929/AB XXIII. GP
Eingelangt am 01.08.2007
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben
am 6. Juni 2007 unter der Nr. 928/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend
„menschenrechtsverletzende Aktion am 8. Mai 2007 in
Prag" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1, 5 und 7:
Die
Auseinandersetzung mit der tschechischen Nachkriegsgeschichte wird von
österreichischer Seite bei bilateralen Kontakten mit Vertretern der
Tschechischen
Republik regelmäßig angesprochen. Mein Ressort verfolgt, nicht zuletzt
über die
österreichische Botschaft in Prag, die
Behandlung des Themas der Vertreibung der
Sudetendeutschen durch Politik und Öffentlichkeit sowie die Lage
der
deutschsprachigen Minderheit in der
Tschechischen Republik kontinuierlich.
So wurde es auch
über die gegenständliche Demonstration am 8. Mai 2007 in Prag in
Kenntnis gesetzt. Es handelte sich dabei um eine Veranstaltung der
Tschechischen
Nationalpartei, die bei den im Juni 2006 abgehaltenen Parlamentswahlen
9.341 Stimmen, das sind 0,17 Prozent der Gesamtwählerstimmen, erhielt.
Laut
Medienberichten nahmen an der Demonstration
lediglich 30 Personen teil. Öffentliche
Kommentare hätten deshalb nur kontraproduktiv gewirkt, indem sie
einer
extremistischen Randgruppe über
Gebühr Publizität verschafft hätten.
Daher enthielten sich sowohl die tschechischen und die
österreichischen Regierungen
als auch der Leiter
des Sudetendeutschen Büros in Prag jedes Kommentars.
Zu den Fragen 2 bis 4, 6, 9 und 10:
Die Demonstration am
8. Mai 2007 wurde auf Basis des verfassungsrechtlich
garantierten Rechts auf
Versammlungsfreiheit abgehalten. Demonstrationen unterliegen
in der Tschechischen Republik keiner Genehmigung, sondern nur einer
Anmeldepflicht.
Laut den mir zur Verfügung stehenden Informationen beobachtete die
tschechische
Polizei die Demonstration. Es kam zu keinen gewaltsamen Ausschreitungen. Ob in
Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit strafgesetzlich relevante
Bestimmungen
verletzt wurden, ist von den zuständigen tschechischen Behörden zu
prüfen.
Zu Frage 8:
Der Schutz des Büros der
Sudetendeutschen Landsmannschaft in Prag obliegt den
tschechischen Sicherheitskräften im
Rahmen der Wahrung der öffentlichen Ruhe und
Sicherheit.
Zu Frage 11:
Österreich
wird sein Engagement für die Rechte von Minderheiten in den
zuständigen
Gremien der Vereinten Nationen, der OSZE und des Europarates in Zusammenarbeit
mit seinen europäischen Partnern weiter konsequent fortsetzen.
Zu den Fragen 12 und 13:
Im Regierungsrat
für Nationale Minderheiten der Tschechischen Republik sind
12 Minderheiten vertreten: Die
deutschsprachige Minderheit, Slowaken, Polen, Roma,
Ungarn, Ukrainer, Russen, Bulgaren,
Griechen, Kroaten, Serben und Ruthenen. Diese
Minderheiten haben laut Volkszählung vom 1. März 2001 folgende
Größe:
|
Ethnische Minderheit |
Anzahl der Personen |
Prozentanteil
an |
|
Deutschsprachige |
39 106 |
0.4 |
|
Slowaken |
193 190 |
1.9 |
|
Polen |
51 968 |
0.5 |
|
Roma |
11 746 |
0.1 |
|
Ungarn |
14 672 |
0.1 |
|
Ukrainer |
22 112 |
0.2 |
|
Russen |
12 369 |
0.1 |
|
Bulgaren |
4 363 |
weniger als 0,1 |
|
Griechen |
3 219 |
|
|
Kroaten |
1585 |
|
|
Serben |
1 801 |
|
|
Ruthenen |
1 106 |
|