961/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.08.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.500/0011-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien,  am      . Juli  2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 948/J-NR/2007 betreffend die Umfahrung Sillian, die die Abgeordneten Mag. Hauser und weitere Abgeordnete am 6. Juni 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 8:

Wurde mit dem Bund über die Finanzierung außerhalb des regulären Neubauprogramms verhandelt?

 

Wenn ja, wann und wie oft?

 

Gab oder gibt es Zusagen seitens des Bundes für die Finanzierung des Baus der Umfahrung?

 

Wenn ja: In welcher Höhe? Wurden in einem Budget Mittel vorgesehen?

 

Wurde das Bundesministerium in die Erstellung der jüngsten Umfahrungsvarianten eingebunden?

 

Kennt das Bundesministerium den aktuellen Planungsstand?

 

Wenn ja, wie werden die Pläne beurteilt?

 

Was kann zur Entlastung der verkehrsgeplagten Bevölkerung getan werden, wenn keine Umfahrung errichtet wird?

Antwort:

Mit In Kraft treten des Bundesstraßen-Übertragungsgesetzes 2002 die vollständige Verantwortung für alle ehemaligen Bundesstraßen der Kategorie B an die einzelnen Bundesländer übertragen. Dies trifft auch für die B100 und damit alle Planungsarbeiten im Zusammenhang mit der Umfahrung Sillian zu.  Dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sind daher auch keine Pläne im Zusammenhang mit der ggstl. Umfahrung bekannt.

 

Hinsichtlich der Zuständigkeit für Zweckzuschüsse wurde mit der Änderung des Zweckzuschussgesetzes im Jahr 2002 die Zuständigkeit hiefür dem Bundesministerium für Finanzen übertragen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann