918/AB XXIII. GP

Eingelangt am 31.07.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0067 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 26. Juli 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Steier,

Kolleginnen und Kollegen vom 6. Juni 2007, Nr. 934/J,

betreffend Abfallvermeidung

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen vom 6. Juni 2007, Nr. 934/J, betreffend Abfallvermeidung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass die Systemgenehmigungsvoraussetzung des § 29 Abs. 4 Z 4 AWG 2002 der Förderung von Maßnahmen zur Abfallvermeidung in Auflagen der seither erteilten Systemgenehmigungs(verlängerungs)bescheide mit jenem Betrag festgelegt wurde, den auch die Ende Juni beschlossene AWG-Novelle 2007 vorsieht (3 Promille des Jahres­umsatzes).

 

Die Auflage wurde folgenden Sammel- und Verwertungssystemen im Bereich der Verpackungsabfälle erteilt:

 

Den Branchenrecyclinggesellschaften (BRG) des „ARA-Systems“ (Dachorganisation mit Koordinations- und Dienstleistungsfunktionen für die BRG):

ARGEV Verpackungsverwertungs-Gesellschaft m.b.H. (ARGEV), Altpapier-Recycling-Organisationsgesellschaft m.b.H. (ARO), ÖKK Österreichischer Kunststoff Kreislauf AG (ÖKK) sowie der Austria Glas Recycling AG  (AGR).

 

Der Wirkungsbeginn dieser konkretisierten Verpflichtung richtet sich für die jeweilige BRG danach, wann der betreffende Bescheid in Kraft getreten ist, und liegt in keinem Fall vor dem Jahr 2004. Der AGR, die auch zum „ARA System“ gehört, wurde die Auflage allerdings erst im Genehmigungsverlängerungsbescheid vom Februar dieses Jahres erteilt, sodass hier noch keine substanziellen Ergebnisse betreffend die Erfüllung der Auflage vorliegen.

 

Diese Bescheide enthalten in den Auflagen auch den Auftrag, zur Sicherstellung der zweckmäßigen Mittelverwendung in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (BMLFUW) als Aufsichtsbehörde einen Beirat einzurichten.

 

Aus diesen Gründen haben die ARA AG sowie die Bescheid tragenden BRG, ARGEV, ARO und ÖKK, eine Kooperationsvereinbarung getroffen, wonach die entsprechenden Beträge jährlich gebündelt werden, um einen koordinierten und möglichst effizienten Einsatz der Mittel zu erreichen.

Außerdem wurde in Umsetzung der Bescheidauflage ein Beirat zur Transparenz und Objektivierung eingerichtet, welchem ein Vertreter des BMLFUW als Vorsitzender sowie Vertreter des Städtebundes, der Länder, des Gemeindebundes, der ARA Lizenzpartner und der universitären Wissenschaft angehören. Der Beirat tritt zweimal jährlich zusammen und befindet über die vorgeschlagenen Maßnahmen. Bisher wurden sämtliche diesbezüglichen Beschlüsse einvernehmlich getroffen und damit auch das Einverständnis der Aufsichtsbehörde dokumentiert.

 

Weitere  Systeme, welchen die Höhe der Förderung der Abfallvermeidung per Auflage  - mit unterschiedlichem Inkrafttretensdatum - betragsmäßig bereits vorgeschrieben wurde, sind:

Ökobox Sammel GesmbH (ÖKOBOX), Erfassen und Verwerten von Altstoffen (EVA) und Bonus Holsystem für Verpackungen GmbH & Co. KG (BONUS).

 

Die Beantwortung der einzelnen Fragen wird – wo dies aus Gründen der Übersichtlichkeit zweckmäßig erscheint – gegliedert in „ARA-System“ und „Andere Systeme“.

 

Zu den Fragen 1 und 2:

 

ARA-System:

 

Die Finanzierung der Abfall vermeidenden Maßnahmen im ARA System erfolgt so, dass die bescheidmäßig aufzubringenden Mittel eines Jahres zuerst aufgrund von Plan- und Budgetzahlen abgeschätzt und aufgrund des entsprechenden Rahmens die Projekte geplant werden. Da die tatsächlichen Lizenzeinnahmen eines Jahres – als Bemessungsgrundlage der Verpflichtung – erst im Folgejahr feststehen, wird der Finanzierungsrahmen eines Jahres im nach hinein endgültig festgelegt bzw. korrigiert. Kann der Rahmen eines Jahres im selben Jahr nicht ausgeschöpft werden, etwa weil die Rechnungslegung erst im nächsten Jahr erfolgt, die Ist-Zahlen rückwirkend eine Erweiterung des Rahmens bewirken oder weil Maßnahmen erst später als geplant Kosten induzieren, erfolgt ein entsprechender Vortrag auf das nächste Jahr. Umgekehrt verhält es sich, wenn sich der Finanzierungsrahmen für die tatsächlichen Maßnahmen als zu klein herausstellt – der Vortrag vergrößert dann den Finanzierungspool des nächsten Jahres.

 

Für das Jahr 2007 liegen noch keine Ist-Zahlen vor, sondern es muss mit den budgetierten Zahlen gerechnet werden. Bei der Bemessung der Zahlen wurde auch der Finanzierungsanteil der ARA AG in Höhe von 4,5 %, den die ARA zur Deckung ihrer Kosten verwendet, berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurden die Lizenzeinnahmen der Austria Glas Recycling GmbH (AGR), welche die Erfüllung ihrer diesbezüglichen Bescheidauflage selbstständig durchführen wird.

 

In diesem Sinn standen und stehen folgende Beträge in den Jahren 2004 – 2007 zur Verfügung:

            2004:   € 366.000

            2005:   € 362.000

            2006:   € 370.860

            2007:   € 357.759

Die nach Projekten und Projektsummen gegliederte Übersicht des ARA-Systems (Stand: Juni 2007) ist der Beilage 1 zu entnehmen.

 

Zu beachten ist, dass die angesetzten Beträge – sowohl für den Finanzierungsrahmen als auch für die Maßnahmen – teils noch auf Planungen und Schätzungen beruhen. Das trifft nicht zuletzt auf die Zahlen für das Jahr 2007 zu, für das aus nachträglicher Sicht – aufgrund höherer Ist-Zahlen für 2006 – ein höherer Vortrag aus dem Jahr 2006 zur Verfügung steht, über dessen Ausschöpfung der Beirat aber noch nicht befinden konnte.

 

Andere Systeme:

 

Ökobox: Folgende Beträge wurden in den Jahren 2004 bis 2006 für Maßnahmen zur Förderung der Abfallvermeidung budgetär gebunden: 2004: € 21.900,--, 2005: € 46.600,--, 2006:     € 43.670,--.

Für 2006 wurden dabei folgende Projekte unterstützt: Ofi Technologie und Innovation GmbH, Projekt: Molke als Oberflächen­beschichtung von Papier; weiters: Gymnasium Wien 23, Wettbewerb Müllvermeidung und –trennung.

Für 2007: VS Stubenbastei Wien, 3c Klasse „Schullandwoche ohne Abfälle“.

Weitere eingereichte Projekte sind in Prüfung.

 

EVA: bis 2003 wurde über Abfallvermeidungsmaßnahmen zielgruppenorientiert in zahlreichen Kundengesprächen und Schreiben informiert, z. B. über die Möglichkeiten der Abfallvermeidung durch Optimierung der Verpackungsgewichte oder in Richtung einer Steigerung der Sammeleffizienz bei den Sammelstellen. Ab 2004 kamen zusätzlich News-Letters für Kunden und Interessenten hinzu, in denen Informationen auch zu diesem Thema aufgegriffen und verbreitet wurden.

 

Seit 2004 fördert EVA die Vermeidung von Abfällen auch mit eigens dafür eingesetzten Geldmitteln (2004 – 2006 jährlich € 2.500,--): Über Organisation der ARGE Müllvermeidung wurde auf der Homepage http://www.mehrweg.at ein eigener Abschnitt zum Thema Mehrwegtransport­verpackungen aufgebaut, der regelmäßig aktualisiert und erweitert wird.

 

BONUS: Bonus initiierte  2005 in Zusammenarbeit mit RUG Raiffeisen Umwelt Gesellschaft in Raiffeisen Lagerhäusern einen Wettbewerb mit dem Ziel, Ideen zur Wieder- bzw. Weiterverwendung von Abfällen zu entwickeln, welche in der Praxis umgesetzt werden können. Die Aufwendungen hierzu wurden nicht separat erfasst.

Seit 2006 sind jährlich 3 Promille des Entpflichtungserlöses budgetiert, dessen Nennung aber aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Maßnahmen: ein Infospot, die Erweiterung der Homepage um den Punkt Abfallvermeidung (siehe www.bonus.at) und die Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten, insbesondere für Raiffeisen Lagerhäuser.

Für 2007 ist eine Infokampagne gegen das Verpacken von Weihnachtsgeschenken in Vorbereitung, weiters eine Zusammenarbeit mit einem lokalen Unternehmen zur Umsetzung der Verwendung von Mehrweggeschirr bei Veranstaltungen im Stadtgebiet und auf der Festung Kufstein sowie beim Kufsteiner Kaiserfest.

 

Zu Frage 3:

 

ARA-System:

 

Eine bundesländerbezogene Verteilung der Projektsummen ist grundsätzlich nicht möglich, da die Abfallvermeidungsmaßnahmen des ARA Systems nach solchen Kriterien nicht geplant, ausgeführt oder analysiert werden. Das trifft auch auf die Summen zu, welche das ARA System im Rahmen der ARA Förderungsinitiative zur Verfügung stellt.

Anders ist dies aber bei den von der Stadt Wien bereitgestellten Mitteln, die ausschließlich für Wiener Unternehmen vorgesehen sind (siehe die Antwort zu Frage 6). Aufgrund des Sitzes der geförderten Unternehmen konnten bei diesem Projekt auch die durch das ARA System finanzierten Förderungen nach Bundesländern dargestellt werden.

 

Andere Systeme:

 

Ökobox: Derzeit sind alle Projekte durch Unternehmen bzw. Institutionen mit Sitz in Wien eingereicht.

 

EVA: Die Projekte wirken bundesländerübergreifend.

BONUS: Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2.

 

Zu Frage 4:

 

ARA-System:

 

Der per Bescheidauflagen eingerichtete Beirat (Vertreter des BMLFUW als Vorsitzender, Vertreter des Städtebundes, der Länder, des Gemeindebundes, der ARA Lizenzpartner und der universitären Wissenschaft) befindet jedenfalls zweimal jährlich über die seitens des ARA Systems vorgelegten Projekte und deren Budget. Selbstverständlich haben die Beiratsmitglieder auch schon von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, selbst Projekte vorzuschlagen. Die entsprechenden Beschlüsse des Beirats folgen dem Mehrheitsprinzip, die Vertreter des ARA Systems haben dabei kein Stimmrecht. Bisher wurden sämtliche Beschlüsse einvernehmlich getroffen.

 

Festzuhalten ist, dass es sich im gegebenen Zusammenhang nicht um eine „Vergabe“ von Mitteln handelt, die vergaberechtlichen Kriterien genügen müsste. Der Beirat befürwortet lediglich das Projekt bzw. seinen Kostenrahmen, während die damit verbundenen Aufträge seitens des ARA Systems in privatwirtschaftlicher Autonomie erteilt und durchgeführt werden.

 

Andere Systeme:

 

Ökobox: Über die eingereichten Förderansuchen entscheidet ein aus vier Mitgliedern zusammengesetzter Beirat (vertreten sind: BMLFUW, Gemeinde Wien MA 48, Tetra Pak GmbH, Österreichischer Raiffeisenverband).

 

EVA: Die Projekte werden im Hinblick auf die eigene Geschäftstätigkeit (die EVA ist ein Sammel- u. Verwertungssystem für gewerblich anfallende Verpackungsabfälle) ausgewählt. Der Bescheidauflage entsprechend wird dem BMLFUW jährlich über die geplanten und durchgeführten Maßnahmen berichtet.

 

BONUS: Der Bescheidauflage entsprechend wird dem BMLFUW jährlich über die geplanten und durchgeführten Maßnahmen berichtet.

 

Zu Frage 5:

 

Gemäß Vereinbarung mit der Technischen Universität Wien hatte sich die ARA AG im Rahmen der Abfallvermeidung verpflichtet, die Kosten einer Stiftungsprofessur am Institut für Wassergüte, Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft an der Technischen Universität Wien, die so genannte ARA Stiftungsprofessur für Ressourcenmanagement, für die Dauer von drei Jahren zu übernehmen. Der Finanzierungszeitraum erstreckte sich von Oktober 2003 bis Oktober 2006; im Jahr 2003/2004 fielen € 126.000,--, im Jahr 2005 € 107.000,--, und im Jahr 2006 € 79.000,-- Kosten an. Die Folgefinanzierung der ARA Stiftungsprofessur hat das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung übernommen.

 


Zu den Fragen 6 und 7:

 

Die „Förderungsinitiative Abfallvermeidung“ des ARA Systems mit den Partnern Stadt Wien und Wirtschaftskammer Österreich wurde 2005 gestartet. Die organisatorische Abwicklung wurde der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)  - gegen angemessene Aufwands­abgeltung - übertragen. Zielgruppen der Förderung sind Klein- und Mittelbetriebe, kommunale Dienststellen und Betriebe sowie Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen und dgl.

 

Das Projekt wurde auch 2006 und 2007 fortgesetzt. Für die Jahre 2005 und 2006 stellten das ARA System und die Stadt Wien jeweils € 150.000,-- p. A. an Fördermitteln zur Verfügung (die Wirtschaftskammer erbringt keine finanzielle Leistung), wobei die Stadt Wien die Förderung auf solche Projekte eingrenzt, deren Wirkung überwiegend in Wien erfolgt.

 

Die 2005 und 2006 geförderten Projekte sind im Detail den Beilagen 2 und 3 zu entnehmen. Bemerkt wird, dass die Förderungsempfänger einer Weitergabe bzw. Veröffentlichung zugestimmt haben, sodass diesbezüglich keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen.

 

Auch im Jahr 2007 ist die Förderungsinitiative in Abwicklung, wobei in diesem Jahr die Mittel um weitere € 50.000,-- seitens des Landes Niederösterreich erhöht sind. Insgesamt können 2007 somit Mittel von € 350.000,-- durch die Förderungsinitiative ausgeschüttet werden.

 

Zu 2005: Bis zur Einreichfrist im Oktober 2005 gingen insgesamt 31 Projekte zur Genehmi­gung ein. Mit Ausnahme von Burgenland und Kärnten wurde aus jedem Bundesland mindestens ein Projekt eingereicht. Insgesamt entsprachen 15 Projekte den Förderungs­bedingungen. 10 Projekte wurden unter Ausschöpfung der Gesamtförderung von € 150.000,-- aus den Mitteln des ARA Systems gefördert, 5 Projekte mit einer Gesamtförderung von rund € 76.000,-- mit Förderungsmitteln der Stadt Wien. Dementsprechend wurden 2005 rund € 226.000,-- als Mittel verwendet. Die Verteilung nach Bundesländern stellt sich wie folgt dar:

 

Bundesland

Anzahl

Förderung

Niederösterreich

3

€   59.000

Oberösterreich

1

€   16.500

Salzburg

2

€     8.762

Tirol

1

€   15.120

Wien

8

€ 126.970

Summe

15

€ 226.352

 


Zu 2006: Von den eingereichten 35 Projekten wurden 14 zur Förderung genehmigt. 13 von den genehmigten Projekten wurden mit einem Förderwert von rund € 150.000,-- aus den Mitteln des ARA Systems und lediglich ein Projekt mit dem Förderwert von € 30.000,-- aus den Mitteln der Stadt Wien unterstützt.

 

Bundesland

Anzahl

Förderung

Kärnten

1

€    10.347

Niederösterreich

3

€    41.646

Oberösterreich

1

€    10.500

Salzburg

1

€    30.000

Steiermark

6

€    23.407

Vorarlberg

1

€    30.000

Wien

1

€    30.000

Summe

14

€  175.900

 

 

Zu 2007: Die Einreichfristen für 2007 enden erst im Herbst, sodass derzeit noch keine repräsentativen Angaben gemacht werden können. Es ist jedoch festzuhalten, dass die Kooperationspartner der ARA Förderungsinitiative Univ.-Prof. Dr. Helmut Rechberger, TU Wien, beauftragt haben, ein Modell zur quantitativen Evaluierung von Vermeidungsprojekten zu entwickeln. Mit diesem Modell werden die wissenschaftlichen Grundlagen zur Bewertung von betrieblichen Vermeidungsprojekten erarbeitet, die im Konkreten bereits 2007 im Rahmen der ARA Förderungsinitiative zur Anwendung kommen können. Die gewonnenen Erkenntnisse werden aber auch allgemein bei der Bewertung Abfall vermeidender Maßnahmen im ARA System ergänzend anwendbar sein.

 

Zu Frage 8:

 

Das BMLFUW ist schon aufgrund der Erfüllung der allgemeinen Berichtspflichten für Systeme (§ 32 Abs. 4 AWG 2002,  § 11 Abs. 8 VerpackVO) über die Planung und Entscheidung der Mittelvergabe informiert, darüber hinaus aber auch aufgrund der jeweiligen Auflage in den Systemgenehmigungsbescheiden: Die Auflagen bestimmen, dass in Abstimmung mit dem BMLFUW ein Beirat einzurichten ist, in welchem regelmäßig ein Experte des BMLFUW vertreten ist, bzw. das System ist zu einer jährlichen Berichtslegung hinsichtlich Planung und Durchführung verpflichtet.

 

Die Zuständigkeit des BMLFUW als Aufsichtsbehörde bleibt davon unberührt.

 


Zu Frage 9:

 

Bei den von den Systemen eingesetzten Mitteln handelt es sich um Zahlungen der am System teilnehmenden, somit entpflichteten Wirtschaftsunternehmen, wobei ein unmittelbarer Zusammenhang zu den Produktkäufern nicht oder nur sehr bedingt hergestellt werden kann. Soweit Konsumenteninteressen berechtigt wahrzunehmen sind, stellen diese auch ein Anliegen des BMLFUW dar. Die Mittel sollen möglichst effizient und unmittelbar für Abfall vermeidend wirkende Maßnahmen eingesetzt werden.

Einrichtungen des Konsumentenschutzes wurden bisher nicht als Partner miteinbezogen. Es  sind auch keine entsprechenden Geldmittel aus einem derartigen Titel geflossen.

Zu Frage 10 :

 

Bereits aufgrund der vor der AWG-Novelle 2007 bestehenden Rechtslage wäre es unzulässig gewesen, in den Betrag zur Förderung von Abfallvermeidungsmaßnahmen Mittel einzu­rechnen bzw. solche Maßnahmen anzurechnen, die sich auf die Erfüllung anderer Verpflichtungen der Systeme beziehen (z. B. Information der Öffentlichkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 VerpackVO). Es sind keine derartigen Fälle bekannt.

 

Zu Frage 11:

 

Diese Frage ist im Allgemeinen zu verneinen, mit Ausnahme des in der Antwort zu Frage 12 und 13 enthaltenen Betrages.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

 

Als Teilnehmer an der Nachhaltigkeitsagenda der Getränkewirtschaft hat das ARA System jährlich € 10.000,-- an Beiträgen geleistet, welche von 2005 bis 2007 durch das BMLFUW (im Wege des Beirats) als Abfall vermeidende Maßnahme anerkannt wurden.

 

Beilagen

 

Der Bundesminister:

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.