929/AB XXIII. GP

Eingelangt am 01.08.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben
am 6. Juni 2007 unter der Nr. 928/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „menschenrechtsverletzende Aktion am 8. Mai 2007 in
Prag" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 5 und 7:

Die Auseinandersetzung mit der tschechischen Nachkriegsgeschichte wird von
österreichischer Seite bei bilateralen Kontakten mit Vertretern der Tschechischen
Republik regelmäßig angesprochen. Mein Ressort verfolgt, nicht zuletzt über die
österreichische Botschaft in Prag, die Behandlung des Themas der Vertreibung der
Sudetendeutschen durch Politik und Öffentlichkeit sowie die Lage der
deutschsprachigen Minderheit in der Tschechischen Republik kontinuierlich.

So wurde es auch über die gegenständliche Demonstration am 8. Mai 2007 in Prag in
Kenntnis gesetzt. Es handelte sich dabei um eine Veranstaltung der Tschechischen
Nationalpartei, die bei den im Juni 2006 abgehaltenen Parlamentswahlen
9.341 Stimmen, das sind 0,17 Prozent der Gesamtwählerstimmen, erhielt. Laut
Medienberichten nahmen an der Demonstration lediglich 30 Personen teil. Öffentliche
Kommentare hätten deshalb nur kontraproduktiv gewirkt, indem sie einer
extremistischen Randgruppe über Gebühr Publizität verschafft hätten.


Daher enthielten sich sowohl die tschechischen und die österreichischen Regierungen
als auch der Leiter des Sudetendeutschen Büros in Prag jedes Kommentars.

Zu den Fragen 2 bis 4, 6, 9 und 10:

Die Demonstration am 8. Mai 2007 wurde auf Basis des verfassungsrechtlich
garantierten Rechts auf Versammlungsfreiheit abgehalten. Demonstrationen unterliegen
in der Tschechischen Republik keiner Genehmigung, sondern nur einer Anmeldepflicht.
Laut den mir zur Verfügung stehenden Informationen beobachtete die tschechische
Polizei die Demonstration. Es kam zu keinen gewaltsamen Ausschreitungen. Ob in
Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit strafgesetzlich relevante Bestimmungen
verletzt wurden, ist von den zuständigen tschechischen Behörden zu prüfen.

Zu Frage 8:

Der Schutz des Büros der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Prag obliegt den
tschechischen Sicherheitskräften im Rahmen der Wahrung der öffentlichen Ruhe und
Sicherheit.

Zu Frage 11:

Österreich wird sein Engagement für die Rechte von Minderheiten in den zuständigen
Gremien der Vereinten Nationen, der OSZE und des Europarates in Zusammenarbeit
mit seinen europäischen Partnern weiter konsequent fortsetzen.


Zu den Fragen 12 und 13:

Im Regierungsrat für Nationale Minderheiten der Tschechischen Republik sind
12 Minderheiten vertreten: Die deutschsprachige Minderheit, Slowaken, Polen, Roma,
Ungarn, Ukrainer, Russen, Bulgaren, Griechen, Kroaten, Serben und Ruthenen. Diese
Minderheiten haben laut Volkszählung vom 1. März 2001 folgende Größe:

 

Ethnische Minderheit

Anzahl der Personen

Prozentanteil an
Gesamtbevölkerung

Deutschsprachige
Minderheit

39 106

0.4

Slowaken

193 190

1.9

Polen

51 968

0.5

Roma

11 746

0.1

Ungarn

14  672

0.1

Ukrainer

22 112

0.2

Russen

12 369

0.1

Bulgaren

4 363

weniger als 0,1

Griechen

3 219

 

Kroaten

1585

 

Serben

1 801

 

Ruthenen

1 106