947/AB XXIII. GP
Eingelangt am 03.08.2007
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Mag. Norbert DARABOS 1090 WIEN
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG Roßauer Lände 1
norbert.darabos@bmlv.gv.at
S91143/90-PMVD/2007 20. Juli 2007
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Pack, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Juni 2007 unter der Nr. 942/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Beziehungen hochrangiger Offiziere zu Lobbyisten" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 bis 18:
Zu diesen Fragen ist klarzustellen, dass ein dienstlicher Kontakt von Bediensteten mit sogenannten „Lobbyisten“, das heißt mit Repräsentanten von Unternehmen, im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben naturgemäß notwendig und auch zulässig ist. Diese dienstlichen Kontakte sind in der Regel vom jeweiligen Bediensteten nur in Ausnahmefällen zu melden und unterliegen der Dienstaufsicht durch den unmittelbar Vorgesetzten. Außerdienstliche Kontakte sind nur in bestimmten Fällen dem Vorgesetzten bzw. der Dienstbehörde zu melden. Eine Meldepflicht an das Abwehramt ist nur für nachrichtendienstlich bemerkenswerte Vorgänge, wie etwa im Falle der Gefährdung der militärischen Sicherheit, vorgesehen. In diesem Sinne obliegt es jedem einzelnen Bediensteten, einer allfälligen Meldepflicht nachzukommen. Überprüfungen bzw. Maßnahmen werden immer dann gesetzt, wenn konkrete Verdachtsmomente von Dienstpflichtverletzungen vorliegen. Darüber hinaus sind nähere Ausführungen zu diesen Fragen im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3 B-VG (Amtsverschwiegenheit) nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage öffentlich erörtert zu werden.