947/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.08.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

 


Mag. Norbert DARABOS                                                                       1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 

S91143/90-PMVD/2007                                                                                               20. Juli 2007

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pack, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Juni 2007 unter der Nr. 942/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Beziehungen hochrangiger Offiziere zu Lobbyisten" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 18:

Zu diesen Fragen ist klarzustellen, dass ein dienstlicher Kontakt von Bediensteten mit sogenannten „Lobbyisten“, das heißt mit Repräsentanten von Unternehmen, im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben naturgemäß notwendig und auch zulässig ist. Diese dienstlichen Kontakte sind in der Regel vom jeweiligen Bediensteten nur in Ausnahmefällen zu melden und unterliegen der Dienstaufsicht durch den unmittelbar Vorgesetzten. Außerdienstliche Kontakte sind nur in bestimmten Fällen dem Vorgesetzten bzw. der Dienstbehörde zu melden. Eine Meldepflicht an das Abwehramt ist nur für nachrichtendienstlich bemerkens­werte Vorgänge, wie etwa im Falle der Gefährdung der militärischen Sicherheit, vorge­sehen. In diesem Sinne obliegt es jedem einzelnen Bediensteten, einer allfälligen Melde­pflicht nachzukommen. Überprüfungen bzw. Maßnahmen werden immer dann gesetzt, wenn konkrete Verdachtsmomente von Dienstpflichtverletzungen vorliegen. Darüber hinaus sind nähere Ausführungen zu diesen Fragen im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3 B-VG (Amtsverschwiegenheit) nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage öffentlich erörtert zu werden.