982/AB XXIII. GP
Eingelangt am 10.08.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0095-I/A/3/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 961/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1 bis 4:
Zu der in der Anfrage angesprochenen Problematik ist grundsätzlich festzuhalten, dass der Bundesminister/die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend laut Tierversuchsgesetz (TVG) nicht für die Erteilung von Tierversuchsbewilligungen zuständig ist. Solche Bewilligungen sind bei den Angelegenheiten des § 1 lit. d TVG, und zwar in Angelegenheiten des Gesundheitswesens, des Veterinärwesens und des Ernährungswesens einschließlich der Nahrungsmittelkontrolle Sache des Landeshauptmannes/der Landeshauptfrau in erster Instanz, ebenso obliegt die Überwachung der angesprochenen Tierversuche den Landeshauptleuten.
Gemäß § 21 Abs. 4 TVG besteht eine Vollzugskompetenz für den Bundesminister/die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, die sich darin erschöpft, dass jährlich dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung eine Tierversuchsstatistik zu übermitteln ist; darüber hinausgehende Informationen liegen meinem Ressort nicht vor.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin