2/ABPR XXIII. GP

Eingelangt am 28.03.2007
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Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, haben am 28. Feber 2007 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 3 /JPR betreffend Leistungen und Beiträge nach dem Bezügegesetz gerichtet.

Diese Anfrage darf ich wie folgt beantworten:

Zu Frage 1:

Zum 1. März 2007 beziehen 250 Personen Ruhebezüge nach dem Bezügegesetz.

Zu Frage 2:

Versorgungsbezüge nach dem Bezügegesetz beziehen zum 1. März 2007   152 Personen.

Zu Frage 3:

Auf Grund der geltend gemachten Option gemäß § 49f Bezügegesetz beziehen derzeit 16 Personen einen verminderten Ruhebezug.

Zu Frage 4:

Der Aufwand für Ruhebezüge betrug im Jahr 2006   EUR 11,810.287,63.


Zu Frage 5:

Der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2006 beziffert sich mit EUR 4.806.067,05.

Zu Frage 6:

Aus den Pensionsbeiträgen gemäß § 12 Bezügegesetz entstanden im Jahr 2006 Einnahmen in Höhe von EUR 342.542,37.

Zu Frage 7:

Die Einnahmen aus dem Beitrag gemäß § 44 n Bezügegesetz betrugen im Jahr 2006 EUR 1.368.419,98.