939/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.08.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung

GZ: BMWF-10.000/0087-C/FV/2007
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 28. Juli 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 933/J-NR/2007 betreffend Auslagerung von Personalkosten an Universitäten, die die Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juni 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Personal, das bei einem anderen Unternehmen bzw. bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt ist, darf an einer Universität nach Maßgabe der Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes 1988 eingesetzt werden. Auf Dauer ausgerichtete Arbeitsplätze sind in der Regel Arbeitsverhältnissen zur Universität vorbehalten. Zur Überbrückung von kurzfristigen Personalengpässen bzw. für den Ad-hoc-Ersatz von qualifiziertem Administrativpersonal kann auf die Möglichkeiten des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes 1988 zurückgegriffen werden.
Zu Fragen 3 und 6:
Den organisationsrechtlichen Rahmen für die Beschäftigungen im Rahmen von Drittmittelfinanzierung bieten §§ 26 und 27 Universitätsgesetz 2002. Dem Personalrecht des Universitätsgesetzes 2002 zufolge kann bei Stellen für zeitlich befristete Drittmittelprojekte, denen ein qualifiziertes Auswahlverfahren vorausgegangen ist, von einer Ausschreibung abgesehen werden, wenn die Bestimmungen des Geldgebers dem nicht entgegenstehen.
Zu Frage 4:
Die finanzielle Gebarung der Universitäten liegt im Rahmen der Globalzuweisung in ihrer autonomen Budgethoheit. Eine Bindung der Mittelverwendung besteht nicht.
Zu Frage 5:
Der zentrale Informatikdienst („ZID“) der Technischen Universität Wien verfügte und verfügt über keine Drittmittel.
Zu Frage 7:
Es kann keine Konsequenzen geben, da die Arbeitskräfteüberlassung nicht generell ausgeschlossen ist.
Zu Frage 8:
Letztlich sind solche Streitigkeiten an die an jeder Universität eingerichtete Schiedskommission (§ 43 Universitätsgesetz 2002) heranzutragen.
Zu Frage 9:
Es könnten sich allenfalls disziplinäre bzw. arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen ergeben.
Zu Frage 10:
1. Nachbesetzung, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien + Kurier am 10., 17. und 24.6.2000
2. Nachbesetzung, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 21.6.-12.7.2000 + Kurier am 24.6., 1.7. und 8.7.2000
3. Nachbesetzung, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 2.-23.8.2000 + Kurier am 5.8.2000
4. Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 4.-25.10.2000 + Kurier 7., 14. und 21.10.2000
5. Nachbesetzung (Aufstockung von 50% auf 100%), veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 18.10.-8.11.2000 + Kurier am 21.10.2000
6. Nachbesetzung, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 7.-28.2.2001 + Kurier 10., 17. und 24.2.2001
7. ½ Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 18.4.-9.5.2001
8. Nachbesetzung, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 2.-23.5.2001
9. Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 16.5.-6.6.2001
10. Ersatzkraft beantragt am 5.9.2001, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 19.9.- 10.10.2001
11. Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 6.-27.2.2002
12. Nachbesetzung/Umwandlung, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 30.4.-22.5.2002
13. Nachbesetzung, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 5.-26.6.2002
14. Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 4.-25.9.2002
15. Neuerlich Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 2.-23.4.2003
16. Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 5.-26.11.2003
17. Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 21.1.-11.2.2004
18. Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 15.9.-6.10.2004
19. Nachbesetzung/Umwandlung (2x50%), veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 19.1.- 9.2.2005
20. Nachbesetzung, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 2.-23.3.2005
21. ½ Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 6.-27.4.2005
22. 3 Stud.-Ass. zu je 8 Wochenstunden, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien
6.-27.4.2005
23. Neue Stelle, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 1.-22.2.2006
24. Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 3.-24.5.2006
25. 5 Stud.-Ass. zu
je 8 Wochenstunden, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der
TU Wien
6.-27.12.2006
26. Ersatzkraft Stud.-Ass.: 1x 10 Wochenstunden, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien
4.-25.4.2007
Zu Frage 11:
Es fanden 39 Neuaufnahmen statt. Auf eine namentliche Benennung dieser Personen muss aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichtet werden.
Zu Frage 12:
Ja, bereits bei der Ausschreibung. Die Vertreter der Gleichbehandlungskommission haben auf den jeweiligen Ausschreibungsformularen unterschrieben.
Zu Fragen 13 und 14:
Keine.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.