906/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.07.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben am
19. Juni 2007 unter der ZI. 1018/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend die
Unterbringung ressortfremder Personen im Ministerium" gerichtet.

Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Fragen 1 bis 5:

Mit Ausnahme von Büroräumlichkeiten für den Rechtsschutzbeauftragten des
Bundesministeriums für Inneres, Herrn Dr. Thanner (20m2), und für den Vorsitzenden des
Menschenrechtsbeirates, Herrn Pr
äsident des OGH a.D. Dr. Felzmann (28m2), werden in
meinem Ressort keinen ressortfremden Personen R
äumlichkeiten zur Verfügung gestellt.

Auch in Hinkunft gedenke ich, außer in den beiden oben genannten Fällen, keine
R
äumlichkeiten an ressortfremde Personen zu vergeben.

Im Jahr 2004 wurde dem Tsunami-Beauftragten der Bundesregierung HBM a.D. Dr.
Strasser für rund 10 Monate eine Büroinfrastruktur im Ausmaß von 50m2 unentgeltlich zur
Verfügung gestellt.