936/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.08.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

GZ: BMI-LR2220/0343-I/1/c/2007

Wien, am        Juli 2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Mayerhofer, Hauser und weitere Abgeordnete haben am 06. Juni 2007 unter der Nr. 945/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „ Polizeiinspektion Zell am Ziller“ gerichtet:

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1

Die Zuteilung einer Beamtin der PI Zell am Ziller zum PAZ Innsbruck erfolgte nach § 39 BDG 1979 aufgrund dienstlicher Erfordernisse im PAZ Innsbruck.

 

Zu  Frage 2

Auch diese Zuteilung erfolgte aus dienstlichen Gründen zur Unterstützung der PI Saggen nach § 39 BDG 1979 (dringender Personalbedarf auf der PI Saggen).

 


Zu Frage 3

KontrInsp WARTELSTEINER ist als verantwortlicher Kommandant der PI Zell am Ziller primär für die Dienst- und Fachaufsicht verantwortlich. Im Gesamtzusammenhang mit den Vorfällen auf der PI Zell am Ziller war eine andere Einteilung dieses Funktionsträgers objektiv geboten und daher eine Zuteilung aus dienstlichen Gründen nach § 39 BDG 1979 notwendig.

 

Zu Frage 4

Die internen Ermittlungen auf der PI Zell am Ziller sind vorerst abgeschlossen. Aufgrund der Erhebungen wurden insgesamt 15 Beamte der Staatsanwaltschaft Innsbruck und der Disziplinarkommission beim BMI, Senat 4, angezeigt.

 

Zu Frage 5

Die Erhebungen haben diesen Verdacht nicht entkräften können. Ob der Verdacht zu Recht besteht, wird im Disziplinarverfahren zu beurteilen sein.

 

Zu Frage 6

Ja

 

Zu Frage 7

Nein

 

Zu Frage 8

Nein

 

Zu Frage 9

Bis zum Einlangen des Schreibens wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.

 

Zu Frage 10

Gegen die Beamten wurde vom Bezirkspolizeikommando Schwaz eine Anzeige wegen des Verdachtes des Betruges und der Urkundenfälschung iVm § 313 StGB an die Staatsanwaltschaft Innsbruck erstattet.

 


Zu den Fragen 11 und 12

Siehe Frage 10.

 

Zu Frage 13

Die Vorgehensweise in Kitzbühel war im Grunde keine andere.

Bei den Vorfällen auf und im Umfeld der PI Kitzbühel im Jahre 2004 und 2005 wurden die Erhebungen durch eine eigene Sonderkommission des BMI, Abt I/1, das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) und das Landesgendarmeriekommando durchgeführt.

 

Zu Frage 14

Die Erhebungsergebnisse machten zu keinem Zeitpunkt eine derartige Maßnahme notwendig.

 

Zu Frage 15

Nein

 

Zu Frage 16

Siehe Frage 13.

 

Zu Frage 17

Die Erhebungsergebnisse haben zu Strafanzeigen an die Staatsanwaltschaft Innsbruck sowie zu Disziplinaranzeigen gegen einzelne Beamte geführt. Die Strafanzeigen wurden gemäß § 90 StPO eingestellt bzw. erfolgte ein Freispruch. Die eingeleiteten Disziplinarverfahren endeten zum Teil mit rechtskräftigen Disziplinarstrafen und zum Teil wurden sie von der Disziplinarkommission eingestellt.

 

Zu Frage 18

Dieser Vorwurf wurde der Staatsanwaltschaft Innsbruck angezeigt und in der Folge nach § 90 StPO eingestellt.

 

Zu Frage 19

Nein, siehe Frage 18.

 

 

Zu Frage 20

GenMjr GALLOP wurde am 1. Juli 2005 zum Kommandanten des LPK für Tirol bestellt.

Die Vorkommnisse ereigneten sich vor dem Amtsantritt von GenMjr GALLOP.

 

Zu Frage 21

Derzeit sind die straf- und disziplinarrechtlichen Verfahren anhängig.