993/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.08.2007
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0064-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 957/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Umsetzung der Vorverfahrensreform“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Für die Umsetzung des Strafprozessreformgesetzes werden rund 70 zusätzliche Juristinnen und Juristen im Bereich des Strafrechtes im Interesse der Strafrechtspflege, des Rechtsschutzes und der Sicherheit der Bevölkerung im Einsatz sein können.

Um eine rechtzeitige Ausbildung dieser zusätzlichen Kräfte zu ermöglichen, wurde die Anzahl der Planstellen für Richteramtsanwärter bereits im Rahmen der Stellenpläne 2005 und 2006 entsprechend aufgestockt. Diese Maßnahme trägt dem Umstand Rechnung, dass Staatsanwälte dieselbe Ausbildung wie Richter durchlaufen.

Vorsorge für die Umsetzung des Strafprozessreformgesetzes konnte weiters im Rahmen der Bundesfinanzgesetze bzw. der Stellenpläne für die Jahre 2007, BGBl. I Nr. 22/2007, und 2008, BGBl. I Nr. 23/2007, getroffen werden. Tatsächlich werden ungefähr 128 Bedienstete für diese Zwecke im Bereich der Staatsanwaltschaften zur Verfügung stehen. Befürchtungen, dass im Bereich der Staatsanwaltschaften keine ausreichende Vorsorge getroffen werden kann, haben sich nicht bewahrheitet.

 

Bei den Richtern kommt es auf Grund von Aufgabenverlagerungen von Richtern zu Staatsanwälten zu Planstellenverminderungen. 

Unter Zugrundelegung der auf dem Stellenplan 2007 basierenden und mit dem Aufteilungs- und Durchführungserlass vom 12. Mai 2007 aus dem Titel des Strafprozessreformgesetzes zugewiesenen zusätzlichen staatsanwaltschaftlichen Planstellen wurden von allen vier Oberstaatsanwaltschaften bereits entsprechende Ausschreibungen staatsanwaltschaftlicher Planstellen veranlasst. Die Besetzungsverfahren sind zum Teil bereits abgeschlossen, zum Teil noch im Laufen. Die Ernennung einer ersten Tranche von zusätzlichen Staatsanwälten, die für die Umsetzung des Strafprozessreformgesetzes zur Verfügung stehen werden, mit Wirksamkeit vom 1. Juli bis 1. August 2008 ist somit sichergestellt. Vor weiteren Ausschreibungen bleibt zunächst die Planstellenzuweisung auf Grundlage des Stellenplanes für das Jahr 2008 und die darauf basierende und von den jeweiligen Oberstaatsanwaltschaften vorzunehmende Aufteilung der staatsanwaltschaftlichen Planstellen auf die einzelnen Staatsanwaltschaften des jeweiligen Oberstaatsanwaltschaftsprengels abzuwarten.

Zu 2:

Die personellen Auswirkungen auf Ebene der einzelnen Landesgerichte und Staatsanwaltschaften ab 1. Jänner 2008 werden voraussichtlich im Herbst 2007 in Zahlen angegeben werden können, weil den nachgeordneten Dienstbehörden für die Erstattung der Vorschläge an das Bundesministerium für Justiz zur sprengelinternen Planstellenaufteilung nach derzeitiger Planung Zeit bis etwa Anfang September 2007 eingeräumt werden wird.

Zu 3:

Ein Entwurf einer Beleitgesetzgebung mit erforderlichen Anpassungen im Haupt- und Rechtsmittelverfahren der StPO, im StGB und im JGG wird über den Sommer begutachtet und sodann im Herbst dem Parlament als Regierungsvorlage vorgelegt werden. Parallel dazu werden in weiteren Nebengesetzen die erforderlichen Anpassungen getroffen (etwa Gebührenanspruchsgesetz, StAG, EU-JZG und ARHG, SMG, VbVG). Die Anpassungen im FinStrG wurden vom Nationalrat bereits mit der  Finanzstrafgesetz-Novelle 2007, BGBl. I Nr 44, beschlossen. Weitere Reformschritte im Haupt- und Rechtsmittelverfahren der StPO werden in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode in Angriff genommen.

Zu 4:

Die Umsetzung der Reform wird durch Arbeits- und Planungsgruppen begleitet. Sämtliche Maßnahmen werden im Rahmen eines Steuerungsgremiums koordiniert, dem neben Vertretern des Bundesministeriums für Justiz die Präsidenten der Oberlandesgerichte, die Oberstaatsanwaltschaften sowie die Personal- und Standesvertretungen angehören.

Eine begleitende Maßnahme stellt die Einrichtung einer elektronischen Schnittstelle zwischen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft dar, die die Kommunikation erleichtert. Die Aktenbildung soll übersichtlicher als bisher gestaltet werden, indem Wesentliches (Vernehmungen, Gutachten) von Unwesentlichem (Beilagen; Gebührenbeschlüsse) getrennt wird.

In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres, dem Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie und der Universität Graz wird eine wissenschaftliche Begleitforschung der Implementierung des Strafprozessreformgesetzes erfolgen.

Schließlich wird auch im Zuge intensiver Aus- und Fortbildungs­maßnahmen ein Klima geschaffen, das den Anreiz erhöht, in die Schaltzentrale des künftigen Strafverfahrens zu wechseln.

Von meinem Ressort wird jedenfalls alles getan, um ein Gelingen dieser wichtigen Reform sicherzustellen.

. August 2007

(Dr. Maria Berger)