937/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.08.2007
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

 

 

 

Wien, am            Juli 2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben am

14. Juni 2007 unter der Nr. PA-967/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Fliegerbombenblindgänger“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Vorarbeiten zur im Regierungsprogramm vorgesehenen Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, mit dem Ziel, eine finanzielle Entlastung der betroffenen Grundstückseigentümer zu erreichen, sind bereits im Gange. Die legistische Umsetzung soll zu einem ausgewogenen Ergebnis hinsichtlich der Kostentragung führen.

 

Zu Frage 2:

Diese Fragen werden derzeit im Rahmen der Vorarbeiten zur Änderung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Experten in meinem Haus geprüft.

 

Zu Frage 3:

Mein Ressort verfügt über die technischen Mittel und Möglichkeiten und über genügend ausgebildete Spezialisten, um gemäß dem derzeitigen gesetzlichen Auftrag aufgefundene sprengkräftige Kriegsrelikte fachgerecht zu entschärfen, zu sichern und gegebenenfalls zu vernichten; nicht aber für die Vorarbeiten zur Verifizierung von Verdachtspunkten.

 

Zu Frage 4:

Die Zentrale des Entminungsdienstes ist in Wien situiert und es gibt je eine Außenstelle in Graz und Linz. Insgesamt arbeiten beim Entminungsdienst 16 Bedienstete, davon 12 voll ausgebildete Spezialisten und 4 in Ausbildung. 

 

Zu Frage 5:

Sprengbefugtenausbildung, ADR-Schulung, hauseigene Bomben- und Granatenzünderschulung, zwei- bis dreijähriges Praktikum als geführter Teammitarbeiter bei einem erfahrenen Spezialisten des Entminungsdienstes. Die Ausbildung wird mit einer kommissionellen Prüfung abgeschlossen.

 

Zu Frage 6:

Aufgefundene sprengkräftige Kriegsrelikte werden üblicher Weise vom Finder gem. § 42 Waffengesetz 1996 der nächstgelegenen Sicherheitsdienststelle gemeldet, diese verständigt im Wege des Bundeskriminalamtes den örtlich zuständigen Entminungsdiensttrupp. Am Einsatzort eingetroffen, wird der aufgefundene Gegenstand vom Experten des Entminungsdienstes besichtigt, identifiziert, eventuelle Absperr- und Evakuierungsmaßnahmen getroffen, die Entschärfung des sprengkräftigen Kriegsreliktes durchgeführt, das entschärfte Kriegsrelikt zum Lagerplatz des Entminungsdienstes abtransportiert, zwischengelagert und dann zu vorgegebenen Sprengterminen am Truppenübungsplatz Allensteig durch Sprengen vernichtet.

 

Zu Frage 7:

Die Mitarbeiter sind aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Lage, sich auf die  unterschiedlichen Erscheinungsformen der Kriegsrelikte einzustellen und das von diesen ausgehende Gefahrenpotential – Umsetzung des Kriegsreliktes bei falscher Handhabung – zu minimieren.