971/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.08.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0091-I/A/3/2007
Sehr geehrter Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 941/J der Abgeordneten Werner Neubauer und Kollegen wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Im Hinblick auf die weitere Verbesserung der Kinder- und Familienfreundlichkeit
in Österreich habe ich folgende Maßnahmen bereits gesetzt bzw. geplant:
Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes
Das Kinderbetreuungsgeldgesetz hat sich als Modell grundsätzlich bewährt
und soll durch neue Anpassungen weiter optimiert werden.
Im Hinblick auf die Optimierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die
bessere Einbindung von Vätern in die Familienarbeit sieht der Entwurf der 8.
Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes ab 2008 nachstehende Änderungen
vor:
Wahl: sie können das Kinderbetreuungsgeld wie bisher bis max. zum
30./36. Lebensmonat des Kindes in der derzeit bestehenden Höhe von
rund 436 Euro pro Monat oder bis max. zum 15./18. Lebensmonat des
Kindes in der Höhe von rund 800 Euro pro Monat beziehen.
von 14.600 Euro auf 16.200 Euro pro Kalenderjahr erhöht.
(Überbrückungskredit) wird ab 2008 für alle von 5.200 Euro auf 16.200
Euro angehoben.
Hinkunft nicht mehr das gesamte im Kalenderjahr bezogene
Kinderbetreuungsgeld (bzw. der Zuschuss) zurückgefordert werden,
sondern es ist nur jener Betrag zurückzuzahlen, um den die
Zuverdienstgrenze überschritten wird.
Der Entwurf zur 8. Novelle des KBGG befindet sich zurzeit in Begutachtung.
Ab dem Inkrafttreten der Novelle ist eine begleitende Evaluierung vorgesehen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist gerade für Beschäftigte im Pflege- und
Gesundheitsbereich eine besondere Herausforderung. Ebenso soll das Studieren
mit Kind erleichtert werden, damit besonders junge Frauen ihr Studium mit Kind
erfolgreich fortsetzen und abschließen können. Daher soll ein Audit speziell für
diese beiden Bereiche entwickelt werden.
Elternteilzeit
Elternteilzeit bietet gute Möglichkeiten, Familie und Beruf optimal zu vereinbaren.
Sowohl Arbeitgeber/innen als auch Arbeitnehmer/innen profitieren, wenn es zu
einvernehmlichen Lösungen in einem guten Gesprächsklima kommt. Weil vielfach
das erforderliche Wissen über die gesetzlichen Grundlagen der Elternteilzeit und
die Fördermöglichkeiten fehlt, fördert mein Ressort die Gratis-Hotline 0800 190
195, bei der qualifizierte Fachkräfte Auskunft geben. Wenn keine Einigung
zwischen Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen
erzielt wird, kann geförderte Elternteilzeit-Mediation in Anspruch genommen
werden.
Kinderbetreuung
Auf meine Initiative hat Ende Mai 2007 ein interministerielles Arbeitsgespräch
zum Thema „Kinderbetreuung“ stattgefunden.
In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, dem
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, dem Bundesministerium für
Finanzen und dem Bundeskanzleramt-Sektion Frauenangelegenheiten wurden als
Zielsetzungen für eine verbesserte Kinderbetreuung längere Öffnungszeiten, der
Ausbau der Nachmittagsbetreuung, der Ausbau der betrieblichen
Kinderbetreuung, die bundesweite Qualitätssicherung und die sozialrechtliche
Absicherung der Tagesmütter vereinbart.
Durch das Modell „Innovative Kinderbetreuungsprojekte“, das von meinem
Ressort initiiert wurde, können durch den Einsatz von Fördermitteln in Höhe von
rund 700.000 Euro jährlich rund 1.000 Kinderbetreuungsplätze geschaffen bzw.
gesichert werden, die innovativ, flexibel und arbeitsnah ausgerichtet sind.
