1/ABPR XXIII. GP

Eingelangt am 25.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrates

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen haben am 14. Dezember
2006 an die Pr
äsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 1/JPR betreffend Teilnahme
der Dritten Pr
äsidentin des Nationalrates an einer nicht angemeldeten und damit illegalen
Demonstration gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die Bestimmung des § 13 Abs. 1 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975, wonach der Präsident
darüber wacht, dass die Würde und die Rechte des Nationalrates gewahrt, die dem Nationalrat
obliegenden Aufgaben erf
üllt und die Verhandlungen mit Vermeidung jedes unnötigen
Aufschubes durchgef
ührt werden", ist als Anleitung zu verstehen, in welchem Geist und mit

welchem Ziele die Präsidenten des Nationalrates ihre verfassungsmäßigen und
geschäftsordnungsmäßigen Befugnisse auszuüben haben. Sie räumt der Präsidentin des
Nationalrates nicht das Recht ein, außerhalb des Nationalrates stehende Aktivitäten des Zweiten
Präsidenten bzw. der Dritten Präsidentin oder von Abgeordneten zu beurteilen.

Zu Frage 2:

Nein.

Zu Frage 3:

Im Hinblick auf meine Ausführungen zur Frage 1 erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.