976/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.08.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0010-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

 

Wien, am  7. August 2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 949/J-NR/2007 betreffend verpflichtende Standardausstattung von neuen Kraftfahrzeugen mit einem Handfeuerlöscher, die die Abgeordneten Auer, Kolleginnen und Kollegen am 8. Juni 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

Ist Ihnen die oben genannte Problematik von Fahrzeugbränden bekannt?

 

Welche Initiativen setzen Sie, um die schweren Unfallfolgen bei Fahrzeugbränden in Zukunft zu minimieren?

 

Antwort:

Die Experten meines Ressorts sind skeptisch, ob mit einem im Fahrzeug mitgeführten und daher relativ kleinen Handfeuerlöscher Fahrzeugbrände tatsächlich wirkungsvoll bekämpft werden können. Es erscheint daher sinnvoller, wenn generell Maßnahmen zur Unfallvermeidung gesetzt werden, damit es gar nicht zu solchen Unfallfolgen kommen kann.

 

Frage 3:

Sehen Sie die Möglichkeit, bei Neuwagen die Ausstattung mit einem Handfeuerlöscher gesetzlich vorzuschreiben?

Wenn ja, in welchem Zeitraum?

Wenn nein, warum nicht?

 

 

Antwort:

Die verpflichtende Ausrüstung aller Neufahrzeuge mit Handfeuerlöschern als Zulassungsvoraussetzung ist nicht möglich, da eine solche Voraussetzung in der EU-Gesamtbetriebserlaubnisrichtlinie derzeit nicht vorgesehen ist und somit ein Handelshemmnis geschaffen werden würde.

Daher bliebe nur die Möglichkeit, das Mitführen eines Handfeuerlöschers im Kraftfahrzeug als Verhaltensvorschrift für den Lenker vorzuschreiben.

Eine derartige Verpflichtung ist insofern problematisch, als eine gesetzliche Bestimmung zum verpflichtenden Mitführen eines Feuerlöschers allein nicht ausreichen würde. Es müssten die Kraftfahrzeuglenker auch in der Handhabung der Feuerlöscher entsprechend unterwiesen werden. Weiters wäre auch die ordnungsgemäße Wartung des Gerätes vorzuschreiben und zu kontrollieren.

 

Frage 4:

Sind Sie auch der Meinung, dass die Kosten für Anschaffung und Wartung von Handfeuerlöschern, ähnlich wie bei Verbandszeug und Pannendreieck, im Vergleich zu den Unfallkosten bei Fahrzeugbränden sich nur im marginalen Bereich bewegen?

 

Antwort:

Die Anschaffungskosten sind vor dem Hintergrund zu beurteilen, welcher Nutzen damit erzielt werden kann, insbesonder ob der Handfeuerlöscher im Bedarfsfall tatsächlich richtig eingesetzt wird und ob mit einen relativ kleinen Handfeuerlöscher Fahrzeugbrände überhaupt wirkungsvoll bekämpft werden können.

 

Frage 5:

Sehen Sie die Möglichkeit, zwecks sachgemäßer Bedienung des Handfeuerlöschers eine Löschausbildung im Rahmen der Fahrschulausbildung gemeinsam mit den Feuerwehren durchzuführen?

Wenn ja, wann kann diese eingeführt werden?

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Der Umfang der Fahrschulausbildung wurde in letzter Zeit tendenziell reduziert, um die Erlangung des Führerscheines effizient und wirtschaftlich zu gestalten. Die Vorschreibung einer Löschausbildung als Zusatzausbildung im Rahmen der Fahrschulausbildung würde dem entgegenwirken.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Werner Faymann