964/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.08.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1127/J-NR/2007 betreffend der Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 2 - Südautobahn im Bereich der Ortschaften Pubersdorf, Kreuzergegend-West, Eiersdorf und Wabelsdorf, die die Abgeordneten Trunk und GenossInnen am 4. Juli 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Sind Ihnen die Resolutionen der Gemeinde Poggersdorf betreffend der Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der A 2 - Südautobahn bekannt?

 

Antwort:

Ja. Ein Antwortschreiben meines Ressorts an das Gemeindeamt Poggersdorf erging bereits am 10. Juli 2007.

 

Fragen 2 bis 4:

Gibt es von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie konkrete Pläne die Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Ortschaften Pubersdorf, Kreuzergegend- West, Eiersdorf und Wabelsdorf auszubauen?

 

Wenn ja, welche?

 

Wenn nein, warum nicht?

 


Antwort:

Vorweg darf ich mitteilen werden, dass die ASFINAG - im gegenständlichen Fall die ASFINAG Autobahn Service GmbH Süd - nicht nur intensiv bemüht ist, ein kundenorientiertes Baustellenmanagement umzusetzen, sondern auch im Zuge der baulichen Erhaltung besonders bestrebt ist, ein gutes Nebeneinander (Straßenverkehr mit Wohnumfeld) gegenüber Anrainern zu bewahren, wenn es beispielsweise um den Schutz vor Straßenverkehrslärm bei Wohnverbauungen an Bundesstraßen, Autobahnen und Schnellstraßen geht.

 

Grundlage für die Umsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen ist eine seit Jänner 2007 gültige Dienstanweisung für Lärmschutz an Bundesstraßen des bmvit, die die Umsetzung von straßenseitigen Lärmschutzmaßnahmen neu regelt.

 

Derzeit wird Bundes- bzw. Landesweit ein Lärmkataster für das ASFINAG - Straßennetz, für Bahnstrecken und auch für die im Nahbereich liegenden Landesstraßen erstellt, der im Sinne des umzusetzenden EU- und Bundesgesetz als Grundlage für Aktionsplanungen dient.

 

Der Zeitplan sieht vor, dass bis Ende 2007 ein Zwischenbericht und bis Mitte 2008 eine Gesamtlieferung, als Grundlage für eine Prioritätenreihung und daraus folgende Aktionsplanungen mit groben Abschätzungen von erforderlichen Maßnahmen zur Reduzierung des Schallpegels, zu Verfügung stehen wird.

 

In Abhängigkeit der Prioritätenreihung erfolgt als weiterer Schritt die Ausarbeitung einer Detaillärmschutzuntersuchung, bei welcher eine Optimierung der geplanten Lärmschutzmaßnahmen erfolgt, und über eine objektgenaue Berechnung der Verringerung der Lärmbelastung durch geplante Maßnahmen die Umsetzbarkeit des Projektes ermittelt wird; ergibt die Detaillärmschutzuntersuchung eine Umsetzbarkeit der Maßnahme im Sinne der Dienstanweisung wird das Projekt in das Bauprogramm der darauf folgenden Jahre aufgenommen.