945/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.08.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 


Mag. Norbert DARABOS                                                                       1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 

S91143/88-PMVD/2007                                                                                               20. Juli 2007

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Juni 2007 unter der Nr. 906/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Rolle von GenMjr Erich Wolf während der Vertragsverhandlungen mit der Eurofighter GmbH" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 3, 5 und 6:

GenMjr Mag. Wolf war von Juli 2002 bis April 2003 Leiter des Spezialistenteams „Operation und Simulation“.

 

Zu 4:

Entfällt.

Zu 7:

Ja.

Zu 8 und 9:

Als Leiter des Spezialistenteams „Operation und Simulation“ hatte GenMjr Mag. Wolf dienstliche Kontakte mit einzelnen Mitarbeitern der Eurofighter GmbH.

Zu 10:

Entfällt.

Zu 11 bis 13:

Nach den mir vorliegenden Informationen gab es im Zeitraum Juli 2002 bis April 2003 Kontakte zwischen GenMjr Mag. Wolf und Dipl.-Ing. Faltlhauser im Rahmen von Board-Meetings.

Zu 14:

Persönliche Einschätzungen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes­ministeriums für Landesverteidigung im Sinne des Art. 52 B-VG in Verbindung mit § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 dar und unterliegen somit nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.

Zu 15:

Es ist bekannt, dass GenMjr Mag. Wolf im Juni 2003 an einem Golfturnier im Golfclub Spillern teilnahm. Über eine Teilnahme von Bgdr Dipl.-Ing. Knoll an diesem Turnier liegen dem Bundesministerium für Landesverteidigung keine Unterlagen vor.

Zu 16:

Bgdr Dipl.-Ing. Knoll war Leiter des Spezialistenteams „Technik“.

Zu 17 und 18:

Private Kontakte von Bediensteten des Bundesministeriums für Landesverteidigung mit Vertretern von Unternehmen sind grundsätzlich zulässig und bedürfen nur in bestimmten Fällen einer Meldung an den Vorgesetzten oder an die Dienstbehörde. Im vorliegenden Fall übermittelte die Disziplinarbehörde eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft.

Zu 19:

Entfällt.

Zu 20 bis 22:

Wie bereits dargelegt liegen keine Anhaltspunkte vor, die eine Teilnahme von Bgdr Dipl.-Ing. Knoll an besagtem Golfturnier bestätigen. Ergänzende Ermittlungen der Disziplinar­behörde erübrigen sich im Hinblick auf die gemäß § 3 HDG 2002 bereits eingetretene Verjährung.