990/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.08.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0098-I/A/3/2007

Wien, am      8. August 2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 984/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Die Anzahl der 2006 kontrollierten Betriebe, deren Aufschlüsselung nach Bundesländern sowie Beanstandungen anlässlich der Betriebskontrollen sind der beigeschlossenen Tabelle A zu entnehmen.

 

Frage 2:

Das System der Berichterstattung der Länder ist auf diese Fragestellung nicht ausgerichtet. Es ist mir daher nicht möglich, diese Frage zu beantworten.

 

Frage 3:

Die Anzahl der kontrollierten Betriebe, deren Aufschlüsselung nach Bundesländern sowie Beanstandungen anlässlich der Betriebskontrollen sind der Tabelle B zu entnehmen.

Im Zusammenhang mit den Proben gelten die Ausführungen zu Frage 2.

 

Fragen 4 bis 10:

Diese Fragen können nicht beantwortet werden, da das System der Berichterstattung der Länder auf diese Fragestellung nicht ausgerichtet war. Unterlagen über Organmandate, Strafen und sonstige Maßnahmen aufgeschlüsselt nach Kontrollen von Bauernmärkten liegen im Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend nicht auf. Für derartige Auskünfte sind die Ämter der Landesregierungen bzw. das Bundesministerium für Justiz zuständig.

 

Frage 11:

Für die Kontrolle biologischer wie nicht-biologischer Produkte, die im Direktverkauf verkauft werden, gelten die in Betracht kommenden lebensmittel- und veterinärrechtlichen Bestimmungen, Vermarktungsnormen und das Weingesetz als wichtigste Bestimmungen. Für die Kontrolle ist die jeweils zuständige Behörde verantwortlich.

 

Direktvermarkter/-innen, die biologische Produkte selbst erzeugen, aufbereiten, an einem anderen Ort als einem Ort in Verbindung mit der Verkaufsstelle lagern oder aus einem Drittland einführen, müssen sich jedenfalls dem Kontrollverfahren gemäß der Verordnung EWG 2092/91 über den ökologischen Landbau durch private Kontrollstellen unterziehen.

 

Fragen 12 und 13:

Für die Kontrolle der Kennzeichnung biologischer Produkte sind die jeweils für die Materiengesetze zuständigen Behörden verantwortlich. Für die Bio- Kennzeichnung sind auch die Kontrollstellen für biologische Landwirtschaft zuständig. Für die Kontrollstellen und zuständigen Behörden ist eine Aufschlüsselung nach den Kriterien der Kennzeichnung nicht möglich.

 

Frage 14:

Ich verweise dazu auf die beigeschlossene Tabelle C. Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern ist nicht möglich. Entsprechend der zitierten Verordnung wurde 2006 jeder Betrieb einmal kontrolliert.

 

Fragen 15 bis 17:

Diese Fragen können nicht beantwortet werden, da das System der Berichterstattung der Länder auf diese Fragestellung nicht ausgerichtet ist. Es werden jedoch Informationen mitgereicht (Tabellen D und E), die Lebensmittel mit dem Hinweis auf biologisch wirtschaftende Betriebe betreffen. Dazu ist auf Grund der einschlägigen Tabellen zu 2005 und 2006 auch eine Aufschlüsselung nach Bundesländern gegeben.

 

Fragen 18 bis 20:

Die Überprüfungen durch die Länder werden zahlenmäßig derzeit in der Berichtspflicht an mein Ressort nicht erfasst.

Für Überprüfungen und Akkreditierung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist keine Zuständigkeit gegeben.

 

Frage 21:

Nein.

 

Fragen 22 bis 25:

Diese Fragen beziehen sich auf wirtschaftspolitische Angelegenheiten und betreffen damit keinen Gegenstand meiner Vollziehung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin

Beilage

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.