981/AB XXIII. GP
Eingelangt am 10.08.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am 10. August 2007
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0060-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 955/J vom 12. Juni 2007 der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen, betreffend "Zweckbindung der zusätzlichen Einnahmen aus der Erhöhung der Mineralölsteuer für den Öffentlichen Personennahverkehr", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die aus der Erhöhung der Mineralölsteuer auf Grund des Budgetbegleitgesetzes 2007 zu erwartenden Mehreinnahmen betragen (in Mio. Euro):
2007 2008 Folgejahre
140 440 440
Davon entfallen auf die Gebietskörperschaften als Ertragsanteile und als abgabenabhängige Transfers (in Mio. Euro):
2007 2008 Folgejahre
Bund 102 320 320
Länder 22 69 69
Gemeinden 16 51 51
Zu 2.:
Gemäß § 4 des
Klima- und Energiefondsgesetzes erhält der Klima- und Energiefonds zur
Erfüllung seiner Aufgaben aus dem Bundeshaushalt im Jahr 2007 Mittel in
Höhe von
50 Mio. Euro und im Jahr 2008 Mittel in Höhe von 150 Mio. Euro;
danach nach Maßgabe der im Bundesfinanzgesetz jeweils vorgesehenen
Mittel. Für die Jahre 2009 und 2010 werden ebenfalls jährlich bis zu
150 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt vorgesehen.
Zu 3.:
Ziel des Klima- und Energiefonds ist es, einen Beitrag zur Verwirklichung einer nachhaltigen Energieversorgung sowie zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zu leisten. Dieses Ziel soll über drei Programmlinien erreicht werden:
I. Forschung und Entwicklung im Bereich nachhaltiger Energietechnologien und Klimaforschung
II. Forcierung von Projekten im Bereich des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs, des umweltfreundlichen Güterverkehrs sowie von Mobilitätsmanagementprojekten
III. Forcierung von Projekten zur Unterstützung der Marktdurchdringung von klimarelevanten und nachhaltigen Energietechnologien
Der Fonds wird daher die ihm zugewiesenen Mittel im Rahmen der drei Programmlinien einsetzen, um Initiativen im Bereich des Klimaschutzes und der nachhaltigen Energieversorgung zu unterstützen. Die Verwendung der Mittel hat jedenfalls gemäß §§ 1 und 3 des Klima- und Energiefondsgesetzes zu erfolgen.
Zu 4.:
Eine gesetzliche Zweckbindung der Erträge aus der Mineralölsteuer ist nicht geplant. Aus Sicht der Finanzpolitik, die Verantwortung für den Gesamthaushalt trägt, ist eine Zweckbindung abzulehnen, da sie nicht zu einer optimalen Mittelverwendung führt. Es muss den politischen Entscheidungsträgern möglich sein, die Prioritäten für die Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Hand im Zeitablauf ändern und anders gewichten zu können.
Zu 5.:
Eine derartige Zusage gibt es von allen Ländern:
Bund, Länder und Gemeinden haben sich darauf geeinigt, die gesamten Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuer (abzüglich der Mindereinnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuersenkung) für Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes gemäß der Klimaschutzstrategie zu verwenden. Eine entsprechende Vereinbarung wurde am 5. Juli 2007 anlässlich des Beginns der Verhandlungen über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2008 von den Vertretern aller Gebietskörperschaften unterfertigt.
Zu 6.:
Die Bewältigung des Verkehrsaufkommens sowie die Attraktivierung und der Ausbau des öffentlichen Verkehrs sind zwar wichtige Ziele der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung, stellen aber nur Teilaspekte der diesbezüglichen Maßnahmen dar. Die erwähnte politische Vereinbarung vom 5. Juli 2007 sieht daher keine Verwendung der Mehreinnahmen ausschließlich für den öffentlichen Personennahverkehr vor, sondern für Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes gemäß der Klimaschutzstrategie generell.
Zu 7.:
Es ist nicht geplant, die zusätzlichen Mittel aus dem Klima- und Energiefonds für Projekte im öffentlichen Personennahverkehr auf die Bundesländer aufzuteilen. Die Aufteilung soll projektspezifisch erfolgen und nicht nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel.
Zu 8. und 9.:
Gemäß den Bestimmungen des Klima- und Energiefondsgesetzes bedient sich die Geschäftsführung des Klima- und Energiefonds zur Erledigung der operativen Abwicklung der Fördervergabe bzw. der Auftragserteilung der Abwicklungsstellen. Die Mittelübertragung an die Abwicklungsstellen erfolgt aufgrund der Ziele gemäß § 1 des Gesetzes und der inhaltlichen Schwerpunktsetzung, wie sie im Strategischen Planungsdokument und im Jahresprogramm festgelegt ist.
Die Grundsätze für die Gewährung von Förderungen werden in Richtlinien zum Gesetz festgelegt. Strategisches Planungsdokument, Jahresprogramm, Jahresbericht sowie Wirtschaftsprüfung sind Instrumente, die eine Einhaltung der Ziele und eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel sicherstellen.
Mit freundlichen Grüßen