903/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.07.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 W i e n
Die Abgeordneten zum Nationalrat Lutz Weinzinger, Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 6. Juni 2007 unter der Nummer 939/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die „Standortfolgenutzung des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 5 bis 9:
Seitens des Bundes ist nicht beabsichtigt, besagte Liegenschaft als Asylwerberunterkunft zu nutzen.
Zu den Fragen 10 und 11:
Seitens des Bundes ist derzeit keine Neuerrichtung von Asylwerberunterkünften beabsichtigt.
Auch wurden keine Überlegungen bezüglich der Wahl des Standorts von in Zukunft allenfalls zu errichtenden Unterkünften angestellt.
Ob solche Vorhaben bzw. Pläne bei den Ländern oder privaten Einrichtungen bestehen, entzieht sich der Kenntnis des Bundesministeriums für Inneres.