985/AB XXIII. GP
Eingelangt am 10.08.2007
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BM für Jugend, Familie und Gesundheit
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0097-I/A/3/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 990/J der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1 und 2:
Da im Amtsgebäude Franz-Josefs-Kai 51 im Jahr 2006 das frühere BMSG Hauptmieter war, wurde übereingekommen, dass die Erstellung des Etappenplanes für das gesamte Gebäude durch das BMSG erfolgt (auch für das damalige BMGF, das 2 Stockwerke innehatte). Für das Amtsgebäude Franz-Josefs-Kai wurde daher die Erstellung eines Etappenplanes durch das BMSG bei einem Ziviltechniker-Büro beauftragt und Anfang 2007 wurde dieser Plan dem ÖAR zur Wahrnehmung des gesetzlich festgelegten Anhörungsrechtes übermittelt (der Etappenplan ist der Anfragebeantwortung beigeschlossen).
Die Erhebungen betreffend einen Etappenplan hinsichtlich des BAG Radetzkystraße 2 wurden in Zusammenarbeit mit dem BMVIT Ende 2006 abgeschlossen. Das Bundesamtsgebäude Radetzkystraße 2 befindet sich nunmehr seit einem ¾Jahr in Umbau. Die Arbeiten zur Errichtung eines zentralen Anlaufpunktes im Erdgeschoß (Infopoint) sowie der Umbau eines Aufzuges mit Vorrangrufsteuerung für behinderte Menschen im Zuge der Einführung des Zugangskontrollsystems sind beauftragt und in Gange. Nach Abschluss der Umbauarbeiten ist das BAG Radetzkystraße 2 mit Ausnahme der Außentüren barrierefrei. Der Umbau der Außentüren obliegt gemäß MRG dem Vermieter, im Fall des BAG Radetzkystraße 2 der BIG. Aufgrund der somit gegebenen Barrierefreiheit wurde im Einvernehmen mit dem ÖAR von der Erstellung eines Etappenplanes abgesehen.
Das Regierungsgebäude Stubenring 1 ist im Bundeseigentum, die Erstellung eines etwaigen Etappenplanes obliegt daher der BHÖ. Von der Erstellung eines Etappenplanes durch mein Ressort wurde daher abgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin
Beilage
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Amtsgebäude Franz Josefskai 51 Barrierefreie Erschließung und Brandschutzmaßnahmen
Machbarkeitsstudie (Phase 1) |
Auf Basis des vorliegenden Leistungsumfanges sollen die notwendigen Maßnahmen und Möglichkeiten zur Festlegung und Bestimmung von ausführungsbezogenen Leistungen zur etappenweisen Umsetzung der baulichen Maßnahmen für die barrierefreie Erschließung unter Berücksichtigung von etwaigen Brandschutz- und Fluchtwegemaßnahmen im gegenständlichen Amtsgebäude aufgezeigt und bestimmt werden.
Dabei soll auch die Aufrechterhaltung des laufenden Dienstbetriebes berücksichtigt und besonderes Augenmerk auf die Berücksichtigung von Sinnesbehinderungen gelegt werden. Gegenstand der Machbarkeitsstudie sind die Inhalte für die Phase1 gem. Anbot vom 16.10.2006 wie folgt:
1.1 Bestandserhebung und Feststellung der Gefährdungsbereiche
2.2 Klassifizierung der Gefährdungsbereiche
3.3 Einbeziehung der bestehenden Fluchtwegkonzeption unter Berücksichtigung etwaiger erforderlicher barrierefreien Maßnahmen mit den Nutzern.
4.4 Ermittlung des Kostenrahmens
5.5 Erstellung eines Ablaufplanes zur phasenweisen Umsetzung des Projektes

1.1) Niveau Zugangsbereiche
Bei dem gegenständlichen Amtsgebäude besteht im Erdgeschoßbereich grundsätzlich ein Höhenunterschied zwischen dem Niveau der öffentlichen Verkehrsfläche (Gehsteig) und dem Fußbodenniveau in den Eingangsbereichen. Dieser wird derzeit jeweils durch eine Vorlegstufe überbrückt. Etwaige barrierefreie Rampenausbildungen sind nicht vorhanden.
1.2) Aufzugsanlagen
Die vorhandenen Aufzugsanlagen entsprechen dem seinerzeitigen Herstellungszeitraum und sind sowohl größenmäßig als auch in der Ausstattung nicht behindertengerecht ausgeführt. Die Ausführung einer barrierefreien Aufzugsanlage in dem mehrgeschossigen Gebäude ist jedenfalls erforderlich.
1.21. Das vorhandene zweiläufige Stiegenhaus ist für die bestehende Belegungsdichte überdimensioniert. Als konzeptiver Lösungsansatz für den Einbau einer barrierenfreien Aufzugsanlage könnte daher einer der beiden Stiegenhausläufe durchgehend abgetragen und an dieser Stelle eine normgerechte neue barrierefreie Augzugsanlage sowie geschoßweise nach Bedarf barrierefreie WC- Anlagen und / oder zusätzlich Kopier- oder Abstellräumlichkeiten errichtet werden.
1.2.2 Grundsätzlich besteht auch noch die Möglichkeit der Neuerrichtung einer Aufzugsanlage im Hofbereich durch einen freien Anbau ab dem 1.OG und dem Einbau mit entsprechender Adaptierung/Umbau im EG (Bereich Besprechungssaal) sowie in den darunter liegenden Garagen-Untergeschoßen. Dabei müssten die zuletzt genannten Geschoße entsprechend umgebaut werden und entfallen in den Garagenbereichen jeweils 3-4 Stellplätze.
1.3) WC-Anlagen
In den einzelnen Geschoßen sind derzeit regelhaft keine barrierefreien WC-u. Waschräume vorhanden. Die Ausbildung von geschoßweise zugeordneten WC-Anlagen ist jedenfalls anzuraten. Eine Ausnahme bildet dabei das letzte Obergeschoß (Dachgeschoß).
1.4) Brandschutz
Die derzeit in den einzelnen Geschoßen vorhandenen Brandschutztürkonstruktionen entsprechen dem seinerzeitigen Herstellungszeitraum, nicht jedoch den derzeitigen Anforderungen. Sie weisen keinerlei Zertifizierung- oder Zulassungskennzeichnungen auf.
Im vorhandenen Bestand sind in Fluchtwegbereichen entsprechend dem Herstellungszeitraum derzeit diverse Kunststoff- PVC- Belege verlegt. Dafür sind keine entsprechenden B1 und oder Q1- Atteste vorhanden. Es sind daher gegebenenfalls diverse Beläge durch geeignete Neubeläge zumindest B1/ Q1- Qualität zu ersetzen.
1.5) Fluchtwege
Siehe Pkt. 3
1.6) Orientierungshilfen und Beschilderungen
Die derzeit vorhandene Fluchtwegbeschilderung und Beleuchtung entspricht dem Herstellungszeitraum. Etwaige zusätzliche Orientierungshilfen für Sinnesbehinderte müssten entsprechend konzipiert und zusätzlich ausgebildet werden. Sie sind insbesondere taktil und haptisch anzupassen und zu ergänzen.
2.1) Niveau Zugangsbereiche
Die Herstellung von barrierefreien Übergängen in den Eingangsbereichen, insbesondere beim Hauptzugang sind baulich geringfügige Maßnahme und könnten relativ kurzfristig durchgeführt werden. Die Klassifizierung/Bedeutung dieser Maßnahmen ist in der Stufe „hoch“ einzustufen (siehe Etappenplan).
2.2) Aufzugsanlagen
Eine nachträgliche Adaptierung oder Änderung dieser Anlagen ist aufgrund der vorhandenen Lage, Situation und Ausführung nur in Form einer Neuherstellung möglich bzw. sinnvoll. Aufgrund der dabei erforderlichen Mindestgrößen lt. den dzt. dafür geltenden Bestimmungen erscheint die Unterbringung in den vorhandenen baulichen Schächten, insbesondere im Hinblick auf die erforderliche Erschließung in den Untergeschoßen, ohne gravierende bauliche und funktionale Adaptierungen in diesen Bereichen nicht möglich.
Die Ausführung einer barrierefreien Aufzugsanlage in dem mehrgeschossigen Gebäude ist jedenfalls erforderlich. Die im Pkt. 1.2) dargelegte Konzeption zur Neuerrichtung einer barrierefreien Aufzugsanlage im Bereich des großen Stiegenhauses ist in ihrer Klassifizierung/Bedeutung jedenfalls in der Stufe „hoch“ einzustufen (siehe Etappenplan).
2.3) WC-Anlagen
Eine nachträgliche Adaptierung oder Änderung der bestehenden Anlagen in jedem Geschoß ist aufgrund der vorhandenen Lage, Situation und Ausführung nur mit großem Aufwand durchführbar. Die im Pkt. 1.2) konzeptiv dargelegte Änderung des Stiegenhauses erlaubt gleichzeitig auch die Herstellung normgerechter barrierefreie WC- Anlagen und / oder zusätzlich Kopier- oder Abstellräumlichkeiten in den einzelnen Geschoßen. Die im Pkt. 1.2) dargelegte Konzeption zur Neuerrichtung von barrierefreien WC-Anlagen in den jeweiligen Geschoßen im Bereich des großen Stiegenhauses ist in ihrer Klassifizierung/Bedeutung in der Stufe „hoch“ einzustufen (siehe Etappenplan).
2.4) Brandschutz
Ein Umbau bzw. die behördliche Prüfung der BS-Türen vor Ort im eingebauten Zustand ist jedenfalls als unwirtschaftlich einzustufen. Für einen umfassenden Brandschutz ist daher anzuraten diese Konstruktionen zu erneuern, wobei für das Fluchtstiegenhaus infolge grundsätzlich nur mehr eine Türkonstruktion erforderlich wird. Da lt. vorliegender Angabe für das bestehende Gebäude eine Brandmeldeanlage vorhanden ist, können die Brandschutztüren voraussichtlich in diese Vollschutzanlage mit eingebunden werden.
Ein erster Brandschutz (Feuerlöscher etc) ist vorhanden. Die Gebäudeausstattung für eine erste Löschhilfe (Feuerlöscher, Hydrantenleitung, etc.) ist noch mit dem zuständigen Sicherheitsbeauftragten bzw. der Feuerwehr abzustimmen und gegebenenfalls entsprechend zu ergänzen.
Für das bestehende bzw. umzubauende Stiegenhaus ist an oberster Stelle eine entsprechende Brandrauchentlüftungsanlage auszubilden und an die Vollschutz- Brandmeldeanlage anzubinden.
Die Klassifizierung/Bedeutung dieser Maßnahmen ist in der Stufe „hoch“ einzustufen (siehe Etappenplan).
Die vorhandenen Fluchtwegedimensionen entsprechen der Nutzung und der Belegungsdichte des Gebäudes. Es fehlt derzeit jedoch ein zweiter Fluchtweg. Für das gegenständliche Amtsgebäude sollte für den Brandfall daher ein zweiter Rettungsweg ausgebildet werden. Dieser könnte geschoßweise im Gebäudeeckbereich jeweils als entsprechendes Bergezimmer (z.B. Zimmer 114, 211 etc.) ausgestattet werden. Damit wird eine zusätzliche straßenseitige Rettung möglich gemacht. Die dafür erforderlichen Aufwendungen sind relativ gering (Parapet- Aufstiegsleiter, T30- Türe etc.).
Die derzeit vorhandene Fluchtwegbeschilderung und Beleuchtung entspricht dem Herstellungszeitraum. Im Hinblick auf die Aufgabenstellung ist sie jedoch insbesondere taktil und haptisch anzupassen und entsprechend zu ergänzen.
Im Bestand sind in Fluchtwegbereichen derzeit diverse Kunststoff- PVC- Belege verlegt. Diese sind infolge auszutauschen (zumindest in Q1 und B1-Qualität).
Der Kostenrahmen für die o.a. Punkte und baulichen Maßnahmen ist im nachfolgenden Etappenplan ausgewiesen. Etwaige Kosten für organisatorische Maßnahmen sind nutzerseitig getrennt zu ermitteln.
Nachstehend wird der Etappenplan für die beschriebenen Punkte und Maßnahmen ausgewiesen:
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Adresse |
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Organisatorische Maßnahmen |
Bauliche Maßnahmen |
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Nutzer |
Objekt (Teil) Name |
PLZ |
Ort |
Straße |
Bedeutung 1) |
Periode 2) |
Beschreibung
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Kosten |
Begrün-dung |
Beschreibung |
Kosten |
Begründ-ung |
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M für SSGu.KS |
BM für SSGu.KS |
1010 |
Wien |
Franz Josefs- Kai 51 |
hoch
hoch
hoch
hoch
hoch
hoch
hoch
hoch
mittel
mittel
mittel
hoch
hoch
mittel
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1
1
1
1
1
1
1
1
1
2
2
1
1
2 |
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Umbau und Adaptierung Stiegenhaus
Aufzugsanlage Inkl. Schacht
Behinderten –WC-Anlagen
Niveau-anpassungen
Orientierungs-Hinw.-Schilder Leitsignale Taktil/Braille
Brandschutz + BS-Türen
Türantriebe
Brandrauch-Entlüftung Stiegenhaus
Bodenbeläge Fluchtwege
Boden-markierungen
Handläufe
Zweiter Rettungsweg, Bergezimmer Erste Löschhilfe
Adaptierung Brandm.Anlg. |
400.000,-
180.000,-
120.000,-
21.000,-
17.000,-
44.000,-
34.000,-
30.000,-
22.000,-
5.000,-
4.000,-
8.000,-
6.000,-
12.000,- |
BGSTG Aula-EG Stiege /Gänge 1-7.OG Barriere-freie Er-schließg
BGSTG
BGSTG
BGSTG
WBO
BGSTG
WBO
WBO+ BGSTG
BGSTG
BGSTG
WBO
WBO
BGSTG+WBO |
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1) Bedeutung für die allgemeinen Interessen für Menschen mit Behinderung
2) Periode 1: 2007 – 2009; Periode 2: 2010 – 2012, Periode 3: 2013 – 2015
Wien, 20.2.2007