954/AB XXIII. GP
Eingelangt am 03.08.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-12.000/0007-I/PR3/2007 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrat
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 935/J-NR/2007 betreffend Datenroaming, die die Abgeordneten Steier und GenossInnen am 6. Juni 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1, 2 und 3:
1. Sehen Sie auch im Bereich des Datenroaming Handlungsbedarf?
2. Welche zusätzlichen Maßnahmen zur Roaming-Verordnung sind aus Ihrer Sicht für den
Bereich des Datenroaming erforderlich, um eine rasche und substanzielle Absenkung der
Roamingentgelte für die KonsumentInnen zu erreichen?
3. Welche Aktivitäten wird Ihr Ressort national und auf EU-Ebene diesbezüglich setzen?
Antwort:
Betreffend den internationalen (europäischen) Markt ist darauf hinzuweisen, dass einzelstaatliche Maßnahmen aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters nicht möglich bzw. nicht zielführend wären.
Im Rahmen der nunmehr beschlossenen EU Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Gemeinschaft wurde jedoch den Betreibern auch ein klares Signal hinsichtlich der Preisentwicklung im Bereich der Datendienste gegeben.
Zwar hat man sich im europäischen Gleichklang dazu entschlossen, die relativ jungen und in Entwicklung befindlichen Datenkommunikationsdienste nicht unmittelbar zu regulieren, diese aber einer genauen Beobachtung durch die nationalen Regulierungsbehörden sowie durch die europäische Kommission zu unterwerfen.
So werden die nationalen Regulierungsbehörden aufgefordert, die Entwicklung der Entgelte, die Roaming - Kunden auf der Großkunden- und Endkundenebene für die Abwicklung von Sprach- und Datenkommunikationsdiensten berechnet werden, einschließlich SMS und MMS, zu beobachten und ihre Erkenntnisse alle 6 Monate der europäischen Kommission mitzuteilen.
Die europäische Kommission wird daher auch den Markt für Roaming im Bereich der Datenkommunikation, einschließlich SMS und MMS, genau überwachen.
Die europäische Kommission ist gemäß Art. 11 der Roaming - Verordnung verpflichtet die Anwendung der Verordnung zu überprüfen und dem europäischen Parlament und dem Rat spätestens 18 Monate nach Inkrafttreten darüber zu berichten. In diesem Bericht wird die Kommission Entwicklungen der Großkunden- und Endkundenentgelte für die Abwicklung von Sprach- und Datenkommunikationsdiensten (einschließlich SMS und MMS) erfassen und gegebenenfalls Empfehlungen zu einer notwendigen Regulierung dieser Dienste abgeben.
Sollte sich angesichts der Marktentwicklung, sowie im Interesse des Wettbewerbs und des Verbraucherschutzes die Notwendigkeit der Regulierung der Datenkommunikationsdienste ergeben, so würde dies im europäischen Rahmen auch von Österreich unterstützt werden.
Frage 4:
Existieren Untersuchungen für den österreichischen Markt, die das Verhältnis Entgelte für Roaming-Dienste/Kosten beleuchten? Wenn ja, mit welchen Resultaten?
Antwort:
Da es sich beim Roaming Markt um einen bislang nicht regulierten Markt handelt und überdies die unternehmensinternen Kostenstrukturen i.d.R. von den Unternehmen nicht offenbart werden, existieren derzeit keine Untersuchungen für den österreichischen Markt, die das Verhältnis zwischen Datenroaming – Entgelten und den zugrunde liegenden Kosten beleuchten. Auch entsprechende europaweite Untersuchungen beruhen daher primär auf Schätzungen.
Frage 5:
Profiteure überhöhter Roaming-Entgelte sind hauptsächlich die Nettoexporteure von Roaming-Diensten, also insbesondere die klassischen Reiseländer. Erwarten Sie durch die Einnahmenausfälle bei den Anbietern Auswirkungen auf heimische Mobilfunkpreise und/oder Angebote wie z.B. subventionierte Handys?
Unternehmen in einem auf dem Weg zum freien Markt befindlichen Sektor - wie dem Telekommunikationssektor - handeln nach unternehmerischen, wirtschaftlichen Kriterien.
Antwort:
Da der österreichische Mobilfunkmarkt jedoch äußerst wettbewerbsintensiv ist, ist nicht zu erwarten, dass es durch die Einnahmenausfälle beim Roaming zu für den Konsumenten nachteiligen Auswirkungen bei den nationalen Gesprächsgebühren kommen wird.
Dass die Unternehmen jedoch versuchen werden, ihre Einnahmenausfälle zu kompensieren, liegt auf der Hand und ist aus unternehmerischer Sicht nachvollziehbar. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es in Hinkunft nicht mehr ein derart breites Angebot an subventionierten Endgeräten geben wird, wie es derzeit der Fall ist.
Da aber auch der Bereich der Endgeräteunterstützung für die Kundenanwerbung bzw. Kundenbindung von großer Bedeutung ist, steht zu hoffen, dass auch hier der Wettbewerbsdruck massive Veränderungen verhindert.
Frage 6:
Viele beliebte Urlaubsländer werden von der Roaming-Verordnung nicht erfasst, da sie keine EU-Mitglieder sind (Türkei, Kroatien, Tunesien…). Plant Ihr Ressort dazu auf EU-Ebene Initiativen, um auch diese Länder in die Roaming-Verordnung einzubeziehen?
Antwort:
Europäische Initiativen und Rechtsakte können sich natürlich nur auf EU Gebiet beziehen und nur in diesem Bereich Wirkung entfalten. Es ist daher rechtlich völlig ausgeschlossen, dass ein EU Rechtsakt für einen Nicht - EU Staat verbindliche Rechtswirkungen entfaltet.
Dies könnte allenfalls durch freiwillige Selbstverpflichtung des jeweiligen Staates erfolgen und könnte diesem gegenüber ausschließlich durch die Europäische Kommission angeregt werden.
Ich habe mit den Betreibern mobilkom, T-Mobile, 3 und One Gespräche zu diesem Thema geführt. Mehrere Informationsmaßnahmen werden von den Betreibern jetzt evaluiert, ich werde diese Maßnahmen in den nächsten 14 Tagen prüfen können.
Natürlich bewegen wir uns beim Roaming innerhalb Europas und können keine Alleingänge starten. Aber österreichische Kunden können besser informiert werden, die Transparenz soll steigen. Die österreichischen Mobilfunker sind nach unseren Gesprächen bereit, hier einen Schritt auf die Konsumenten zuzugehen, Konsumenten müssen zuverlässiger informiert werden.
Frage 7:
Eine Eurobarometer-Umfrage hat kürzlich aufgezeigt, dass nur eine Minderheit der Befragten über Auslandsroaming-Preise informiert war. Kein Wunder – die Suche dem jeweils idealen Daten-Roaming- Tarif gestaltet sich zum Teil sehr aufwändig. Welche Maßnahmen könnten aus Ihrer Sicht dazu beitragen, zu mehr Tariftransparenz für die KonsumentInnen beizutragen?
Antwort:
Die Verbesserung der Tariftransparenz für die Konsumenten war bei den Verhandlungen zur Roaming Verordnung ein zentraler Punkt.
Dementsprechend sieht die Verordnung vor, dass der Betreiber seinen Kunden automatisch bei der Einreise in einen anderen Mitgliedstaat der EU per Kurznachricht (SMS) kostenlos grundlegende persönliche Preisinformationen über die Roaming - Entgelte bereitstellen muss. Diese Preisinformationen umfassen auch einen Hinweis auf eine gebührenfreie Telefonnummer, bei der ausführlichere Informationen über Roaming - Entgelte für Sprachanrufe, SMS, MMS und andere Datenkommunikationsdienste angefordert werden können. Sowohl die Anforderung der Informationen als auch der Erhalt ist kostenlos.
Damit sollte gewährleistet sein, dass umfassende Informationen für die Konsumenten leicht zugänglich sind. Darüber hinaus gehende Maßnahmen, die derzeit von den Betreibern auf mein Bestreben hin evaluiert werden, werde ich wie in Antwort auf Frage 6 bereits erwähnt, prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann