16/ABPR XXIII. GP
Eingelangt am 02.08.2007
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möglich.
Präsidentin des Nationalrates
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juli 2007 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 19/JPR betreffend Betriebskindergarten des Bundeskanzleramtes - soziale Ungerechtigkeit für parlamentarische Mitarbeiter und Mit- arbeiterinnen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Eingangs möchte ich festhalten, dass der Betriebskindergarten des Bundeskanzleramts ein Be- triebskindergarten des Bundes ist. Dieser Betriebskindergarten wird von der Parlamentsdirektion für die Kinder von deren Bediensteten gefördert.
Für die Förderung von Kindern anderer im Parlament Tätiger habe ich keinerlei gesetzliche Grundlagen. Mangels dieser Förderungsmöglichkeit müssen daher parlamentarische Mit- arbeiter/innen und Mandatar/innen als „Externe" gelten.
In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, dass es bei einem Familiennetto- einkommen von derzeit unter € 2.338, zumindest vom Bundesland Wien, einen Zuschuss für Kinderbetreuungsplätze gibt.
Dessenungeachtet ist es mir ein Anliegen, die finanzielle Gleichstellung der parlamentarischen Mitarbeiter/innen hinsichtlich der Nutzung der Betriebskindergärten des Bundes zu erreichen.
Dafür bieten sich insbesondere zwei Lösungsmöglichkeiten:
1. Die Abgeordneten des Nationalrates sind die Arbeitgeber/innen ihrer Parlamentarischen Mitarbeiter/innen, weshalb es ihnen in dieser Eigenschaft freisteht, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen, indem sie vertraglich mit ihnen vereinbaren, den Kindergartenbesuch finanziell zu unterstützen. Diese Unter- stützung könnte dann im Rahmen des § 10 Bundesbezügegesetz als Ausgabe in Rechnung gestellt werden.
2. Für den Herbst dieses Jahres sind im Beirat nach dem Parlamentsmitarbeitergesetz Be- ratungen über Adaptierungen dieses Gesetzes vorgesehen. In diesen Beratungen könnte eine seitens der Parlamentsdirektion vorbereitete Gesetzesänderung mitbehandelt werden, die den parlamentarischen Mitarbeiter/innen künftig zumindest die Nutzung des in der Nähe des Parlaments gelegenen Betriebskindergartens des Bundes zu denselben finanziellen Bedingungen wie Bundesbediensteten ermöglicht.
Zu Frage 5:
Kindergartenjahr 1997/1998: 7 Kinder von Bediensteten der Parlamentsdirektion
Kindergartenjahr 1998/1999: 7 Kinder von Bediensteten der Parlamentsdirektion
Kindergartenjahr 1999/2000: 7 Kinder von Bediensteten der Parlamentsdirektion
1 Kind von Klubbediensteten
Kindergartenjahr 2000/2001: 5 Kinder von Bediensteten der Parlamentsdirektion
Kindergartenjahr 2001/2002: 8 Kinder von Bediensteten der Parlamentsdirektion
Kindergartenjahr 2002/2003: 7 Kinder von Bediensteten der Parlamentsdirektion
Kindergartenjahr 2003/2004: 6 Kinder von Bediensteten der Parlamentsdirektion
Kindergartenjahr 2004/2005: 3 Kinder von Bediensteten der Parlamentsdirektion
Kindergartenjahr 2005/2006: 5 Kinder von Bediensteten der Parlamentsdirektion