906/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.07.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben
am
19. Juni 2007 unter
der ZI. 1018/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend die „Unterbringung
ressortfremder Personen im Ministerium" gerichtet.
Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Fragen 1 bis 5:
Mit
Ausnahme von Büroräumlichkeiten für den
Rechtsschutzbeauftragten des
Bundesministeriums
für Inneres,
Herrn Dr. Thanner (20m2), und für den
Vorsitzenden des
Menschenrechtsbeirates, Herrn Präsident des OGH a.D. Dr. Felzmann (28m2),
werden in
meinem Ressort keinen ressortfremden Personen Räumlichkeiten
zur Verfügung gestellt.
Auch
in Hinkunft gedenke ich, außer in den beiden oben genannten Fällen, keine
Räumlichkeiten
an ressortfremde Personen zu vergeben.
Im
Jahr 2004 wurde dem Tsunami-Beauftragten der Bundesregierung HBM a.D. Dr.
Strasser
für rund 10
Monate eine Büroinfrastruktur im Ausmaß von 50m2
unentgeltlich zur
Verfügung
gestellt.