948/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.08.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSK-460100/0010-MGA/2007                                       Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 943/J der Abgeordneten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Im Land Salzburg wird bereits seit dem Jahre 2003 Besuchsbegleitung im Sinne des §111 AußStrG vom Sozialministerium gefördert. Seit dem Jahre 2005 gibt es in Salzburg die von meinem Ressort geförderte Besuchsbegleitung des Vereins KOKO Kontakt- und Kommunikationszentrum für Kinder Gem. GmbH. Für den Förderzeitraum 2007 habe ich diesem Verein heuer eine Förderung in der Höhe von € 50.000.- für zwei Besuchscafes, eines in der Stadt Salzburg und eines in Bruck an der Glocknerstraße, erteilt.

 


Fragen 3 und 4:

Die Abwicklung der vom BMSK geförderten Besuchsbegleitung richtet sich nach den von mir am 3. Juli im Rahmen einer Pressekonferenz präsentierten neuen Grundsätzen für die Gewährung einer Förderung der Besuchsbegleitung im Sinne des §111 AußStrG durch das BMSK, welche auch auf der Homepage www.besuchscafe.at zu finden sind. Neben der Erhöhung der finanziellen Mittel für die Besuchsbegleitung von bisher jährlich € 200.000.- auf nunmehr je € 600.000.- für die Jahre 2007 und 2008 habe ich eine Anzahl qualitätssteigernder Maßnahmen zur Durchführung der Besuchsbegleitung eingeleitet.

 

Sämtliche Neuerungen der Reform der von meinem Ressort geförderten Besuchsbegleitung habe ich bei der genannten Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt, diese sind zur Gänze auch auf der Homepage des BMSK ersichtlich.

 

Es liegt jedenfalls in meinem Interesse, wenn dieses gemeinsame Anliegen zum Wohle der Kinder und Elternteile im Wege einer ausgeglichenen Beteiligung von Bund und Ländern gefördert wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen