901/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.07.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Strache, Weinzinger, Rosenkranz, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 5. Juni 2007 unter der Nr. 913/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „öffentliche Hasstiraden, Todesdrohungen und Rohrbomben gegen die FPÖ und diverse Vorfeldvereinigungen bzw. befreundete Vereine“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ich bitte um Verständnis, dass infolge Gerichtsanhängigkeit mir die Beantwortung der Fragen verwehrt ist.
Zu Frage 2:
Die Sicherheitswache der Stadtgemeinde Vöcklabruck wurde am 25. April 2007 um 17.15 Uhr verständigt und die Polizeiinspektion Vöcklabruck um 18.06 Uhr.
Zu Frage 3:
Grundsätzlich obliegt dem Entminungsdienst im Bundeskriminalamt des Bundesministeriums für Inneres die Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit sprengkräftigen Kriegsrelikten, dem Entschärfungsdienst die Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit der terroristischen oder kriminellen Verwendung von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen. Es wird daher davon ausgegangen, dass bei der Anfrage der Entschärfungsdienst und nicht der Entminungsdienst gemeint war.
Der Entschärfungsdienst traf am 25. April 2007 um 21:00 Uhr am Ort des Geschehens ein.
Zu Frage 4:
Es handelte sich um eine Attrappe mit einem einer Sprengvorrichtung ähnlichen Charakter.
Zu Frage 5:
Für den Bau wurden ein metallisches Installationsrohr mit Propfen und Muffen, ein Transistorradio mit Batterien, einer KFZ Lampe, Drähte sowie ein Selbstlaborat in Pulverform verwendet.
Zu Frage 6:
Nein.
Zu Frage 7:
Ein Zusammenhang kann derzeit nicht ausgeschlossen werden.
Zu Frage 8:
Nein.
Zu Frage 9:
Nein.
Zu Frage 10:
Es darf auf die Beantwortungen zu den Fragen 4 und 5 verwiesen werden. Auch bei Vorhandensein eines Selbstlaborats liegt eine Attrappe vor, wenn die vorhandenen Bauteile nicht funktionell zusammengeführt sind.
Zu Frage 11:
Bei der Attrappe in Wels war dies offensichtlich, bei der Attrappe in Vöcklabruck bedurfte es noch elektronischer und chemischer Untersuchungen.
Zu Frage 12:
Die Polizeiinspektion Vöcklabruck verständigte am 25. April 2007 um 18.06 Uhr die Einsatzleitstelle Vöcklabruck. Weiters wurden das Bezirkspolizeikommando, der Journaldienst der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, das Landespolizeikommando, die Landesleitzentrale Oberösterreich, das Einsatz- und Krisenkoordinationscenter im BM.I, der Dauerdienst der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich und die Journaldienste des Bundeskriminalamtes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung verständigt.
Die Verständigung der Staatsanwaltschaft erfolgte am 26. April 2007 mittels einer schriftlichen Sachverhaltsdarstellung.
Zu den Fragen 13, 14 und 15:
Im Zusammenhang mit der Auffindung der Rohrbombenattrappe erfolgte keine Verständigung des Landesparteiobmannes, da der Stadtparteiobmann der FPÖ als Finder anwesend war.
Zu Frage 16:
Die Vorgangsweise ist abhängig vom individuellen Einzelfall und ist orientiert sich an gegebenen Gefährdungslagen.
Zu den Fragen 17 und 18:
Das BM.I wurde im Wege der vorgegebenen Berichterstattungspflicht informiert. Somit hatte die Zentralstelle Kenntnis zum Vorfall. Die üblichen Verständigungen wurden durchgeführt.
Zu Frage 19:
Es darf auf die Beantwortung zu Frage 16 verwiesen werden.
Zu den Fragen 20 und 21:
Bei den für die Pressearbeit zuständigen Stellen im BM.I und bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich wurde keine Nachrichtensperre verhängt. Eine Erstinformation für die Medien erfolgte, nachdem der Tatort sowie etwaige Spuren entsprechend gesichert waren und erste Fakten feststanden.
Zu Frage 22:
Ich bitte um Verständnis, dass infolge Gerichtsanhängigkeit mir die Beantwortung der Fragen verwehrt ist.
Zu Frage 23:
Es wurden Fragmente einer Fingerabdruckspur gesichert.
Zu den Fragen 24, 25 und 26:
Das Mitführen eines Transparents mit der Aufschrift „Tod und Hass der FPÖ“ konnte im Rahmen der Überwachung nicht festgestellt werden.
Zu Frage 27:
Zusammenhänge können vor Abschluss der Ermittlungen grundsätzlich nie ausgeschlossen werden. Konkrete Anhaltspunkte bestehen derzeit nicht.