967/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.08.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am August 2007
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0059-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 940/J vom 6. Juni 2007 der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Standortnutzung des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Im Zusammenhang mit den Gebäude- und Bürostrukturen in der Finanzverwaltung hat es sich mein Ressort zum Ziel gesetzt, bei der Unterbringung von Finanzdienststellen insgesamt kompakter, besser und aufgabenorientierter zu werden. In Verfolgung dieser Zielsetzung ist betreffend den Gebäudestandort des Finanzamtes Wien für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf in 1150 Wien, Ullmannstraße 54, beabsichtigt, diesen in den nächsten Jahren aufzugeben.
Die Neuunterbringung dieses Finanzamtes soll aus heutiger Sicht in Verbindung mit dem Standort Bundesamtsgebäude Radetzkystraße 2, 1030 Wien und in Anlehnung an die verkehrsmäßig günstige Standortlage Wien-Mitte, wo derzeit schon große Teile der Finanzverwaltung Wien beheimatet sind – so auch das derzeitige Ausweichquartier der Ressortleitung in der Hinteren Zollamtsstraße 2b – erfolgen. Eine Übersiedlung ist frühestens im Jahr 2010 und spätestens 2011 vorgesehen.
Zu 4. und 5.:
Für die künftige Verwertung beziehungsweise Nachnutzung ist allein die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. als Eigentümerin der Liegenschaft zuständig. Das Bundesministerium für Finanzen selbst ist Mieterin der gegenständlichen Liegenschaft und hat daher auf eine künftige Nachnutzung keinen Einfluss.
Mit freundlichen Grüßen