10/ABPR XXIII. GP
Eingelangt am 27.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Präsidentin des Nationalrates
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten Johann Rädler, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Juni 2007 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 11/JPR betreffend Bruch der Vertraulichkeit von Akten im Banken-Untersuchungsausschuss gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Ad 1 bis 3.)
Aufgrund der Anfrage der Antragsteller habe ich die Parlamentsdirektion um einen Bericht über den relevierten Sachverhalt ersucht. Danach hat der Untersuchungsausschuss hinsichtlich Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe Adria und weitere Finanzdienstleister in seiner 33. Sitzung am 15. Juni 2007 mit Stimmenmehrheit den Prüfbericht (Rohbericht) der OeNB über die Hypo Alpe Adria Bank International AG angefordert.
Dieser Beschluss wurde sogleich ausgefertigt und per Boten an die Nationalbank übermittelt. Im Schreiben der Parlamentsdirektion wurde ausdrücklich auf die Verschlusssachen-Stufen der Parlamentsdirektion verwiesen, die zur verstärkten Sicherung der von den öffentlichen Ämtern für Untersuchungsausschüsse vorgelegten Akten eingeführt wurden. Damit wurde die OeNB
aufgefordert, bekanntzugeben, ob die übermittelten Akten als "VERTRAULICH" oder als "GEHEIM" zu klassifizieren seien.
"Vertraulich" bezeichnet den Normalfall für angeforderte Akten, also Aufbewahrung im versperrten Holzschrank im Lokal VIII des Parlamentsgebäudes, Zutritt nur nach Vereinbarung und unter Aufsicht von Bediensteten der Parlamentsdirektion, Kopien werden nur von Bediensteten der Parlamentsdirektion für die Fraktionen mit Kopierschutz "VERTRAULICH und Fraktionskennzeichnung" angefertigt.
"Geheim" bezeichnet den Spezialfall für angeforderte Akten, also Aufbewahrung im versperrten Stahlblechschrank im Lokal VIII des Parlamentsgebäudes. Die übermittelten Ordner/Umschläge werden mit einem diagonal angebrachten roten Klebeband gekennzeichnet, ein grünes Hinweisblatt mit der Aufschrift "GEHEIM - Kopieren VERBOTEN" wird als erste Seite eingelegt. Im Parlament werden keine Kopien angefertigt. Die Einsicht in geheime Unterlagen erfolgt nach Vereinbarung und unter Aufsicht von Bediensteten der Parlamentsdirektion.
Die Nationalbank hat am selben Tag eine Kopie des Prüfberichts (Rohbericht) samt Anlagen übermittelt. Im Schreiben der Nationalbank wurde kein Bezug auf die Verschlusssachenstufen genommen, und es wurde auch nichts bezüglich der Vertraulichkeit der übermittelten Unterlagen angemerkt.
Auf Ersuchen der Fraktionen hat die Parlamentsdirektion sodann jeweils einen Satz Kopien der übermittelten Unterlagen für jede Fraktion mit Faksimileschutz "VERTRAULICH und Fraktionskennzeichnung" erstellen lassen. Dabei wurde allerdings das Exemplar des Abgeordneten Krainer versehentlich nur mit Kopierschutz auf der 1. Seite erstellt. Abg. Krainer hat dies der Parlamentsdirektion während der laufenden Sitzung am 15. Juni mitgeteilt und sein Exemplar ohne Kopierschutz sofort zurückgegeben. In der Folge wurden von Mitarbeitern der Parlamentsdirektion die Exemplare der Grünen und des BZÖ durchgesehen, die allesamt den Kopierschutz aufgewiesen haben; seitens des Freiheitlichen Parlamentsklubs und des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei wurde der Kopierschutz gegenüber der Parlamentsdirektion ebenfalls bestätigt. Aufgrund er geschilderten Vorgangsweise ist auszuschließen, dass seitens der Parlamentsdirektion Unterlagen an die Medien weitergegeben wurden. Wie die Anfragesteller jedoch selbst ausführen, steht der Rohbericht der Nationalbank
auch einem über das Parlament hinausgehenden Personenkreis zur Verfügung. Eine weitergehende Prüfungen kann ich mangels verfassungsrechtlicher Grundlagen aber nicht durchführen.
Ad 4) bis 5)
Das Problem der Veröffentlichung vertraulicher Informationen, die dem Parlament vorliegen wurde in der Vergangenheit immer wieder releviert. In der vergangenen Gesetzgebungsperiode wurden zu diesem Thema zwei Anfragen an den Präsidenten des Nationalrates Dr. Khol im Zusammenhang mit Vorgängen im Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gestellt, wie den Anfragestellern sicherlich bekannt ist.
Ad 6 und 7)
Nein.