899/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.07.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/0400-II/1/2007
Wien, am Juli 2007
Die Abgeordneten zum Nationalrat Barbara Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 5. Juni 2007 unter Zl. 908/J-NR/2007 eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Grenzüberwachung trotz Schengenerweiterung“ an mich gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1
Zum angefragten Sichttag waren 804 Bedienstete an der Landgrenze zu Tschechien und der Slowakei in Niederösterreich im Einsatz.
Zu Frage 2
Für den Grenzdienst zu Tschechien und Slowakei sind derzeit in Niederösterreich 898 Planstellen systemisiert.
Zu Frage 3
Zum angefragten Stichtag waren an den Landgrenzen einschließlich zur Schweiz und Liechtenstein 2502 Bedienstete im Einsatz.
Zu den Fragen 4 bis 9
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Schengenerweiterung mit 1. Jänner 2008 noch nicht beschlossen ist, sondern von der Erfüllung aller Sicherheitsstandards der neuen Kandidatenstaaten abhängig ist.
Dazu gehören neben der Durchführung einer schengenkonformen Sicherung der Land- und Seegrenzen sowie der Sicherstellung der Grenzkontrolle auf Flughäfen, die volle Einbindung in das EU-Fahndungssystem mit der Umsetzung des SISone4ALL, der Abschluss bi- und multilateraler Verträge für Sicherheitsstrategien auf Schengen-Niveau und die Verstärkung der Polizeikooperation.
Die Erfüllung dieser Kriterien wird durch die laufende Schengenevaluierung unter österreichischer Beteiligung beobachtet. Erst im November 2007, wird der Rat der Innen- und Justizminister die endgültige Entscheidung über den Fortgang der Schengenerweiterung treffen.
Neben der Einforderung der Verantwortung, zur optimalen Sicherung der künftigen Schengen-Außengrenze durch die Kandidatenstaaten, wird diese Maßnahme durch die Einrichtung einer EU-Grenztruppe mit österreichischer Beteiligung, zur raschen Setzung von Schwerpunktmaßnahmen an der künftigen Außengrenze, sowie durch zusätzliche Maßnahmen in Drittstaaten, wie die verstärkte Entsendung von Dokumentenberatern, Verbindungsbeamten und die Unterstützung dieser Staaten beim Aufbau effizienter Polizeistrukturen, verstärkt.
Im Zuge der Stärkung der internationalen und grenzüberschreitenden Polizeikooperation liegt der Schwerpunkt im Ausbau der Polizeikooperationszentren, der Verstärkung der gemischten Streifen, gemeinsamer Sicherheitsanalysen und Schwerpunktaktionen, der Abstimmung von Einsatzplänen und der Vorsorge für die Wiederaufnahme der Grenzkontrolle wie zum Beispiel zur EURO 2008. Darüber hinaus stellt der Prümer Vertrag eine wesentliche Grundlage für den verbesserten polizeilichen Datenabgleich dar.
Seitens Österreichs wird in einem ersten Schritt an der gesamten derzeitigen österreichischen Schengenaußengrenze im Osten – und somit nicht nur in Niederösterreich - von der systematischen Grenzkontrolle zur selektiven Grenzraumkontrolle samt Errichtung von Schwerpunktdienststellen übergegangen. Darüber hinaus, werden entsprechend der Verkehrsströme im gesamten österreichischen Transitstreckennetz im Schienen- und Straßenverkehr und in Ballungsräumen verstärkte kriminal-, verkehrs- und fremdenpolizeiliche Kontrollmechanismen eingerichtet. Die damit verbundenen gezielten Überwachungsmaßnahmen und selektiven Kontrollen aufgrund aktueller Lagebilder und Fahndungsraster, werden den neuen Erfordernissen Rechnung tragen.
Dies bedeutet in einer ersten Phase die Belassung eines Großteils des derzeit in der Grenzkontrolle und –Überwachung eingesetzten Personals im grenznahen Bereich, um in einem mehrmonatigen Zeitraum, insbesondere die kriminal- und fremdenpolizeilichen Auswirkungen der Schengenerweiterung, entsprechend analysieren zu können.
Nach diesem Zeitraum wird im Herbst 2008 in einer zweiten Phase eine umfassende Analyse durchgeführt und anhand der aktuellen polizeilichen Lage und der Analyseergebnisse die weitere Strategie entwickelt. Darauf aufbauend wird ein zielgerichtetes Organisationskonzept erstellt, dessen Realisierung in Phase 3 ab 2009 vorgesehen ist.
Es erfolgt daher kein schlagartiger Systemwechsel, sodass in der ersten Phase eine weitgehende Nutzung der bisherigen Grenzdienststellenstruktur bei größtmöglicher Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Bediensteten, gegeben ist.