971/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.08.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0091-I/A/3/2007

Wien, am      1. August  2007

 

 

 

Sehr geehrter Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 941/J der Abgeordneten Werner Neubauer und Kollegen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Im Hinblick auf die weitere Verbesserung der Kinder- und Familienfreundlichkeit

in Österreich habe ich folgende Maßnahmen bereits gesetzt bzw. geplant:

Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes

Das Kinderbetreuungsgeldgesetz hat sich als Modell grundsätzlich bewährt

und soll durch neue Anpassungen weiter optimiert werden.

Im Hinblick auf die Optimierung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die

bessere Einbindung von Vätern in die Familienarbeit sieht der Entwurf der 8.

Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes ab 2008 nachstehende Änderungen

vor:


 

Wahl: sie können das Kinderbetreuungsgeld wie bisher bis max. zum

30./36. Lebensmonat des Kindes in der derzeit bestehenden Höhe von

rund 436 Euro pro Monat oder bis max. zum 15./18. Lebensmonat des

Kindes in der Höhe von rund 800 Euro pro Monat beziehen.

von 14.600 Euro auf 16.200 Euro pro Kalenderjahr erhöht.

(Überbrückungskredit) wird ab 2008 für alle von 5.200 Euro auf 16.200

Euro angehoben.

Hinkunft nicht mehr das gesamte im Kalenderjahr bezogene

Kinderbetreuungsgeld (bzw. der Zuschuss) zurückgefordert werden,

sondern es ist nur jener Betrag zurückzuzahlen, um den die

Zuverdienstgrenze überschritten wird.

 

Der Entwurf zur 8. Novelle des KBGG befindet sich zurzeit in Begutachtung.

Ab dem Inkrafttreten der Novelle ist eine begleitende Evaluierung vorgesehen.

 

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist gerade für Beschäftigte im Pflege- und

Gesundheitsbereich eine besondere Herausforderung. Ebenso soll das Studieren

mit Kind erleichtert werden, damit besonders junge Frauen ihr Studium mit Kind

erfolgreich fortsetzen und abschließen können. Daher soll ein Audit speziell für

diese beiden Bereiche entwickelt werden.

 

Elternteilzeit

Elternteilzeit bietet gute Möglichkeiten, Familie und Beruf optimal zu vereinbaren.

Sowohl Arbeitgeber/innen als auch Arbeitnehmer/innen profitieren, wenn es zu

einvernehmlichen Lösungen in einem guten Gesprächsklima kommt. Weil vielfach

das erforderliche Wissen über die gesetzlichen Grundlagen der Elternteilzeit und

die Fördermöglichkeiten fehlt, fördert mein Ressort die Gratis-Hotline 0800 190

195, bei der qualifizierte Fachkräfte Auskunft geben. Wenn keine Einigung

zwischen Arbeitgebern/Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen

erzielt wird, kann geförderte Elternteilzeit-Mediation in Anspruch genommen

werden.

 

Kinderbetreuung

Auf meine Initiative hat Ende Mai 2007 ein interministerielles Arbeitsgespräch

zum Thema „Kinderbetreuung“ stattgefunden.

In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, dem

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, dem Bundesministerium für

Finanzen und dem Bundeskanzleramt-Sektion Frauenangelegenheiten wurden als

Zielsetzungen für eine verbesserte Kinderbetreuung längere Öffnungszeiten, der

Ausbau der Nachmittagsbetreuung, der Ausbau der betrieblichen

Kinderbetreuung, die bundesweite Qualitätssicherung und die sozialrechtliche

Absicherung der Tagesmütter vereinbart.

Durch das Modell „Innovative Kinderbetreuungsprojekte“, das von meinem

Ressort initiiert wurde, können durch den Einsatz von Fördermitteln in Höhe von

rund 700.000 Euro jährlich rund 1.000 Kinderbetreuungsplätze geschaffen bzw.

gesichert werden, die innovativ, flexibel und arbeitsnah ausgerichtet sind.

