92/AB XXIII. GP
Eingelangt am 12.01.2007
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGF-11001/0108-I/3/2006
Wien, am 10. Jänner 2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 76/J der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:
Fragen 1, 4 und 8:
Aus dem Kompetenzbereich des heutigen Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen wurden die Bundesanstalten für Lebensmitteluntersuchung in Linz, Salzburg, Graz und Innsbruck, die Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und Forschung in Wien, die Bundesanstalten für veterinärmedizinische Untersuchungen in Linz, Graz, Innsbruck und Mödling sowie die bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalten in Wien, Graz, Klagenfurt, Linz und Salzburg und das Bundesinstitut für Arzneimittel ausgegliedert.
Die Rechtsform der hiedurch geschaffenen Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH ist die einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung; sie befindet sich zu 100% im Eigentum der Republik Österreich.
Frage 2:
Ich verweise dazu auf das Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit sowie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen eingerichtet werden (Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz – GESG) sowie die entsprechenden Erläuterungen.
Frage 3:
Die Vorteile dieser Ausgliederungen sind in der Bündelung aller Ressourcen und Kompetenzen des Bundes aus den Fachbereichen Humanmedizin, Lebensmittel, Veterinärmedizin und Landwirtschaft erkennbar, diese bildet das Fundament für einen sicheren Lebensmittelkreislauf vom Acker bis zum Teller, einen effizienten Seuchenschutz bei Mensch, Tier und Pflanze sowie qualitativ hochwertige Medikamente und Medizinprodukte.
Frage 5:
a):
Die Ausschreibungen der Geschäftsführer der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) erfolgten auf Basis der Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes, im Übrigen verweise ich auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen:
Dr. Heinz Frühauf, Geschäftsführervertrag mit Wirkung 05. 07. 2004
Dr. Bernhard Url, Geschäftsführervertrag vom 18. 09. 2002, als interimistischer handelsrechtlicher Geschäftsführer mit Wirkung 24. 04. 2002
Dr. Christine Weber, Eintritt 01. 02. 2002, Geschäftsführervertrag mit Wirkung 01. 10. 2002, ab 10. 03. 2004 in Karenzierung
b):
Der Personalstand der AGES betrug mit 31. 12. 2005 1.016,37 VBÄ (Vollbeschäftigtenäquivalente), unter Berücksichtigung von Lehrlingen und Saisonkräften ergab sich zu diesem Zeitpunkt ein Personalstand von 1.047,57 VBÄ.
Frage 6:
Die unternehmerischen Kennzahlen stellen sich wie folgt dar:
Bilanzsumme EGT Jahresüberschuss
2002 62.319.095,03 486.033,40 485.033,40
2003 65.655.379,50 828.758,33 827.008,33
2004 67.826.824,41 992.533,83 991.783,83
2005 73.519.161,22 1.190.282,94 1.190.282,94
Frage 7:
a) und b):
Im Hinblick auf die Komplexität, Mehrung und die ständig steigenden Ansprüche an die von der Kapitalgesellschaft zu erbringenden Leistungen sowie insbesondere den im Zuge der Ausgliederung durchgeführten Zusammenschluss von Kompetenzen aus dem Bereich des BMGF und des BMLFUW ist eine in Daten darstellbare Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung im Verhältnis zur vor der Ausgliederung von zwei Ministerien abgewickelten Leistung nicht möglich.
c):
Die Versorgungssicherheit der Bevölkerung hinsichtlich der von der AGES zu erbringenden Leistungen ist durch das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz sowie die objektive und unabhängige Aufgabenwahrnehmung durch den Bund als Eigentümer sichergestellt.
Frage 9:
Die AGES hat keine Schulden; es bestehen daher keine offenen Haftungen des Bundes.
Frage 10:
Bei der Errichtung der AGES wurden neben den Dienststellen des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen (bzw. des zum damaligen Zeitpunkt für diese Agenden zuständigen Ressorts) auch ehemalige Dienststellen des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in die Kapitalgesellschaft ausgegliedert. Eine Differenzierung der Personalkosten nach Dienstnehmerkategorien unter Zuordnung auf die beiden genannten Ressorts als ehemaligen Dienstgeber ist nicht möglich. Es gibt nur eine Gesamtsumme der Personalkosten der AGES und hiemit keine mit dem Personalbudget des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen vergleichbare Datenbasis.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin