955/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.08.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                    Wien, am       August 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0054-I/4/2007

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 894/J vom 5. Juni 2007 der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung des Standard Cost Models und damit Umsetzung der Interessen der Industriellenvereinigung und Wirtschafts­kammer durch die rot-schwarze Regierung“ beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Durchführung der Bankenaufsicht und anderer Aufsichtsmaßnahmen im Bereich des Finanzmarktes obliegt nach § 1 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Errichtung und Organi­sation der Finanzmarktaufsichtsbehörde (Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz – FMABG) der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA). Die Kosten der Aufsicht sind entsprechend den §§ 19 und 26 FMABG aufzuteilen. § 19 Abs. 1 FMABG normiert dazu, dass für die Aufsichtsbereiche Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht, Wertpapieraufsicht und Pensionskassenaufsicht je­weils ein eigener Rechnungskreis zu bilden ist. Die Aufsichtkosten sind dabei soweit wie möglich direkt zuzuordnen. Nicht direkt zuordenbare Kosten sind entsprechend dem sich aus der direkten Zuordnung ergebenden Verteilungsschlüssel auf die genannten Rechnungskreise umzulegen. Die Summe der nach § 19 Abs. 1 FMABG direkt und nach § 19 Abs. 2 FMABG verhältnismäßig zugeordneten Aufwendungen bilden die Gesamtkosten der FMA. Von den Gesamtkosten der FMA sind der Bundesbeitrag in Höhe von € 3,5 Mio. sowie sonstige Er­träge wie zum Beispiel Habenzinsen aus Verrechnungssalden abzuziehen.

 

Das dargestellte Modell der Kostenumlage verfolgt das Ziel einer möglichst verursacherge­rechten Verteilung. Es wurde von Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof im Zuge einzelner Bescheidbeschwerden geprüft und anerkannt. Die Tragung der Kosten der Auf­sichtstätigkeit durch die Beaufsichtigten erfolgt in Entsprechung internationaler Standards mit dem Ziel der Gewährleistung einer von budgetären Restriktionen unabhängigen und schlagkräftigen Aufsicht.

 

Für die Umlage der in der gegenständlichen Frage konkret angesprochenen Kosten des Rechnungskreises 1 (Kosten der Bankenaufsicht) auf die kostenpflichtigen Kreditinstitute enthält § 69a BWG weiter führende Vorschriften, die ebenfalls vom Gedanken der verur­sachergerechten Verteilung geprägt sind. Eine Abkehr von diesem Prinzip ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

 

Zu 2. bis 4. sowie 24. und 25.:

Die Verwaltungskosten für Unternehmen müssen für alle legistischen Vorhaben, welche die Erlassung oder Novellierung von Gesetzen und Verordnungen zum Gegenstand haben, sowie für Maßnahmen grundsätzlicher Art analysiert werden, wenn darin Informationsverpflich­tungen für Unternehmen vorgesehen werden. Diese Darstellung der Auswirkungen von rechtsetzenden Maßnahmen dient dazu, zusätzliche Informationen für den politischen Ent­scheidungsprozess aufzubereiten und damit die Entscheidungsgrundlagen zu verbessern. Die Kalkulationsverpflichtung nach § 14a BHG betrifft Verwaltungskosten für Unternehmen aus Informationsverpflichtungen, die – neben einer Reihe anderer Aspekte – in den politischen Entscheidungsprozess einfließen.

 

Bei der Anwendung des Standardkostenmodells in Österreich geht es darum, die Kostenbe­lastungen der Unternehmen aus Informationsverpflichtungen zu reduzieren. Internationale Erfahrungen zeigen, dass dafür Potentiale bestehen. Ziel ist nämlich eine Entlastung durch Vereinfachung: durch effektivere, verständlichere Regelungen und eine Prozessoptimierung soll der Wirtschaftsstandort Österreich zusätzlich attraktiver werden. Damit wird die Basis für steigende Investitionen und steigende Beschäftigung gelegt.

 

Berechtigte Schutzinteressen von Bürgerinnen und Bürgern oder der Umwelt sollen dabei jedoch keinesfalls beeinträchtigt werden. Schon bisher wurden im Rahmen von Begut­achtungsverfahren die Interessen der heimischen Wirtschaft, der Gebietskörperschaften und der Bürgerinnen und Bürger ausführlich diskutiert und bestmöglich berücksichtigt. Die Kal­kulationsverpflichtung nach § 14a BHG wird daran nichts ändern.

