27/ABPR XXIII. GP
Eingelangt am 21.02.2008
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Die Präsidentin des Nationalrates
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben am 20. Dezember 2007 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 26/JPR betreffend atypische und prekäre Beschäftigung im Parlament gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich folgt:
Eingangs muss festgehalten werden, dass über einige Bereiche der in der gegenständlichen Anfrage angesprochenen Thematik in der Parlamentsdirektion keine spezifischen Aufzeichnungen geführt werden bzw. auch nicht alle angesprochenen Daten erfasst sind. Vor dem Hintergrund der Bemühungen um eine möglichst umfassende Information der Abgeordneten habe ich jedoch versucht, die mir möglichen Angaben zu übermitteln, aus denen allenfalls Tendenzen abgelesen werden können.
Zu den einzelnen Fragen:
Zu Frage 1:
Mit Stand 1. Jänner 2008 können zu den einzelnen von der Anfrage erfassten Kategorien folgende Angaben gemacht werden:
Freie Dienstverträge: 38
Werkverträge: 24
Geringfügig Beschäftigte: 4
Teilzeitarbeitsverhältnisse: 30
Praktika: 0
Leiharbeitsverhältnisse: 30
Befristete Dienstverträge: 23
Zu Frage 2:
Freie Dienstverträge: 8,0%
Werkverträge: 5,1%
Geringfügig Beschäftigte: 0,8%
Teilzeitarbeitsverhältnisse: 6,3%
Praktika: 0%
Leiharbeitsverhältnisse: 6,3%
Befristete Dienstverträge: 4,8%
Zu Frage 3:
Freie Dienstverträge:
Geschlecht: 24 Frauen, 14 Männer
Alter: Frauen: 20 -30: 9 Männer: 20 - 30: 8
31 - 40: 1 31 - 40: 1
41 - 50: 3 41 - 50: 3
51 - 60: 5 51 - 60: 2
über 60: 6 über 60: 0
Ausbildungsdaten: Es liegen keine Daten vor, da diese für die Vertragsgestaltung nicht relevant sind.
Werkverträge:
Geschlecht: 17 Frauen, 7 Männer
Hinsichtlich der weiteren angefragten Daten liegen keine Aufzeichnungen vor. Es wird darauf
hingewiesen, dass Werkverträge grundsätzlich nicht auf Dauer angelegt sind und
anlassbezogen abgeschlossen werden. Daher besteht keine Veranlassung, derartige
Aufzeichnungen zu führen.
Geringfügig Beschäftigte:
Geschlecht: 4 Frauen
Alter: Frauen: 20 - 30: 2
31 - 40: 0
41 - 50: 0
51 - 60: 1
über 60: 1
Ausbildungsdaten: Es liegen keine Daten vor, da diese für die Vertragsgestaltung nicht relevant sind.
Teilzeitarbeitsverhältnisse:
Geschlecht: 24 Frauen, 6 Männer
Alter: Frauen: 20-30: 6 Männer: 20 - 30: 1
31 - 40:6 31 - 40: 3
41 - 50:7 41 - 50: 2
51 -60: 4 51 - 60:0
über 60: 1 über 60: 0
Ausbildungsdaten: Es liegen nicht von allen Teilzeitbeschäftigten Ausbildungsdaten vor. Soweit diese vorliegen, kann angegeben werden:
5 Personen mit abgeschlossenem Universitätsstudium
3 Personen mit Maturaabschluss
3 Personen mit Fachschulabschluss
5 Personen mit abgeschlossener Lehre
Leiharbeitsverhältnisse:
Geschlecht: 16 Frauen, 14 Männer
Alter: Frauen: 20-30: 1 Männer: 20-30: 3
31-40: 9 31-40: 4
41 - 50:1 41 - 50: 6
51-60:5 51 -60: 1
über 60:0 über 60: 0
Ausbildungsdaten: Es liegen nicht von allen Personen Ausbildungsdaten vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die meisten Personen ein Universitätsstudium abgeschlossen haben, da die Verwendung überwiegend auf A1-Planstellen im Bereich der parlamentarischen Klubs
erfolgt. Dies zeigen auch die vorliegenden Daten, wonach 18 Personen über einen Universitätsabschluss verfügen; weitere 5 Personen haben einen Maturaabschluss.
Befristete Dienstverträge:
Geschlecht: 11 Frauen, 12 Männer
Alter: Frauen: 18-30: 3 Männer: 18 - 30: 3
31 - 40: 3 31 - 40: 7
41 - 50: 5 41 - 50: 2
51 - 60: 0 51 - 60: 0
über 60: 0 über 60: 0
Ausbildungsdaten: Befristete Dienstverträge kommen im Bereich der Büros der Präsident/inn/en des Nationalrates und der parlamentarischen Klubs zur Anwendung. Es gelten daher die diesbezüglichen Ausführungen betreffend Leiharbeitsverhältnisse. Soweit Ausbildungsdaten vorliegen, kann angegeben werden:
14 Personen mit abgeschlossenem Universitätsstudium
1 Person mit Fachschulabschluss
2 Personen mit abgeschlossener Lehre
Zu Frage 4:
Im Hinblick darauf, dass nicht über alle von der gegenständlichen Anfrage erfassten
Vertragsformen detaillierte Aufzeichnungen geführt werden, ist es nicht möglich, hier Auskünfte
in der gewünschten Genauigkeit zu geben. Soweit diese Aufzeichnungen vorliegen, kann ich
jedoch folgende Angaben übermitteln:
Freie Dienstverträqe:
1995: 0
1996:0
1997:11 (8 Frauen, 3 Männer)
1998:16 (9 Frauen, 7 Männer)
1999: 24 (10 Frauen, 14 Männer)
2000: 27 (13 Frauen, 14 Männer)
2001: 32 (18 Frauen, 14 Männer)
2002: 27 (18 Frauen, 9 Männer)
2003: 22 (15 Frauen, 7 Männer)
2004: 25 (14 Frauen, 11 Männer)
2005: 27(16 Frauen, 11 Männer)
2006: 29 (18 Frauen, 11 Männer)
2007: 31 (18 Frauen, 13 Männer)
Geringfügig Beschäftigte:
1995: 0
1996: 0
1997: 5 (4 Frauen, 1 Mann)
1998: 5 (5 Frauen)
1999: 5 (5 Frauen)
2000: 4 (4 Frauen)
2001: 4 (4 Frauen)
2002: 4 (4 Frauen)
2003: 7 (5 Frauen, 2 Männer)
2004: 6 (5 Frauen, 1 Mann)
2005: 7 (6 Frauen, 1 Mann)
2006: 2 (2 Frauen)
2007: 4 (2 Frauen, 2 Männer)
Leiharbeitsverhältnisse:
1995: 12 (7 Frauen, 5 Männer)
1996: 14 ( Frauen, 6 Männer)
1997: 19 (9 Frauen, 10 Männer)
1998: 18 (9 Frauen, 9 Männer)
1999:17 (9 Frauen, 8 Männer)
2000: 25 (10 Frauen, 15 Männer)
2001: 29 (11 Frauen, 18 Männer)
2002: 29 (11 Frauen, 18 Männer)
2003: 25 (9 Frauen, 16 Männer)
2004: 25 (14 Frauen, 11 Männer)
2005: 24 (13 Frauen, 11 Männer)
2006: 24 (12 Frauen, 12 Männer)
2007: 30 (12 Frauen, 18 Männer)
Zu Frage 5:
Für die mit Stichtag 1.1.2008 Beschäftigten werden hinsichtlich der durchschnittlichen Dauer der
Beschäftigung folgende Angaben übermittelt:
Freie Dienstverträge: 64,5 Monate
Geringfügig Beschäftigte: 13.5 Monate
Leiharbeitsverhältnisse: 58,8 Monate
Teilzeitarbeitsverhältnisse: 41,4 Monate
Es ist als Grundsatz anzusehen, dass Leiharbeitsverhältnisse für die Dauer der jeweiligen Gesetzgebungsperiode abgeschlossen werden, da diese Vertragsform in der Regel nur im Bereich der parlamentarischen Klubs und der Büros der Präsident/inn/en des Nationalrates Verwendung findet. Befristete Dienstverträge werden im weitaus überwiegenden Ausmaß ebenfalls in diesem Bereich jeweils für die Dauer der Gesetzgebungsperiode abgeschlossen. Es darf in diesem Zusammenhang in Erinnerung gerufen werden, dass u.a. auch für diesen Bereich durch § 4a Abs. 1 VBG eine Ausnahme vom sogenannten Kettenvertragsverbot geschaffen wurde. Hinsichtlich der Werkverträge ist festzuhalten, dass diese grundsätzlich nicht auf Dauer, sondern auf die Erbringung einer bestimmten Leistung ausgelegt sind.
