982/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.08.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0095-I/A/3/2007

Wien, am    8  . August 2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 961/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

 

 

Fragen 1 bis 4:

Zu der in der Anfrage angesprochenen Problematik ist grundsätzlich festzuhalten, dass der Bundesminister/die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend laut Tierversuchs­gesetz (TVG) nicht für die Erteilung von Tierversuchsbewilligungen zuständig ist. Solche Bewilligungen sind bei den Angelegenheiten des § 1 lit. d TVG, und zwar in Angelegenheiten des Gesundheitswesens, des Veterinärwesens und des Ernährungswesens einschließlich der Nahrungsmittel­kontrolle Sache des Landeshauptmannes/der Landeshauptfrau in erster Instanz, ebenso obliegt die Überwachung der angesprochenen Tierversuche den Landeshauptleuten.

 

Gemäß § 21 Abs. 4 TVG besteht eine Vollzugskompetenz für den Bundesminister/die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, die sich darin erschöpft, dass jährlich dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung eine Tierversuchsstatistik zu übermitteln ist; darüber hinausgehende Informationen liegen meinem Ressort nicht vor.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin