939/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.08.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                            GZ: BMWF-10.000/0087-C/FV/2007

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 28. Juli 2007

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 933/J-NR/2007 betreffend Auslagerung von Per­sonalkosten an Universitäten, die die Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juni 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Personal, das bei einem anderen Unternehmen bzw. bei einer Leiharbeitsfirma beschäftigt ist, darf an einer Universität nach Maßgabe der Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungs­gesetzes 1988 eingesetzt werden. Auf Dauer ausgerichtete Arbeitsplätze sind in der Regel Arbeitsverhältnissen zur Universität vorbehalten. Zur Überbrückung von kurzfristigen Personal­engpässen bzw. für den Ad-hoc-Ersatz von qualifiziertem Administrativpersonal kann auf die Möglichkeiten des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes 1988 zurückgegriffen werden.

 

Zu Fragen 3 und 6:

Den organisationsrechtlichen Rahmen für die Beschäftigungen im Rahmen von Drittmittel­finanzierung bieten §§ 26 und 27 Universitätsgesetz 2002. Dem Personalrecht des Universitäts­gesetzes 2002 zufolge kann bei Stellen für zeitlich befristete Drittmittelprojekte, denen ein qualifiziertes Auswahlverfahren vorausgegangen ist, von einer Ausschreibung abgesehen werden, wenn die Bestimmungen des Geldgebers dem nicht entgegenstehen.


 

Zu Frage 4:

Die finanzielle Gebarung der Universitäten liegt im Rahmen der Globalzuweisung in ihrer auto­nomen Budgethoheit. Eine Bindung der Mittelverwendung besteht nicht.

 

Zu Frage 5:

Der zentrale Informatikdienst („ZID“) der Technischen Universität Wien verfügte und verfügt über keine Drittmittel.

 

Zu Frage 7:

Es kann keine Konsequenzen geben, da die Arbeitskräfteüberlassung nicht generell ausge­schlossen ist.

 

Zu Frage 8:

Letztlich sind solche Streitigkeiten an die an jeder Universität eingerichtete Schiedskommission (§ 43 Universitätsgesetz 2002) heranzutragen.

 

Zu Frage 9:

Es könnten sich allenfalls disziplinäre bzw. arbeitsrechtliche Konsequenzen für die Verantwort­lichen ergeben.

 

Zu Frage 10:

1.     Nachbesetzung, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien + Kurier am 10., 17. und 24.6.2000

2.   Nachbesetzung, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 21.6.-12.7.2000 + Kurier am    24.6., 1.7. und 8.7.2000

3.   Nachbesetzung, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 2.-23.8.2000 + Kurier am         5.8.2000

4.   Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 4.-25.10.2000 + Kurier 7., 14. und  21.10.2000

5.   Nachbesetzung (Aufstockung von 50% auf 100%), veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU      Wien 18.10.-8.11.2000 + Kurier am 21.10.2000

6.   Nachbesetzung, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 7.-28.2.2001 + Kurier 10., 17.               und 24.2.2001

7.   ½ Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 18.4.-9.5.2001

8.   Nachbesetzung, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 2.-23.5.2001

9.   Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 16.5.-6.6.2001

10. Ersatzkraft beantragt am 5.9.2001, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 19.9.-           10.10.2001

11. Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 6.-27.2.2002

12. Nachbesetzung/Umwandlung, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 30.4.-22.5.2002

13. Nachbesetzung, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 5.-26.6.2002

14. Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 4.-25.9.2002

15. Neuerlich Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 2.-23.4.2003

16. Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 5.-26.11.2003

17. Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 21.1.-11.2.2004

18. Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 15.9.-6.10.2004

19. Nachbesetzung/Umwandlung (2x50%), veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 19.1.-    9.2.2005

20. Nachbesetzung, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 2.-23.3.2005

21. ½ Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 6.-27.4.2005

22. 3 Stud.-Ass. zu je 8 Wochenstunden, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien

      6.-27.4.2005

23. Neue Stelle, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 1.-22.2.2006

24. Ersatzkraft, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien 3.-24.5.2006

25. 5 Stud.-Ass. zu je 8 Wochenstunden, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien
      6.-27.12.2006

26. Ersatzkraft Stud.-Ass.: 1x 10 Wochenstunden, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der TU Wien

      4.-25.4.2007

 

 

Zu Frage 11:

Es fanden 39 Neuaufnahmen statt. Auf eine namentliche Benennung dieser Personen muss aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichtet werden.

 

Zu Frage 12:

Ja, bereits bei der Ausschreibung. Die Vertreter der Gleichbehandlungskommission haben auf den jeweiligen Ausschreibungsformularen unterschrieben.

 

Zu Fragen 13 und 14:

Keine.

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.