Bereits zum zweiten Mal fand 2007 der Wettbewerb „Kinderbetreuung PLUS“
statt, in dessen Rahmen Einrichtungen ausgezeichnet wurden, die während der
Sommerferien 2007 ein zusätzliches Betreuungsangebot schaffen, um auch in
dieser, für viele Eltern schwierigen Zeit, Kinderbetreuung zu gewährleisten.
Europäische Allianz für Familien
Auf Initiative der deutschen Präsidentschaft wurde 2007 die “Europäische Allianz
für Familien” gegründet. Die Bemühungen auf europäischer Ebene haben die
Vorreiterrolle Österreichs in diesem Bereich bestätigt.
Ziel dieser Allianz ist es, im Rahmen eines nachhaltigen Prozesses die
Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihrer Verantwortung für die Familien
gerecht zu werden. Sie soll eine Plattform für einen Erfahrungs- und
Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission,
dem Europäischen Parlament, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft über
gute Modelle in den Mitgliedstaaten sein.
Die Beteiligung Österreichs an der Europäischen Allianz für Familien ist mir ein
wichtiges Anliegen. Derzeit befindet sich auf europäischer Ebene ein Webportal
im Aufbau, das den Mitgliedstaaten u.a. ermöglicht, ihre Maßnahmen und
Projekte im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu präsentieren.
Suchtprävention
Im Bereich der Suchtprävention habe ich mich in den vergangenen Monaten
verstärkt für Maßnahmen eingesetzt, welche der erschreckenden Zunahme des
Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen entgegenwirken sollen.
Dazu zählt der Beschluss der Landesjugendreferentenkonferenz, die Angleichung
der Jugendschutzbestimmungen bei Alkoholkonsum zu empfehlen.
Neben klaren gesetzlichen Regelungen zur Abgabe bzw. dem Ausschank von
Alkohol ist mir darüber hinaus die Bewusstseinsbildung, sowohl bei Kindern und
Jugendlichen, als auch bei Handel und Gastronomie ein wichtiges Anliegen.
Das Präventionskonzept des Gesundheits- und Familienministeriums setzt bereits
im Kindesalter an und konzentriert sich auf Aufklärungsmaßnahmen in
Kindergärten, Schulen, Betrieben usw. Unter Einbindung der SchulärztInnen
werden suchtpräventive Maßnahmen an Schulen durchgeführt. Zusätzlich fördert
das Gesundheitsministerium Maßnahmen für Risikogruppen. Besonders
gefährdete Gruppen sollen dabei möglichst frühzeitig in das vorhandene Netz der
Behandlungseinrichtungen geführt werden. Sowohl im Bereich der Prävention als
auch der Drogenhilfe fördert das BMGFJ die Entwicklung von Leitbildern und
Qualitätsstandards.
Jugendwohlfahrtsgesetz
Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung,
Misshandlung und sexueller Gewalt weiter zu verbessern und ein
„Frühwarnsystem“ zu installieren, habe ich mich für eine entsprechende
Änderung des Jugendwohlfahrtsgesetzes eingesetzt. Die Novelle wurde im Juni
2007 vom Parlament beschlossen.
Elternbildung
Im Bereich der Elternbildung plane ich, über das langjährige Angebot –
Förderung für Veranstaltungen, Elternbriefe und Tipps für Eltern und www.elternbildung.at - hinausgehend, Elternbildung auch für Unternehmen zugänglich zu machen. Elternbildung trägt wesentlich dazu bei, die Erziehungskompetenz von Eltern zu stärken. Ziel ist einerseits, MitarbeiterInnen in Unternehmen auf dieses wichtige Angebot des BMGFJ hinzuweisen und andererseits in Vorträgen oder Workshops unmittelbar auf wesentliche Erziehungsfragen Antworten zu geben.
Familienberatung
Beratung für Familien zu unterschiedlichen Schwerpunktfragestellungen spielt
eine zunehmende Bedeutung, wie die Zahl der Inanspruchnahme der Angebote
zeigt.
Es ist mir im Rahmen der Budgetverhandlungen gelungen, die Fördermittel für
die Familienberatungsstellen für 2007 und 2008 um jeweils 700.000 Euro
anzuheben.