 


Bereits zum zweiten Mal fand 2007 der Wettbewerb „Kinderbetreuung PLUS“

statt, in dessen Rahmen Einrichtungen ausgezeichnet wurden, die während der

Sommerferien 2007 ein zusätzliches Betreuungsangebot schaffen, um auch in

dieser, für viele Eltern schwierigen Zeit, Kinderbetreuung zu gewährleisten.

 

Europäische Allianz für Familien

Auf Initiative der deutschen Präsidentschaft wurde 2007 die “Europäische Allianz

für Familien” gegründet. Die Bemühungen auf europäischer Ebene haben die

Vorreiterrolle Österreichs in diesem Bereich bestätigt.

Ziel dieser Allianz ist es, im Rahmen eines nachhaltigen Prozesses die

Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihrer Verantwortung für die Familien

gerecht zu werden. Sie soll eine Plattform für einen Erfahrungs- und

Meinungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission,

dem Europäischen Parlament, den Sozialpartnern und der Zivilgesellschaft über

gute Modelle in den Mitgliedstaaten sein.

Die Beteiligung Österreichs an der Europäischen Allianz für Familien ist mir ein

wichtiges Anliegen. Derzeit befindet sich auf europäischer Ebene ein Webportal

im Aufbau, das den Mitgliedstaaten u.a. ermöglicht, ihre Maßnahmen und

Projekte im Bereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu präsentieren.

Suchtprävention

 

Im Bereich der Suchtprävention habe ich mich in den vergangenen Monaten

verstärkt für Maßnahmen eingesetzt, welche der erschreckenden Zunahme des

Alkoholmissbrauchs bei Jugendlichen entgegenwirken sollen.

Dazu zählt der Beschluss der Landesjugendreferentenkonferenz, die Angleichung

der Jugendschutzbestimmungen bei Alkoholkonsum zu empfehlen.

Neben klaren gesetzlichen Regelungen zur Abgabe bzw. dem Ausschank von

Alkohol ist mir darüber hinaus die Bewusstseinsbildung, sowohl bei Kindern und

Jugendlichen, als auch bei Handel und Gastronomie ein wichtiges Anliegen.

Das Präventionskonzept des Gesundheits- und Familienministeriums setzt bereits

im Kindesalter an und konzentriert sich auf Aufklärungsmaßnahmen in

Kindergärten, Schulen, Betrieben usw. Unter Einbindung der SchulärztInnen

werden suchtpräventive Maßnahmen an Schulen durchgeführt. Zusätzlich fördert

das Gesundheitsministerium Maßnahmen für Risikogruppen. Besonders

gefährdete Gruppen sollen dabei möglichst frühzeitig in das vorhandene Netz der

Behandlungseinrichtungen geführt werden. Sowohl im Bereich der Prävention als

auch der Drogenhilfe fördert das BMGFJ die Entwicklung von Leitbildern und

Qualitätsstandards.

 

Jugendwohlfahrtsgesetz

Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung,

Misshandlung und sexueller Gewalt weiter zu verbessern und ein

„Frühwarnsystem“ zu installieren, habe ich mich für eine entsprechende

Änderung des Jugendwohlfahrtsgesetzes eingesetzt. Die Novelle wurde im Juni

2007 vom Parlament beschlossen.

 


Elternbildung

Im Bereich der Elternbildung plane ich, über das langjährige Angebot –

Förderung für Veranstaltungen, Elternbriefe und Tipps für Eltern und www.elternbildung.at - hinausgehend, Elternbildung auch für Unternehmen zugänglich zu machen. Elternbildung trägt wesentlich dazu bei, die Erziehungskompetenz von Eltern zu stärken. Ziel ist einerseits, MitarbeiterInnen in Unternehmen auf dieses wichtige Angebot des BMGFJ hinzuweisen und andererseits in Vorträgen oder Workshops unmittelbar auf wesentliche Erziehungsfragen Antworten zu geben.

 

Familienberatung

Beratung für Familien zu unterschiedlichen Schwerpunktfragestellungen spielt

eine zunehmende Bedeutung, wie die Zahl der Inanspruchnahme der Angebote

zeigt.

 

Es ist mir im Rahmen der Budgetverhandlungen gelungen, die Fördermittel für

die Familienberatungsstellen für 2007 und 2008 um jeweils 700.000 Euro

anzuheben.

 

Zum Bereich Schwangerschaftskonfliktberatung siehe Frage 4.

 

Frage 3:

Aus meiner Sicht ist es nicht möglich, einen direkten Zusammenhang zwischen

politischen Maßnahmen und dem Anstieg der Kinderzahl herzustellen. Es ist

jedenfalls meine Absicht, abgesehen von den bereits erwähnten Maßnahmen,

bestmögliche Rahmenbedingungen für Familien sicherzustellen.

Darauf beruht auch mein Engagement im Bereich der Europäischen Allianz für

Familien. Mit der "Europäischen Allianz für Familien" wurde eine Plattform für den

Gedanken- und Erfahrungsaustausch über familienfreundliche Maßnahmen und

für den Austausch bewährter Praktiken unter den Mitgliedstaaten geschaffen.

Siehe auch Frage 1 und 2.

 

Frage 4:

In den rund 390 geförderten Familienberatungsstellen stehen hochspezialisierte

Berater/innen insbesondere auch für Frauen im Schwangerschaftskonflikt zur

kostenlosen und anonymen Beratung zur Verfügung.

Jährlich werden in den Familienberatungsstellen mit 220.000 Klienten/innen rd.

460.000 Beratungsgespräche geführt.

92 dieser Beratungsstellen bieten Schwangerenberatung als ausdrücklichen

Schwerpunkt an. Das vorläufige Förderungsvolumen für diese Stellen beträgt

rund 3 Mio. Euro und soll mit den für 2007 zusätzlich zur Verfügung stehenden

Fördermitteln weiter aufgestockt werden.

 

Speziell im Umfeld der neuen medizinischen Möglichkeiten zur pränatalen

Diagnostik ist die Schwangerschaftskonfliktberatung in den

Familienberatungsstellen wieder angestiegen.

 


Von meinem Ressort wurde in diesem Zusammenhang ein

Weiterbildungscurriculum für Berater/innen samt Qualitätsstandards für die

Beratung im Umfeld von pränataler Diagnostik erstellt. Bisher wurden in zwei

Lehrgängen 34 Beraterinnen aus 18 geförderten Familienberatungsstellen auf

Basis dieses Curriculums geschult. 2007/2008 findet ein weiterer Lehrgang zu

diesem Themenbereich statt, an dem Berater/innen aus den

Familienberatungsstellen über Finanzierung meines Hauses kostengünstig

teilnehmen können.

 

Im Jahr 2006 haben in den Familienberatungsstellen rund 20.900 Personen in

32.700 Beratungsgesprächen Unterstützung und Begleitung zum Thema

Schwangerschaft und Familienplanung in Anspruch genommen, wobei 8000

Beratungen explizit dem Thema Schwangerschaftskonflikt gewidmet waren.

Um noch mehr Frauen im Schwangerschaftskonflikt den Weg in eine

Beratungsstelle zu eröffnen, werde ich mich für die Aufnahme eines Hinweises

auf die geförderten Familienberatungsstellen in den Beipacktexten zu

Schwangerschaftstests einsetzen und den Informationsgrad über die

Beratungsstellen durch eine Verbesserung des Internetauftritts erhöhen.

 

Fragen 5 und 6:

Da in Österreich keine Registrierpflicht von Schwangerschaftsabbrüchen besteht liegen keine statistischen Zahlen, sondern nur Zahlen über deren Häufigkeit in Form der Spitalsentlassungsstatistiken (Code: HD /ND ICD10 04.x) aus öffentlichen Spitälern (Statistik Austria, Spitalsentlassungen) vor.

 

Der Trend der offiziellen Spitalsentlassungsstatistik für die Diagnose „Legale Interruptio“ bzw. „Ärztlich eingeleiteter Abort“ zeigt ein kontinuierliches Absinken von 3.505 Fällen im Jahr 1990 auf 1956 Abbrüche für das Jahr 2005.

Die Grauzone ist naturgemäß nicht feststellbar.

 

Frage 7:

Es steht Frauen bis zum dritten Monat frei, eine Schwangerschaftsunterbrechung

anonym vornehmen zu lassen.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin