26/ABPR XXIII. GP

Eingelangt am 05.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, haben am 28. Jänner 2008 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 30/JPR betreffend Leistungen und Beiträge nach dem Bezügegesetz für 2007 gerichtet.

Diese Anfrage darf ich wie folgt beantworten:

Zu Frage 1:

Zum 1. Jänner 2008 beziehen 243 Personen Ruhebezüge nach dem Bezügegesetz.

Zu Frage 2:

Versorgungsbezüge nach dem Bezügegesetz beziehen zum 1. Jänner 2008   151 Personen.

Zu Frage 3:

Auf Grund einer Optionserklärung gemäß § 49f Bezügegesetz beziehen derzeit 16 Personen einen verminderten Ruhebezug.

Zu Frage 4:

Der Aufwand für Ruhebezüge betrug im Jahr 2007   EUR 11,747.036,96.

Zu Frage 5:

Der Aufwand für Versorgungsbezüge im Jahr 2007 beziffert sich mit EUR 4.689.617,98.


Zu Frage 6:

Da das Bezügebegrenzungsgesetz 1997 Pensionen für politische Funktionäre nicht mehr vorsieht, werden Pensionsbeiträge gemäß § 12 Bezügegesetz nur mehr von einer geringen Anzahl von Politikern geleistet.

Die Höhe der Einnahmen beträgt im Jahr 2007 daher EUR 310.860,94

Zu Frage 7:

Die Einnahmen aus dem Beitrag gemäß § 44n Bezügegesetz betrugen im Jahr 2007 EUR 1.358.178,83.

Zu Frage 8 und 9:

Der § 14 Absatz 1 des Bezügegesetzes regelt den Anspruch auf Bezugsfortzahlung für die Mitglieder der Bundesregierung, die Staatssekretäre, die Mitglieder der Volksanwaltschaft und den Präsidenten des Rechnungshofes. Zur Vollziehung dieser Ansprüche ist für die Mitglieder der Bundesregierung und die Staatssekretäre die Bundesregierung, für die Mitglieder der Volksanwaltschaft und den Präsidenten des Rechnungshofes die Präsidentin des Nationalrates zuständig.

Für die Personen, die in den Vollziehungsbereich der Präsidentin des Nationalrates fallen, sind in dem genannten Zeitraum Ansprüche auf Fortzahlung der Bezüge gemäß § 14 Absatz 1 des Bezügegesetzes nicht entstanden.