Zum Bereich Schwangerschaftskonfliktberatung siehe Frage 4.
Frage 3:
Aus meiner Sicht ist es nicht möglich, einen direkten Zusammenhang zwischen
politischen Maßnahmen und dem Anstieg der Kinderzahl herzustellen. Es ist
jedenfalls meine Absicht, abgesehen von den bereits erwähnten Maßnahmen,
bestmögliche Rahmenbedingungen für Familien sicherzustellen.
Darauf beruht auch mein Engagement im Bereich der Europäischen Allianz für
Familien. Mit der "Europäischen Allianz für Familien" wurde eine Plattform für den
Gedanken- und Erfahrungsaustausch über familienfreundliche Maßnahmen und
für den Austausch bewährter Praktiken unter den Mitgliedstaaten geschaffen.
Siehe auch Frage 1 und 2.
Frage 4:
In den rund 390 geförderten Familienberatungsstellen stehen hochspezialisierte
Berater/innen insbesondere auch für Frauen im Schwangerschaftskonflikt zur
kostenlosen und anonymen Beratung zur Verfügung.
Jährlich werden in den Familienberatungsstellen mit 220.000 Klienten/innen rd.
460.000 Beratungsgespräche geführt.
92 dieser Beratungsstellen bieten Schwangerenberatung als ausdrücklichen
Schwerpunkt an. Das vorläufige Förderungsvolumen für diese Stellen beträgt
rund 3 Mio. Euro und soll mit den für 2007 zusätzlich zur Verfügung stehenden
Fördermitteln weiter aufgestockt werden.
Speziell im Umfeld der neuen medizinischen Möglichkeiten zur pränatalen
Diagnostik ist die Schwangerschaftskonfliktberatung in den
Familienberatungsstellen wieder angestiegen.
Von meinem Ressort wurde in diesem Zusammenhang ein
Weiterbildungscurriculum für Berater/innen samt Qualitätsstandards für die
Beratung im Umfeld von pränataler Diagnostik erstellt. Bisher wurden in zwei
Lehrgängen 34 Beraterinnen aus 18 geförderten Familienberatungsstellen auf
Basis dieses Curriculums geschult. 2007/2008 findet ein weiterer Lehrgang zu
diesem Themenbereich statt, an dem Berater/innen aus den
Familienberatungsstellen über Finanzierung meines Hauses kostengünstig
teilnehmen können.
Im Jahr 2006 haben in den Familienberatungsstellen rund 20.900 Personen in
32.700 Beratungsgesprächen Unterstützung und Begleitung zum Thema
Schwangerschaft und Familienplanung in Anspruch genommen, wobei 8000
Beratungen explizit dem Thema Schwangerschaftskonflikt gewidmet waren.
Um noch mehr Frauen im Schwangerschaftskonflikt den Weg in eine
Beratungsstelle zu eröffnen, werde ich mich für die Aufnahme eines Hinweises
auf die geförderten Familienberatungsstellen in den Beipacktexten zu
Schwangerschaftstests einsetzen und den Informationsgrad über die
Beratungsstellen durch eine Verbesserung des Internetauftritts erhöhen.
Fragen 5 und 6:
Da in Österreich keine Registrierpflicht von Schwangerschaftsabbrüchen besteht liegen keine statistischen Zahlen, sondern nur Zahlen über deren Häufigkeit in Form der Spitalsentlassungsstatistiken (Code: HD /ND ICD10 04.x) aus öffentlichen Spitälern (Statistik Austria, Spitalsentlassungen) vor.
Der Trend der offiziellen Spitalsentlassungsstatistik für die Diagnose „Legale Interruptio“ bzw. „Ärztlich eingeleiteter Abort“ zeigt ein kontinuierliches Absinken von 3.505 Fällen im Jahr 1990 auf 1956 Abbrüche für das Jahr 2005.
Die Grauzone ist naturgemäß nicht feststellbar.
Frage 7:
Es steht Frauen bis zum dritten Monat frei, eine Schwangerschaftsunterbrechung
anonym vornehmen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin