911/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.07.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0060-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 890/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Hermann Gahr, Mag. Karin Hakl, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Personalsituation in der Justizanstalt Innsbruck“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Justizanstalt Innsbruck hat bereits im Jahr 2006 als Vorgriff auf die Eröffnung der Neubautrakte zwei zusätzliche Exekutivplanstellen erhalten, obwohl österreichweit 124 Planstellen eingespart wurden. Im Endausbau ist für die Justizanstalt Innsbruck eine Vermehrung um insgesamt 8 Planstellen für Justizwachebeamte vorgesehen.

Zu 2 und 3:

Der internationale Vergleich für das Zahlenverhältnis Häftlinge zu Bewachungs- und Betreuungspersonal lässt ohne eingehende Betrachtung der Organisationsformen der Haftanstalten, ihrer Aufgabenstellung und ihrer Widmungen nur bedingt Rückschlüsse auf die Personalsituation der Justizanstalt Innsbruck zu. 

Der Stellenplan 2007 sieht insgesamt 3.165 Planstellen für den Exekutivdienst vor; bei einer Gesamtbelagsmöglichkeit von 8.560 Insassen (Stand 28. Juni 2007) liegt die Gesamtrelation Justizwache: Belagsmöglichkeit österreichweit bei 1:2,7. Eine Aufgliederung der Justizanstalten in Gerichtshofgefangenenhäuser, Strafvollzugsanstalten und Sonderanstalten ergibt nachstehendes Zahlenverhältnis von Bewachungspersonal zu Häftlingen:

 

 

Gerichtshofgefangenenhäuser

1: 3,02

Strafvollzugsanstalten

1:2,99

Sonderanstalten

1:2,30

 

Die Justizanstalt Innsbruck liegt damit nach Abschluss der Besiedelung der Neutrakte und der in Etappen vorgesehenen Personalaufstockung im Mittelfeld der Gerichtshofgefangenenhäuser. Die Restrukturierung der Strafvollzugsverwaltung und bauliche Nachbesserungen in der Justizanstalt Innsbruck werden dazu beitragen, den Dienstablauf einfacher und damit weniger personalintensiv gestalten zu können. Auch ist zu berücksichtigen, dass der Neubautrakt für die Unterbringung von Strafgefangenen vorgesehen ist, sodass nicht mit zusätzlichem Aufwand für Ausführungen zu Gericht gerechnet werden muss.

Zu 4:

Die planstellenmäßige Dotierung der Justizanstalten erfolgt im Rahmen von Berechnungen zur Planstellenidealverteilung jeweils auf Grundlage des geltenden Stellenplans. Primäres Kriterium stellt die Widmung einer Justizanstalt (Gerichtshofgefangenenhaus, Strafvollzugsanstalt oder Sonderanstalt) dar. Sonderaufgaben einer Justizanstalt, wie etwa in der Justizanstalt Innsbruck der vermehrte Aufwand für Vorführungen zu Gericht, fließen selbstverständlich in diese Berechnungen ein. Im Sinn dieser Kriterien werden alle Justizanstalten mit dem Ziel einer gleichmäßigen und ausreichenden Planstellenausstattung gleich bewertet.

Zu 5:

Nein.

Zu 6:

Die Ausstattung und die Gerätschaft, die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Justizanstalt Innsbruck zur Verfügung stehen, entsprechen dem letzten Entwicklungsstand der Technik und sind in einem ausgezeichneten Zustand ist.  Der neue Turnsaal steht auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung.  Überdies stehen den Bediensteten eine Anstaltskantine und modern eingerichtete Teeküchen  rund um die Uhr zur Verfügung.

Zu 7:

Der Prozentanteil ausländischer Inhaftierter in Innsbruck lag zum Stichtag 1. Juni 2007 bei 38% und im Bundesdurchschnitt bei 43,6%.

 

27. Juli 2007

 

(Dr. Maria Berger)