von der BPD Wels als zuständige Behörde 1. Instanz durchgeführt.
Zu Frage 14:
Ich bitte um Verständnis, dass infolge Gerichtsanhängigkeit mir die Beantwortung dieser Frage verwehrt ist.
Zu Frage 15:
Ein Zusammenhang kann derzeit nicht ausgeschlossen werden.