Zu Frage 6:
Mitarbeiter/innen mit freien Dienstverträgen werden im Bereich der Stenographischen Protokolle, im Kompetenzzentrum (elektronischer Workflow im Gesetzgebungsverfahren), im Verwaltungsdienst sowie im Dienst Information und Öffentlichkeit beschäftigt.
Werkverträge wurden zur Durchführung von Parlamentsführungen sowie im Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienst abgeschlossen.
Geringfügig Beschäftigte werden im Dienst Information und Öffentlichkeit beschäftigt.
Teilzeitarbeitsverhältnisse gibt es in allen Bereichen der Parlamentsdirektion, in der Regel, aber nicht ausschließlich, im zeitlichen Zusammenhang mit Karenzurlauben nach MSchG, da ich bemüht bin, allen diesbezüglichen Wünschen Rechnung zu tragen.
Wie bereits zuvor ausgeführt, werden Leiharbeitsverhältnisse beinahe ausschließlich im Bereich der parlamentarischen Klubs (im Rahmen der Zuweisungen gem. Art. 30 Abs. 5 B-VG) abgeschlossen.
Auch befristete Dienstverträge finden im Bereich der parlamentarischen Klubs Verwendung.
Darüber hinaus werden sie auch bei der Besetzung von Stellen in den Büros der
Präsident/inn/en des Nationalrates und bei Vorliegen gesetzlicher Vorschriften (z.B. im Ausschreibungsgesetz) abgeschlossen.
Zu Frage 7:
Davon ausgehend, dass mit dem Begriff „Ministerium" die Parlamentsdirektion gemeint ist, kann ich ausführen, dass freie Dienstverträge und Werkverträge zur Abdeckung von Arbeitsspitzen verwendet werden. Hinsichtlich der Teilzeitbeschäftigungen verweise ich auf meine Ausführungen zu Frage 6.
Wie bereits erwähnt, werden befristete Dienstverhältnisse und Arbeitsleihverträge beinahe ausschließlich im Bereich der parlamentarischen Klubs und Büros der Präsident/inn/en abgeschlossen, da diese Verwendungen jeweils auf die Dauer der Gesetzgebungsperiode ausgelegt sind.
Aufgrund dieses Sachverhaltes (siehe Ausführungen zu den Fragen 5 und 6) sind andere Vorgangsweisen wie z.B. Berücksichtigung von Wünschen der Beschäftigten undurchführbar.
Zu Frage 8:
Dies ist keine Angelegenheit der Vollziehung.
Zu Frage 9:
Ich darf darauf hinweisen, dass der in der Anfrage angeführte „Aufnahmestopp" auf Ministerratsbeschlüsse zurückzuführen ist, die für die Parlamentsdirektion (naturgemäß) keine Bindungswirkung entfalten können. Allerdings bin auch ich im Rahmen des Stellenplans um einen sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen bemüht.