917/AB XXIII. GP
Eingelangt am 31.07.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0083-III/4a/2007
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 26. Juli 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 897/J-NR/2007 betreffend finanzielle Unterstützung von Schulschikursen, die die Abg. Dr. Martin Graf und weitere Abgeordnete am 5. Juni 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Im Wege der Schülerunterstützungen für Schulveranstaltungen an bedürftige Schülerinnen und Schüler aller mittleren und höheren Schulen (über deren Ansuchen) wurden vom Ressort folgende Beträge ausbezahlt:
1995: € 1 480 054,19
1996: € 1 049 039,63
1997: € 1 094 868,86
1998: € 1 048 199,91
1999: € 866 600,93
2000: € 1 580 719,62
2001: € 1 344 625,30
2002: € 1 213 072,46
2003: € 1 374 281,68
2004: € 1 389 518,94
2005: € 1 391 053,27
2006: € 1 472 613,80
Zu Frage 2:
Nach Kenntnisstand des Ressorts bestehen die unterschiedlichsten Regelungen, die von den Landesregierungen entweder direkt (Niederösterreich, Oberösterreich, Beispiel Wien: Die Gemeinde Wien gewährt bedürftigen Schülerinnen und Schülern, die an einer Sommer- oder Wintersportwoche oder einer Projektwoche teilnehmen, eine Unterstützung von maximal € 104) ins Leben gerufen wurden oder nach dem Modell der Bundes-Schülerunterstützungen erstellt wurden. Genauere Details betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und können deshalb nicht beantwortet werden.
Zu Fragen 3 und 4:
Es bestehen keine „Fördermaßnahmen“ von Lehrkräften bei Schulveranstaltungen (darunter: Wintersportwochen), sondern Rechtsgrundlagen für eine Abgeltung, die Anspruchnahme von Reisegebühren und eine Einrechnung von Nebenleistungen für eine Leitungsfunktion. Auf § 63a Gehaltsgesetz 1956, die Verordnung über die Festsetzung der Reisegebühren für die Teilnahme an Schulveranstaltungen, BGBI. Nr. 622/1991, sowie § 2 der Verordnung über die Einrechnung von Nebenleistungen in die Lehrverpflichtung der Bundeslehrer, BGBl. II Nr. 481/2004, (eine gleich lautende Abgeltung für Landeslehrer ist im Erlassweg festgelegt) wird hingewiesen.
Zu Frage 5:
Unter den anfallenden Kosten sind (zumindest) zu berücksichtigen:
- Fahrt (Autobus, ÖBB, etc),
- Beherbergung (Sportheime, Jugendheime, Pensionen, etc.),
- Aufstiegshilfen (Seilbahnen, Lifte),
- Ausrüstung (Ski, Stock, Schuh; alternative Schneesportgeräte, etc.).
Über die Durchführung von mehrtägigen Schulveranstaltungen (Ziel, Inhalt, Dauer und allenfalls erforderliche Durchführungsbestimmungen) entscheiden die schulpartnerschaftlichen Gremien. Die anfallenden Kosten werden sowohl vom schulpartnerschaftlich gewählten Zielort einschließlich der oben genannten Faktoren wie Nächtigung und Verpflegung, als auch von den Inhalten und der Schulstufe der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler wesentlich beinflusst. Weiters sind die in vielen Fällen erfolgenden Drittmittelfinanzierungen (Vergabe von Unterstützungsleistungen durch Vereine und sonstige Sponsoren) bzw. tatsächlich gewährte Ermäßigungen und angebotene Unterstützungen (zB. Sportgeräteverleih) für die Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Dem Ressort sind bei zweckmäßiger Unterbringung/Verpflegung Schwankungen zwischen € 250 und zumindest € 350 bekannt. Valide Daten zu diesem Themenkomplex liegen jedoch nicht vor, sodass genauere Details nicht beantwortet werden können.
Zu Frage 6:
Den österreichischen Schulen ist im Rahmen der Aktion „Schule auf die Piste“ im Schuljahr 2006/07 wie in den drei Jahren zuvor ein Zuschuss für Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an Wintersportwochen („Wintersportwochen-Patenschaften“) in Aussicht gestellt worden. Bis zum Nennungsschluss hatten sich 571 Schulen gemeldet. Für die Aktion mit Mitteln des Ressorts und der Unterstützung namhafter Wirtschaftspartner standen rund € 135 000 zur Verfügung. Zum Zweck der Erreichung möglichst vieler Schulstandorte wurden Patenschaften in der Basishöhe von € 300 vergeben. Damit konnten 450 Schulen berücksichtigt werden und der Patenschafts-Betrag in der Höhe von 300 Euro für zumindest eine Schülerin bzw. einen Schüler überwiesen werden. In Entsprechung des Regierungsübereinkommens für die XXIII. GP („Förderung der Wintersportwochen“) wird diese Aktion im Schuljahr 2007/2008 weitergeführt. Gespräche mit Wirtschaftspartnern finden derzeit statt.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.