915/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.07.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2007
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0052-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 869/J vom 30. Mai 2007, der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Ausbau des Öffentlichen Verkehrs, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass auch der vorigen Bundesregierung der Ausbau von Schiene und Straße – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Erweiterung der EU – entgegen den Ausführungen in der Anfrage ein zentrales Anliegen war. Belegt wird dies u.a. dadurch, dass im Rahmen der Infrastrukturoffensive für den Zeitraum 2000 bis 2010 insgesamt über 30 Mrd. Euro für Straße und Schiene bereitgestellt wurden.
Zu 1. und 2.:
Auch die jetzige Bundesregierung hat in ihrem Programm für die laufende Legislaturperiode der Bedeutung des Öffentlichen Verkehrs, insbesondere im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Senkung der Treibhausgas-Emission sowie Feinstaub -und Stickoxidimmissionen, einen hohen Stellenwert eingeräumt. Demnach soll u.a. ein effizientes und leistbares Nahverkehrsfinanzierungssystem gemeinsam mit den Gebietskörperschaften weiterentwickelt werden.
Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, wird es von Bundesseite vor allem Aufgabe des zuständigen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie sein, die entsprechenden Impulse zu setzen. Für die legistischen Weichenstellungen hinsichtlich des Öffentlichen Nahverkehrs ist gemäß dem Bundesministeriengesetz ausschließlich dieses Ressort zuständig.
Ein transparentes und effizientes Finanzierungssystem mit entsprechender Einbindung der Länder, Gemeinden und Verkehrsträger liegt selbstverständlich im Interesse des Bundesministeriums für Finanzen. Das Zusammenführen von Planungs- und Finanzierungsverantwortung ist dabei aus meiner Sicht ein sehr wesentlicher Aspekt.
Zu 3.:
Die Mehreinnahmen der Länder und Gemeinden aus der Erhöhung der Mineralölsteuer betragen in Mio. Euro:
|
|
2007 |
2008ff |
|
Länder (mit Wien als Land u. Gemeinde) |
26 |
82 |
|
Gemeinden (ohne Wien) |
12 |
37 |
|
Summe |
38 |
120 |
Diesen Mehreinnahmen sind allerdings die Mindereinnahmen der Länder und Gemeinden aus der Senkung der Kraftfahrzeugsteuer gegenzurechnen, sodass sich netto folgende Mehreinnahmen der Länder und Gemeinden ergeben (in Mio. Euro):
|
|
2007 |
2008ff |
|
Länder (mit Wien als Land u. Gemeinde) |
23 |
69 |
|
Gemeinden (ohne Wien) |
11 |
32 |
|
Summe |
33 |
101 |
Von diesen Mehreinnahmen in
Höhe von 101 Mio. Euro p.a. entfallen rd. 67,1 Mio. Euro auf
zusätzliche Ertragsanteile der Länder (mit Wien als Land und
Gemeinde) und rd. 31,4 Mio. Euro auf zusätzliche
Ertragsanteile der Gemeinden (ohne Wien). Weitere
2,1 Mio. Euro entfallen auf folgende Finanzzuweisungen:
Zu 4.:
Das Aufkommen an Mineralölsteuer betrug im Jahr 2006 rd. 3.553 Mio. Euro. Davon entfielen auf die Länder und Gemeinen (vor Abzug der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel) folgende Ertragsanteile (in Mio. Euro):
|
|
Länder |
Gemeinden |
||
|
Burgenland |
15,6 |
10,7 |
|
|
|
Kärnten |
33,1 |
25,6 |
|
|
|
Niederösterreich |
91,1 |
66,4 |
|
|
|
Oberösterreich |
82,6 |
65,3 |
|
|
|
Salzburg |
32,5 |
26,9 |
|
|
|
Steiermark |
69,4 |
51,5 |
|
|
|
Tirol |
42,4 |
32,6 |
|
|
|
Vorarlberg |
22,9 |
18,2 |
|
|
|
Wien |
98,1 |
103,1 |
|
|
|
Summe |
487,7 |
400,2 |
|
|
Die in der Beantwortung der Frage
2 genannten Mehreinnahmen der Länder (mit Wien als Land und Gemeinde) von
rd. 67 Mio. Euro jährlich und der Gemeinden (ohne Wien) von
rd. 31 Mio. Euro jährlich verteilen sich länderweise wie folgt
(in Mio. Euro):
|
|
Bgld. |
Ktn. |
Nö. |
Oö. |
Sbg. |
Stmk. |
Tirol |
Vbg. |
Wien |
Summe |
|
Länder |
1,80 |
3,81 |
10,50 |
9,52 |
3,74 |
8,00 |
4,89 |
2,64 |
22,21 |
67,11 |
|
Gmde-BZ |
0,14 |
0,34 |
0,89 |
0,88 |
0,36 |
0,69 |
0,44 |
0,24 |
|
3,98 |
|
Gmden: gek. EA |
0,98 |
2,36 |
6,13 |
6,03 |
2,48 |
4,75 |
3,01 |
1,68 |
|
27,42 |
Gmde-BZ = Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel
gek. EA = Gekürzte Ertragsanteile, d.h. Ertragsanteile nach Abzug der Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel
Zu 5. und 6.:
Klimaschutz ist eine Aufgabe aller Gebietskörperschaften, die nationale Klimastrategie wird von allen Gebietskörperschaften getragen. Die Bewältigung des Verkehrsaufkommens sowie die Attraktivierung und der Ausbau des öffentlichen Verkehrs sind wichtige Ziele der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung, aber nur ein Teilaspekt der Maßnahmen.
Bund, Länder und Gemeinden haben sich daher darauf geeinigt, die gesamten Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuer (abzüglich der Mindereinnahmen aus der KfzSt-Senkung) für Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes gemäß der Klimaschutzstrategie zu verwenden. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am 5. Juli 2007 anlässlich des Beginns der Verhandlungen über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2008 von den Vertretern aller Gebietskörperschaften unterfertigt.
Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um eine politische Selbstbindung; Länder und Gemeinden werden somit in eigener Verantwortung die Mittel in geeigneter Weise für Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes verwenden. Eine zusätzliche gesetzliche Zweckbindung mit all ihren Nachteilen – man denke etwa an eine Berichtspflicht aller 2.357 Gemeinden – ist daher auch im Sinne von Verwaltungsvereinfachungen entbehrlich.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass die Finanzausgleichsverhandlungen derzeit stattfinden und ich daher vor Abschluss der Verhandlungen keine konkreten Ergebnisse oder Forderungen bekanntgeben möchte.
Mit freundlichen Grüßen