999/AB XXIII. GP

Eingelangt am 10.08.2007
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0071-Pr 1/2007

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1019/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Unterbringung ressortfremder Personen im Ministerium“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 5:

Von Ende 2001 bis August 2004 wurde dem „Verein für Abrechnungskontrolle“ (der Kreditnehmer im Zusammenhang mit der Anwendung von Zinsanpassungsklauseln durch Banken beraten und unterstützt hat), danach bis März 2007 dem Nachfolgeverein „Verein für Opferhilfe“ auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung ein Amtsraum prekaristisch überlassen.

Von April 2004 bis Februar 2005 wurde der Verein „JUS-Net KMU“ (der die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Regionen und Wirtschaftszweige insbesondere im Zusammenhang der EU-Erweiterung gefördert hat) ebenfalls durch schriftlich vereinbarte, prekaristische Überlassung eines Amtsraumes unterstützt.

Dem Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs i.R. Dr. Gustav Maier (der für das Ressort die Funktion des Datenschutzbeauftragten bei EUROJUST wahrnimmt) wird ein Amtsraum zur Erfüllung seiner Aufgabe überlassen.

Derzeit wird einem Beratungsunternehmen, das ein Projekt zur Messung der richterlichen Arbeitsauslastung mit dem Bundesministerium für Justiz durchführt, zur Verkürzung und Vereinfachung der Kommunikationswege mit den Mitarbeitern im Hause zeitweise ein Amtsraum für die Projektarbeit zur Verfügung gestellt.

Ich beabsichtige Räumlichkeiten auch in Hinkunft an Personen aus eigenständigen Betrieben, die meinem Ressort unterstehen, und an sonstige ressortexterne Personen nur dann zu vergeben, soweit dies nach individueller Prüfung zur Erfüllung der Ressortaufgaben erforderlich ist.

. August 2007

(Dr. Maria Berger)