935/AB XXIII. GP
Eingelangt am 01.08.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

GZ: BMWF-10.000/0093-C/FV/2007
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 26. Juli 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 953/J-NR/2007 betreffend Studienbeihilfe, die die Abgeordneten Josef Broukal, Kolleginnen und Kollegen am 12. Juni 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Im Juni 2007 wurde an 47.694 Personen eine Studienförderung ausbezahlt. 45.017 erhielten eine Studienbeihilfe, von diesen erhielten 37.616 auch einen Studienzuschuss. 2.676 Studierende erhielten nur einen (gekürzten) Studienzuschuss.
Zu Frage 2:
Bei 9.008 Studierenden wurde zur Berechnung der Studienbeihilfe keine Familienbeihilfe abgezogen.
Zu Frage 3:
Die durchschnittliche jährliche Studienbeihilfe (ohne Studienzuschuss) betrug € 3.374,--.
Zu Frage 4:
Der durchschnittliche Studienzuschuss betrug € 713,--.
Zu 5:
Eine durchschnittliche Berechnung je Dezil ist nicht möglich; die Verteilung in 600-Euro-Sprüngen (Dezile) ergibt folgendes Bild:
Es erhielten € jährlich Personen
bis 600 4.946
601 - 1200 3.284
1201 - 1800 3.954
1801 - 2400 4.527
2401 - 3000 6.913
3001 - 3600 2.261
3601 - 4200 2.693
4201 - 4800 3.100
4801 - 5400 8.169
5401 - 6000 423
6001 - 7200 551
> 7201 6.873
Summe 47.694
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.