981/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.08.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                     Wien, am 10. August 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0060-I/4/2007

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 955/J vom 12. Juni 2007 der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen, betreffend "Zweckbindung der zusätzlichen Einnahmen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer für den Öffentlichen Personennahverkehr", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die aus der Erhöhung der Mineralölsteuer auf Grund des Budgetbegleitgesetzes 2007 zu erwartenden Mehreinnahmen betragen (in Mio. Euro):

 

                                        2007           2008        Folgejahre

                                        140             440              440

 

 

Davon entfallen auf die Gebietskörperschaften als Ertragsanteile und als abgabenabhängige Transfers (in Mio. Euro):

 

                                        2007           2008        Folgejahre

Bund                                 102             320              320

Länder                                 22              69                69

Gemeinden                           16              51                51

 

Zu 2.:

Gemäß § 4 des Klima- und Energiefondsgesetzes erhält der Klima- und Energiefonds zur Erfüllung seiner Aufgaben aus dem Bundeshaushalt im Jahr 2007 Mittel in Höhe von
50 Mio. Euro und im Jahr 2008 Mittel in Höhe von 150 Mio. Euro; danach nach Maßgabe der im Bundesfinanzgesetz jeweils vorgesehenen Mittel. Für die Jahre 2009 und 2010 werden ebenfalls jährlich bis zu 150 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt vorgesehen.

 

Zu 3.:

Ziel des Klima- und Energiefonds ist es, einen Beitrag zur Verwirklichung einer nachhaltigen Energieversorgung sowie zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zu leisten. Dieses Ziel soll über drei Programmlinien erreicht werden:

 

I.       Forschung und Entwicklung im Bereich nachhaltiger Energietechnologien und Klimaforschung

 

II.      Forcierung von Projekten im Bereich des öffentlichen Personennah- und Regional­verkehrs, des umweltfreundlichen Güterverkehrs sowie von Mobilitätsmanagementprojekten

 

III.     Forcierung von Projekten zur Unterstützung der Marktdurchdringung von klimarelevanten und nachhaltigen Energietechnologien

 

Der Fonds wird daher die ihm zugewiesenen Mittel im Rahmen der drei Programmlinien einsetzen, um Initiativen im Bereich des Klimaschutzes und der nachhaltigen Energiever­sorgung zu unterstützen. Die Verwendung der Mittel hat jedenfalls gemäß §§ 1 und 3 des Klima- und Energiefondsgesetzes zu erfolgen.


Zu 4.:

Eine gesetzliche Zweckbindung der Erträge aus der Mineralölsteuer ist nicht geplant. Aus Sicht der Finanzpolitik, die Verantwortung für den Gesamthaushalt trägt, ist eine Zweckbindung abzulehnen, da sie nicht zu einer optimalen Mittelverwendung führt. Es muss den politischen Entscheidungsträgern möglich sein, die Prioritäten für die Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Hand im Zeitablauf ändern und anders gewichten zu können.

 

Zu 5.:

Eine derartige Zusage gibt es von allen Ländern:

Bund, Länder und Gemeinden haben sich darauf geeinigt, die gesamten Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuer (abzüglich der Mindereinnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuersenkung) für Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes gemäß der Klimaschutzstrategie zu verwenden. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am 5. Juli 2007 anlässlich des Beginns der Ver­handlungen über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2008 von den Vertretern aller Gebiets­körperschaften unterfertigt.

 

Zu 6.:

Die Bewältigung des Verkehrsaufkommens sowie die Attraktivierung und der Ausbau des öffentlichen Verkehrs sind zwar wichtige Ziele der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung, stellen aber nur Teilaspekte der diesbezüglichen Maßnahmen dar. Die erwähnte politische Vereinbarung vom 5. Juli 2007 sieht daher keine Verwendung der Mehreinnahmen ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr vor, sondern für Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes gemäß der Klimaschutzstrategie generell.

 

Zu 7.:

Es ist nicht geplant, die zusätzlichen Mittel aus dem Klima- und Energiefonds für Projekte im öffentlichen Personennahverkehr auf die Bundesländer aufzuteilen. Die Aufteilung soll projektspezifisch erfolgen und nicht nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel.

 

Zu 8. und 9.:

Gemäß den Bestimmungen des Klima- und Energiefondsgesetzes bedient sich die Geschäftsführung des Klima- und Energiefonds zur Erledigung der operativen Abwicklung der Fördervergabe bzw. der Auftragserteilung der Abwicklungsstellen. Die Mittelübertragung an die Abwicklungsstellen erfolgt aufgrund der Ziele gemäß § 1 des Gesetzes und der inhaltlichen Schwerpunktsetzung, wie sie im Strategischen Planungsdokument und im Jahresprogramm festgelegt ist.


 

Die Grundsätze für die Gewährung von Förderungen werden in Richtlinien zum Gesetz festgelegt. Strategisches Planungsdokument, Jahresprogramm, Jahresbericht sowie Wirt­schaftsprüfung sind Instrumente, die eine Einhaltung der Ziele und eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sicherstellen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen