943/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.08.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0089-I/A/3/2007
Wien, am 26. Juli 2007
Sehr geehrter Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 883/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1 bis 6:
Aufgrund der fehlenden Zuständigkeit meines Ressorts für die Durchführung und Abwicklung der Landeswettbewerbe kann ich dazu keine Angaben machen.
Fragen 7 und 8:
Ich halte einleitend fest, dass es sich bei den in Frage stehenden Wettbewerben um Landeswettbewerbe handelt und somit keine Zuständigkeit meines Ressorts für deren Durchführung besteht.
Die Landeswettbewerbe „Frauen- und familienfreundlichste Betriebe“ werden auf Initiative der Länder und des Vereins „Taten statt Worte“ durchgeführt.
Landeswettbewerbe gibt es seit 1991. Mittlerweile nehmen alle Bundesländer an den Landeswettbewerben teil.
Der Bund bzw. das jeweils für Familienagenden zuständige Ressort fördern die Landeswettbewerbe auf Grundlage der Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln.
Mit der Gründung der Familie und Beruf Management GmbH im Jahr 2006 wurden ihr die Fördermittel übertragen, d.h. die Förderungsabwicklung erfolgt nunmehr über die GmbH.
Die Durchführung der Landeswettbewerbe wurde im Jahr 2006 mit € 21.500 gefördert.
Eine Förderung durch die Familienallianz erfolgt nicht. Betreffend die Abgrenzung der Familienallianz von der Familie und Beruf Management GmbH wird auf die Parlamentarische Anfragebeantwortung 517/AB zu 540/J verwiesen.
In Ergänzung zu den Landeswettbewerben wird seit 1999 der Bundeswettbewerb „Frauen- und familienfreundlichster Betrieb“ durchgeführt. Die Abwicklung erfolgt über das jeweils zuständige Ressort bzw. seit 2006 über die Familie und Beruf Management GmbH.
Für den Bundeswettbewerb werden von einer ExpertInnenjury aus den Siegerbetrieben der oben genannten Landeswettbewerbe Bundessieger in verschiedenen Kategorien (Groß-, Mittel-, Kleinbetrieb, Profit bzw. Non-Profit Unternehmen etc.) ermittelt.
Das Ressort bzw. nunmehr die Familie und Beruf Management GmbH stellt hierfür eine Website mit bundeseinheitlichen Fragebögen, Räumlichkeiten für die Veranstaltungen etc. zur Verfügung.
Eine eigene Förderung des Bundeswettbewerbs erfolgt nicht.
Die Website steht auch für die Landeswettbewerbe zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin