994/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.08.2007
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0065-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 958/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kompetenzzentrum Wien“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Ja. Es ist vorgesehen, dass im „Jugendkompetenzzentrum“ ein eigenständiger Jugendgerichtshof mit eigenständiger Staatsanwaltschaft errichtet wird. Zudem soll die Strafvollzugsakademie untergebracht werden, deren Tagungs- und Schulungsräume nach modernen technischen Standards ausgerüstet werden sollen, um auch für andere Justizveranstaltungen genutzt werden zu können.

Zu 2 und 3:

Im „Jugendkompetenzzentrum“ sollen alle jugendlichen Straftäter sowie die Gruppe der jungen Erwachsenen, die zur Zeit in der Justizanstalt Wien-Josefstadt untergebracht sind, angehalten werden. Die genannten Personengruppen setzen sich weit überwiegend (rund 90%) aus Untersuchungshäftlingen zusammen.

Im Rahmen dieser Übersiedlung werden auch die Strukturen der Aus- und Fortbildung für die Jugendlichen Insassen, wie sie derzeit in der Justizanstalt Wien-Josefstadt aufgebaut worden sind, in die neue Justizanstalt in der Baumgasse in erweiterter und verbesserter Form transferiert werden. Im Besonderen ist darunter die Pflichtschule sowie ein Lernzentrum zu verstehen. Die Beschäftigungsmöglichkeiten für die Insassen werden verbessert und vermehrt .

Die Justizanstalt für („längerstrafige“ männliche) Jugendliche Gerasdorf bleibt in ihrer bisherigen Form bestehen. Eine (generelle) Vermischung der Haftpopulationen des Jugendvollzuges auf den Ebenen der geplanten Justizanstalt Wien-Baumgasse und der Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf widerspricht der derzeitigen Gesetzeslage (§§ 55, 56 JGG) und würde auch für die Durchführung von Ausgängen mehr Nachteile als Vorteile bringen.

Beide Anstalten werden aber in enger Form zu kooperieren haben. Einerseits werden während der Untersuchungshaft bereits entscheidende Weichen für die weitere Betreuung der Jugendlichen während einer allfälligen Strafhaft in Gerasdorf zu stellen sein (zB. Vorbereitung der Berufsausbildung), andererseits kann in Wien in Zusammenarbeit mit Gerasdorf der Entlassungsvollzug für Strafgefangene, die nach der Entlassung im Raum Wien verbleiben wollen, absolviert werden.

Weiters wird die Dienststelle der Jugendgerichtshilfe mit ihren Mitarbeitern von der Justizanstalt Wien-Josefstadt in das Kompetenzzentrum übersiedeln.

Zu 4:

Der geplante Jugendgerichtshof soll für Jugendstrafsachen und für die Strafsachen junger Erwachsener (§ 46a JGG) zuständig sein. Außer den für Jugendstrafsachen und Strafsachen junger Erwachsener zuständigen Gerichtsabteilungen sollen nach heutigem Planungsstand keine Abteilungen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien in das „Jugendkompetenzzentrum“ eingegliedert werden.

Zu 5:

Die Ausschreibung wurde von der Bundesimmobiliengesellschaft durchgeführt und diente der Suche nach einem Projektpartner und einem Grundstück. Im Zuge des noch in Planung befindlichen Architektenwettbewerbs wird auf die Bedürfnisse des Gerichts und der Justizanstalt konkret Bedacht genommen werden.


. August 2007

(Dr. Maria Berger)