970/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.08.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 937/J-NR/2007 betreffend das Gefahrenzeichen Achtung Falschfahrer" (Geisterfahrer"), die die Abgeordneten Sylvia Rinner am 6. Juni 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1, 2, 3 und 5:

Werden Sie das Gefahrenzeichen Achtung Falschfahrer" einer Evaluierung unterziehen?

Werden Sie weitere Maßnahmen Ihres Amtsvorgängers einer Evaluierung unterziehen?

Wie beurteilen Sie die Erkennbarkeit einer Geisterfahrer-Situation auf dem Gefahrenzeichen Achtung Falschfahrer"?

Wie beurteilen Sie den Umstand, dass das Gefahrenzeichen Achtung Falschfahrer" international nicht gebräuchlich ist bzw. offensichtlich falsch verstanden wird?

Antwort:

Das Verkehrszeichen Achtung Falschfahrer" wurde von einer Jury, der neben Vertretern meines Ressorts und des Innenministeriums auch Experten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit und der Autofahrerklubs angehörten, aus einer Vielzahl eingesendeter Vorschläge als der Geeignetste ausgewählt. Darüber hinaus stammt der letztlich ausgewählte Entwurf von einem einschlägig auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit tätigen Institut.

Im internationalen Bereich gibt es kein Verkehrszeichen, mit dem auf einen so genannten Geisterfahrer" hingewiesen wird; dies kann aber der Einführung eines solchen


Verkehrszeichens vordergründig nicht entgegenstehen. Auch andere Länder kennen Verkehrszeichen mit bestimmten Bedeutungen, die nicht international vereinheitlicht sind.

Nichts desto trotz halte ich eine Überprüfung der Wirksamkeit neu eingeführter gesetzlicher Maßnahmen im Rahmen von Evaluierungen durchaus für sinnvoll. Ich habe daher veranlasst, dass die Verständlichkeit des Verkehrszeichens seitens der ASFINAG einer solchen Evaluierung unterzogen wird.

Auch andere Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit werden einer Evaluierung auf ihre Wirksamkeit unterzogen, so zum Beispiel aktuell Licht am Tag".

Frage 4:

Welche Kosten sind bereits durch die Umrüstung der elektronischen Überkopfanzeigen entstanden und welche werden bei der geplanten flächendeckenden Umrüstung entstehen?

Antwort:

Bei seit dem Inkrafttreten des Gesetzes neu errichteten Anlagen wurde das Verkehrszeichens bereits von Beginn an in die Anzeigevorrichtungen integriert, was keine Mehrkosten verursachte. Eine - nach der geplanten Evaluierung - allfällige Umrüstung bestehender Anlagen würde nach Schätzung der ASFINAG Kosten in Höhe von etwa 2,5 Millionen Euro nach sich ziehen.