 

Zu 5. und 6. sowie 31. bis 33.:

Bei der Homepage www.verwaltungskostensenken.at handelt es sich um eine öffentlich zu­gängliche und objektiv ausgestaltete Informationsplattform. Die Seite wird regelmäßig er­weitert und aktualisiert und es wird angestrebt, mit den Inhalten die Interessen einer Mehrheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler anzusprechen. Dadurch vergrößert sich auch die angesprochene Zielgruppe laufend

 

Die Kosten für die Erstellung der Homepage betrugen netto € 21.408,--. Darin enthalten ist ein Betrag von € 9.408,--, welchen die Werbeagentur Ogilvy für die grafische Gestaltung der Homepage in Rechnung gestellt hat, sowie ein Betrag in der Höhe von € 12.000,--, welcher von der Bundesrechenzentrum GmbH für die Programmierung verrechnet wurde.

 

Das laufende Content Management wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses im Rahmen ihrer Zuständigkeit wahrgenommen, weshalb für die Befüllung, Wartung und Aktualisierung der Seite keine zusätzlichen Kosten anfallen. Weder die Industriellenver­einigung noch die Wirtschaftskammer nehmen finanzielle Unterstützungen an das Bundes­ministerium für Finanzen für den Betrieb der Homepage vor.

 

Zu 7., 17. und 35.:

Eine Umsetzung des Vorhabens der Entlastung der Unternehmen durch eine Reduktion der Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Informationsverpflichtungen und die Realisierung der damit möglichen Erreichung makroökonomischer Wachstumseffekte, die allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen werden, kann nur unter breitestmöglicher Ein­bindung der verschiedensten Interessensvertretungen erfolgreich sein. Ich begrüße es daher sehr, dass folgende Interessensvertretungen zur aktiven Teilnahme an der Initiative einge­laden wurden: Bundesarbeitskammer, Hauptverband der Österreichischen Sozialver­sicherungsträger, Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Industriellenvereinigung, Kuratorium für Verkehrssicherheit, Landwirtschaftskammer Österreich, Österreichische Apotheker­kammer, Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Österreichische Ärzte­kammer, Österreichische Finanzmarktaufsicht, Oesterreichische Nationalbank, Öster­reichische Notariatskammer, Österreichische Tierärztekammer, Österreichische Zahnärzte­kammer, Österreichischer Gewerkschaftsbund, Österreichischer Rechtsanwaltskammertag, Österreichischer Verband der Gerichtsdolmetscher, Verein für Konsumenteninformation, Ver­sicherungsverband Österreich und die Wirtschaftskammer Österreich. Da sich die genannten Interessensvertretungen im Rahmen der Initiative nach ihren Möglichkeiten aktiv einbringen, werden sie auf der angesprochenen Homepage unter dem Link „Partner“ aufgelistet.

 

Die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter sowie auch externe Expertinnen und Experten nehmen im Rahmen der „Thematischen Begleitgruppen“ aktiv an der Basiserhebung teil. Die von den „Thematischen Begleitgruppen“ wahrgenommenen Aufgaben reichen dabei von der Prüfung der Annahmen und der Ergebnisse mit der Möglichkeit der Einforderung weiter­führender Informationen über die inhaltliche Begleitung der konkreten Tätigkeit der Bera­terinnen und Berater bis hin zum Feedback zu Plausibilität und Repräsentativität. Sie bringen dabei ihre Expertise und Empfehlungen zu qualitativen Aspekten der Basiserhebung ein und prüfen die Konsistenz der Anwendung des Standardkostenmodells. Für möglichst präzise Hochrechnungen der von Informationsverpflichtungen betroffenen Unternehmen konnte weiters auf das bereits vorhandene statistische Datenmaterial der Statistik Austria, der Wirt­schaftskammer Österreich und anderer Institutionen zurückgegriffen werden.

 

Zu 8.:

Anders als in der vorliegenden Fragestellung vorausgesetzt werden im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vorhaben keine Kosten für die Bürgerinnen und Bürger erwartet. Vielmehr sind von der Senkung der Verwaltungskosten für Unternehmen sehr positive ge­samtökonomische Effekte zu erwarten, die allen zu Gute kommen: Die Unternehmen werden zusätzlich investieren und das wird positive Beschäftigungseffekte nach sich ziehen.

 

Weiters weise ich darauf hin, dass das Standardkostenmodell auch für die Messung der Ver­waltungskosten für Bürgerinnen und Bürger herangezogen werden kann. Eine solche Aus­weitung der Anwendung des Standardkostenmodells wird daher von der zuständigen Fach­abteilung meines Hauses geprüft.

 

 

 

Zu 9. und 10.:

Die gegenständliche Initiative der Bundesregierung wird in folgenden Phasen durchgeführt:

bis Oktober 2006:              Vorbereitungen der Initiative

bis Sommer 2007:              Ausgangsbasis messen

Herbst 2007:                     Reduktionsziele festlegen

bis Ende 2007:                  Maßnahmen definieren

fortlaufend bis 2010:          Maßnahmen umsetzen.

 

Zu 11.:

Externe Beraterinnen und Berater unterstützen die Bundesministerien bei den Messungen der Verwaltungskosten in Unternehmen. Sie bringen dabei ihr Know-How über unter­nehmensinterne Prozesse ein. Dieser Weg des Zukaufes projektspezifischen Know-Hows wurde auch in den Niederlanden, in Dänemark und im Vereinigten Königreich beschritten. In Deutschland werden die Messungen – die im Jahr 2008 abgeschlossen sein werden – durch das Bundesamt für Statistik vorgenommen, wobei dies allerdings deutliche Aufstockungen der Personalkapazitäten bedingt hat.

 

Zu 12. und 15.:

Die für die Umsetzung der gegenständlichen Initiative erforderliche Messung der Ausgangs­basis erfolgt durch drei Beratungsunternehmen:

 

Die Bietergemeinschaft Contrast/ICG hat den Zuschlag für die Lose für den Zuständigkeits­bereich des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, des Bundesmi­nisteriums für Justiz, des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend und des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz erhalten. Roland Berger hat den Zuschlag für das Los zum Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres und des Bundesministeriums für Landesverteidigung sowie das Los hinsichtlich der Bereiche Bundes­kanzleramt, Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Bun­desministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erhalten. ProAudit schließlich hat den Zuschlag für das Los Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erhalten.

 

Diese Beratungsunternehmen führen die Interviews in Unternehmen sowie Expertenpanels und Expertenschätzungen durch.


Zu 13. und 14.:

Entsprechend den vergaberechtlichen Vorgaben erfolgte im Mai 2006 eine europaweite Aus­schreibung der benötigten Dienstleistung. Es wurde dabei ein zweistufiges Verhandlungs­verfahren gewählt. Die inhaltliche Betreuung der Ausschreibung erfolgte durch die zustän­dige Fachabteilung meines Hauses, die Bundesbeschaffung GmbH führte die Ausschreibung durch. Das Verfahren wurde im November 2006 erfolgreich abgeschlossen. Die Verhand­lungen wurden von den bedarftragenden Ressorts geführt, die als Auftraggeber auch die Kosten der Beratungsleistungen aus ihrem jeweiligen Budget tragen. Die Gesamtkosten liegen bei netto € 1,5 Mio. Damit wurden die benötigten Beratungsleistungen zu einem opti­malen Preis-Leistungsverhältnis zugekauft. Das erzielte kostenmäßige Ergebnis war deutlich günstiger als – auf Basis von internationalen Vergleichen – zu erwarten war.

 

Zu 16.:

Im Sommer 2007 werden den Ressorts die Ergebnisse der Basismessung vorliegen. Die Er­gebnisse sollen auch auf der Homepage der Initiative unter der Adresse www.verwaltungskostensenken.at veröffentlicht werden.

 

Zu 18. und 29.:

Die innerhalb der Verwaltung meines Ressorts im Zusammenhang mit der gegenständlichen Initiative der Bundesregierung entstehenden Kosten decken sich im Wesentlichen mit dem Personal- und Sachaufwand meiner zu diesem Zweck eingerichteten Fachabteilung „Verwal­tungskosten senken für Unternehmen“. Für das Jahr der Einrichtung dieser Abteilung war dabei ein Personalaufwand in der Höhe von € 125.626,77 sowie ein Sachaufwand in der Höhe von € 807,71 zu tragen, im Jahr 2007 waren es zum 13. Juni 2007 € 209.370,96 an Personalaufwand und € 3.743,-- an Sachaufwand.

 

Zu 19. und 20.:

Hinsichtlich des angesprochenen Zeitaufwandes für die Abgabe von Abgabenerklärungen von Unternehmen weise ich darauf hin, dass der Einsatz moderner IT-Lösungen es zunehmend ermöglicht, diesen relativ gering zu halten. Neben der in den Unternehmen im Einsatz be­findlichen Buchhaltungssoftware ist hier vor allem auf das seit mittlerweile vier Jahren be­stehende Serviceangebot der Finanzverwaltung hinzuweisen, welches unter der Bezeichnung FinanzOnline bekannt ist. Damit können persönliche Steuerangelegenheiten zeitlich und ört­lich unabhängig via FinanzOnline durchgeführt werden. Dieser Amtsweg per Mausklick ist mittlerweile eine der größten und bekanntesten E-Government Applikationen Österreichs und wurde auch bereits mehrfach ausgezeichnet. Dieser erfolgreiche Weg soll weiter beschritten werden und das Angebot soll durch zusätzliche nützliche elektronische Tools erweitert werden. Damit werden nicht nur bei den Erklärungspflichtigen Kosten gesenkt, es werden auch auf Seite der Bundesverwaltung Kosten gespart. Ebenso ist dabei sichergestellt, dass die Finanzverwaltung auch weiterhin die als Basis für Kontrollen und Prüfungen benötigten Informationen erhält ohne die Zielsetzung eines Kommunikationssystems mit Unternehmen, steuerlichen Vertreterinnen und Vertretern, aber vor allem mit allen Bürgerinnen und Bür­gern, welches es uns erlaubt, einen raschen unkomplizierten und soweit als möglich unbüro­kratischen Umgang miteinander zu garantieren, aus den Augen zu verlieren.

 

Zu 21.:

Es wird auch in zukünftigen Gesetzen, Verordnungen oder Maßnahmen grundsätzlicher Art notwendige und sinnvolle Informationsverpflichtungen geben. Solche Informationen sollen jedoch zu möglichst geringen Verwaltungskosten für Unternehmen und Verwaltung bereitge­stellt werden können.

 

Zu 22.:

Bereits seit 2003 führen die Niederländer eine Initiative zur Senkung von Verwaltungskosten für Unternehmen erfolgreich durch. Auch auf diesbezügliche Fortschritte in Dänemark, Großbritannien, Tschechien und anderen EU-Mitgliedsstaaten weise ich hin. Je früher in Österreich Vereinfachungsmaßnahmen getroffen werden, mit welchen die Wirtschaft ent­lastet werden kann, desto positiver wirkt sich das auf den Wirtschaftsstandort Österreich im internationalen Vergleich aus.

 

Es waren übrigens die genannten erfolgreichen nationalen Projekte, welche den Anstoß für eine Initiative auf europäischer Ebene gegeben haben. Das heißt, es wurden zuerst nationale Initiativen – die österreichische im Jahr 2006 – gestartet. Erst damit konnte auch für EU-Regelungen ein konkretes Ziel gesetzt werden.

 

Zu 23.:

Es wird kein Zusatzaufwand entstehen, da die Kosten der hier angesprochenen Messung von der EU getragen werden.

 


Zu 26.:

Die Anwendung des § 14a BHG wird nur einen geringen administrativen Mehraufwand im Rahmen eines Normerzeugungsverfahrens verursachen.

 

Auf Basis von internationalen Vergleichswerten und nationalen Daten ist zu erwarten, dass pro Jahr zwischen 300 und 400 Informationsverpflichtungen für Unternehmen geändert beziehungsweise ein Teil davon neu normiert werden. Dabei ist davon auszugehen, dass ein relativ großer Anteil (rd. 40%) der Informationsverpflichtungen nur einen geringen zeitlichen Mehraufwand in Unternehmen verursacht und damit unter die Bagatellgrenze von 1.000 Stunden für alle Unternehmen in Österreich pro Jahr bezogen auf eine einzelne Informa­tionsverpflichtung fällt. Mit der Dokumentation des Unterschreitens der Bagatellgrenze für die größte Informationsverpflichtung einer Rechtsvorschrift entfällt jeder weitere Aufwand zur Darstellung der Verwaltungskosten.

 

Für rund 60 % der geänderten Informationsverpflichtungen sind die Verwaltungskosten mit Hilfe von – in der Regel ressortinternen – Expertenschätzungen zu ermitteln, darzustellen und zu dokumentieren. Bei besonders komplexen Informationsverpflichtungen, das sind jene, die mehr als 25.000 Stunden für alle Unternehmen in Österreich pro Jahr an Zeitauf­wand erfordern oder Verwaltungskosten in Höhe von mehr als € 1 Mio. pro Jahr für alle Unternehmen zusammen verursachen, sind zur Ermittlung der Verwaltungskosten zusätzlich Expertengespräche beziehungsweise -panels zu führen um die Qualität der Schätzungen zu erhöhen. Es wird davon ausgegangen, dass 10-15% der Informationsverpflichtungen als komplex zu betrachten sind.

 

Der für die Umsetzung der Kalkulationsverpflichtung notwendige Zeitaufwand wurde auf Grundlage der Erfahrungen im Rahmen der zwischen November 2006 und Juni 2007 durch­geführten Basismessung des geltenden Rechtsbestandes kalkuliert. Es ist demnach von einem administrativen Mehraufwand von 2-2,5 Vollbeschäftigungsäquivalenten für den gesamten Bund oder Kosten in Höhe von € 110.000,-- bis € 140.000 pro Jahr auszugehen. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Ressorts zu Beginn Expertise aufbauen müssen. Weiters wurde davon ausgegangen, dass die erforderlichen Tätigkeiten in die bestehenden Legistikprozesse eingegliedert werden. Der Aufwand teilt sich zwischen den Legistinnen und Legisten, den koordinierenden Organisationseinheiten mit Standardkostenmodell-Know-how in den Ressorts und meinem Haus. Die Ressorts werden bei der Umsetzung der Kalkulations­verpflichtung nach § 14a BHG von meinem Haus im Rahmen der laufenden Initiative „Ver­waltungskosten senken für Unternehmen“ unterstützt.

 

Dieser administrative Aufwand wird durch positive Effekte im Bundeshaushalt bei weitem überkompensiert werden: Eine substantielle Entlastung der österreichischen Unterneh­merinnen und Unternehmer um mehr als € 1 Mrd. pro Jahr setzt Potential für Investitionen in die Zukunft frei. Mehr Wachstum und Beschäftigung führen zu Mehreinnahmen für den Bundeshaushalt. Geringere Verwaltungskosten für Unternehmen werden – gemäß den inter­nationalen Erfahrungen – auch einen geringeren Verwaltungsaufwand innerhalb der Ver­waltung bewirken. Mit dem Ziel der Bereitstellung der notwendigen Informationen bei mög­lichst geringer Kostenbelastung werden Optimierungspotentiale für ein effektiveres Zu­sammenwirken von Verwaltung und Wirtschaft identifiziert. Eine Quantifizierung wird erst im Rahmen der Planung konkreter Maßnahmen möglich sein.

 

Zu 27. und 28.:

Wie bereits mein Amtsvorgänger in Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen An­frage Nr. 4220/J vom 8. Mai 2006 ausgeführt hat, wurde in der Zentralstelle des Bundes­ministeriums für Finanzen im Vorjahr mit der Abteilung II/11 eine Organisationseinheit für den Themenbereich „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“ eingerichtet, in welcher 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die in diesem Zusammenhang anfallenden Aufgaben wahr­nehmen. Drei Personen kamen dabei aus anderen Organisationseinheiten meines Hauses, eine Person wurde vom Bundesministerium für Inneres versetzt und vier Personen wurden neu aufgenommen.

 

Zu 30.:

Im Rahmen der Initiative „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“ wird das Standard­kostenmodell das erste Mal in Österreich eingesetzt. Im Regierungsprogramm für die laufende Gesetzgebungsperiode wurde dazu auf Seite 34 vereinbart, nicht nur die Über­prüfung von Regelungen, die die Unternehmen mit Verwaltungskosten belasten, nach dem „Standard-Kosten-Modell“ fortzusetzen, sondern auch auszuweiten. Dementsprechend wird in meinem Haus daher derzeit anhand von internationalen best practice Beispielen eine mög­liche Ausweitung der Initiative auf die Bürgerinnen und Bürger geprüft.

 


Zu 34.:

Mein Haus steht in engem Kontakt mit den niederländischen Kolleginnen und Kollegen, die in allen Phasen der Initiative – besonders jedoch am Anfang – sehr wertvolle Unterstützung leisteten. Daneben bestehen auch enge Kontakte zu den in Dänemark, im Vereinigten Kö­nigreich und in Deutschland mit gleichlautenden Initiativen befassten Kolleginnen und Kollegen. Weiters findet ein regelmäßiger Austausch über die Standardkostenmodell-Methode im Rahmen des SCM-Networks statt, in welchem die OECD sowie alle europäischen Länder vertreten sind, die das Standardkostenmodell anwenden.

 

Zu 36.:

Ich bin fest davon überzeugt, dass die gegenständliche Initiative der Bundesregierung nicht nur für die von der Wirtschaftskammer Österreich und der Industriellenvereinigung in ihren Interessen vertretenen Unternehmen Vorteile bringt, denn vorrangiges Ziel der Initiative ist es, zusätzliches Wachstum und Beschäftigung in Österreich zu schaffen. Durch die Entlas­tung wird Raum für zukünftige Investitionen geschaffen, welche positive Beschäftigungs- und Wachstumseffekte nach sich ziehen werden. Und dies kommt allen Österreicherinnen und Österreichern zu Gute.

 

 

Mit freundlichen Grüßen