21/ABPR XXIII. GP
Eingelangt am 19.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Die Präsidentin des Nationalrates
Anfragebeantwortung
Im Parlamentsgebäude werden bereits seit 1983 Spar/Kompaktsparlampen eingesetzt. Nur Hansen-Luster werden aus Gründen des historisch optischen Erscheinungsbildes mit Allge- brauchslampen bestückt. Versuchsweise wurden auch Hansen-Luster mit Kompaktsparlampen ausgestattet. Dies hatte zur Folge, dass der Kristallschliff der Luster - wie behauptet wird - nicht mehr mit der bisherigen Strahlkraft zum Ausdruck kommt. In meinen Amtsräumen wurden auf meinen Wunsch hin auch bei den Hansen-Leuchten bereits seit längerer Zeit die Glühbirnen durch Energiesparlampen ausgetauscht. Derzeit beträgt das Verhältnis Energiesparlampen/ Leuchtstoff- röhren zu normalen Glühbirnen etwa 1:2.
Weiters möchte ich bemerken, dass ich den Auftrag gegeben habe, den gesamtenergetischen Zustand des historischen Parlamentsgebäudes zu erheben, um mögliche Einsparungspotenziale zu erschließen. Im Rahmen dieser Erhebung wird auch eine umfassende Verwendung von Energiesparlampen hinsichtlich eines effizienten Einsparungspotenzials geprüft werden.
Zu Frage 1 und 2:
Eine Aufstellung der anfallenden Energiekosten - aufgelistet nach Verbrauchergruppen - wird nicht geführt. In den monatlichen Abrechnungen wird der Gesamt-Energieverbrauch aller Parlamentsgebäude ausgewiesen. Eine Aufstellung nach Verbrauchern würde einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand darstellen.
Zu Frage 3 und 4:
Allgebrauchslampen sind fast ausnahmslos nur aus Gründen des historischen Erscheinungsbildes
in Verwendung.
Zu Frage 5:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.