28/ABPR XXIII. GP

Eingelangt am 11.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Mandak, Kolleginnen und Kollegen, haben am 17. Jänner 2008 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 28/JPR betreffend Daten zu parla-mentarischen MitarbeiterInnen gerichtet.

Diese Anfrage darf ich wie folgt beantworten:

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass die parlamentarischen MitarbeiterInnen per-sönliche MitarbeiterInnen der einzelnen Abgeordneten sind. In den Vollziehungsbereich der Präsidentin des Nationalrates fällt lediglich die Vergütung der Aufwendungen aus dem zwischen dem Mitglied des Nationalrates und seinem/seiner MitarbeiterIn geschlossenen Dienst- oder Werkvertrag. Die Vereinbarungen hinsichtlich Höhe des Gehaltes, Dienstzeit und Dienstort werden ausschließlich zwischen den beiden Vertragsparteien getroffen.

Zu Frage 1:

 

Stichtag

gesamt

weiblich

männlich

1.1.2006 (abgeschlossene Verträge 255)

216

116

100

1.1.2008 (abgeschlossene Verträge 260)

222

124

98


Zu Frage 2:

 

Stichtag

gesamt

weiblich

männlich

1.1.2006 (abgeschlossene Verträge 245)

211

116

95

1.1.2008 (abgeschlossene Verträge 243)

210

123

87

Zu Frage 3:

 

Stichtag

gesamt

weiblich

männlich

1.1.2006

1

0

1

1.1.2008

1

0

1

Zu Frage 4 und Frage 5:

 

XXII. Gesetzgebungsperiode

gesamt

weiblich

männlich

Dienstverträge (Weiterbeschäftigung)

141

82

59

Dienstverträge (von anderen Abg. übernommen)

28

17

11

Summe:

169

99

70

Freie Dienstverträge

1

0

1

Zu Frage 6:

 

Stand 1.1.2008

gesamt

weiblich

männlich

5 Jahre

28

18

10

10 Jahre

1

1

0


Die Berechnung der Anzahl jener MitarbeiterInnen, die zwar insgesamt durchgehend länger als 5 bzw. 10 Jahre als parlamentarische MitarbeiterInnen -jedoch nicht beim selben Mitglied des Nationalrates - tätig sind, wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand verbunden. Dies deshalb, weil bei jedem/jeder MitarbeiterIn für die letzten 10 Jahre nachvollzogen werden müsste, ob nach einem Austritt ein Eintritt bei einem/einer anderen Abgeordneten (= neue/r DienstgeberIn) erfolgte.

Zu Frage 7:

 

1.1.2006

 

 

Durchschnitt

 

weiblich

 

männlich

Dienstvertrag   (211

Mitarbeiter)

 

1.690,76

1.746,06

1.623,25

Freier Dienstvertrag

Honorar /1

Mitarbeiter

466,00

--

466,00

1.1.2008

 

 

Durchschnitt

 

weiblich

 

männlich

Dienstvertrag   (210

Mitarbeiter)

 

1.752,16

1.705,24

1.818,51

Freier Dienstvertrag

Honorar /1

Mitarbeiter

425,00

--

425,00

Zu Frage 8:

Im Jahr 2006 gab es 8 Fälle von Schwangerschaften (kein freier Dienstvertrag), davon wurden in der XXIII.GP 4 Mitarbeiterinnen nicht verlängert und 4 Mitarbeiterinnen weiter beschäftigt.

Im Jahr 2007 gab es 4 Fälle von Schwangerschaften (kein freier Dienstvertrag), davon ist 1 Mitarbeiterin während der Karenz wegen Mandatszurücklegung des Abgeordneten ausge-schieden, 1 Mitarbeiterin wurde nach dem Mutterschutz ohne Karenz weiter beschäftigt und 2 Mitarbeiterinnen sind seit 31.12.2007 in Karenz.

Zu Frage 9:

In den Jahren 2000 bis 2007 gab es keinen männlichen parlamentarischen Mitarbeiter in Elternkarenz.


Zu Frage 10:

 

Stichtag

Gesamtanzahl

Wien

andere Bundesländer

1.1.2000

171

108

63

1.1.2002

195

114

81

1.1.2004

200

116

84

1.1.2006

211

130

81

1.1.2008

210

131

79

Wie viele MitarbeiterInnen in den Räumlichkeiten des Parlaments tätig waren, lässt sich nicht beantworten, da die Räumlichkeiten den Fraktionen, aber nicht einzelnen Abgeordneten bzw. MitarbeiterInnen zugewiesen werden. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die überwiegende Anzahl der parlamentarischen MitarbeiterInnen mit Dienstort in Wien auch in den Räumlichkeiten des Parlaments beschäftigt sind.

Zu Frage 11:

Da die Arbeitsleistungen ausschließlich und unmittelbar auf die Funktion des/der Abgeordneten bezogen und dem/der Abgeordneten gegenüber zu erbringen sind, bewirkt der Tod des/der Abgeordneten - sofern die Beschäftigung durch ein einzelnes Mitglied des Nationalrates erfolgt - die Beendigung des Dienstverhältnisses. In arbeitsrechtlicher Hinsicht wird der/die MitarbeiterIn so behandelt, als wäre der/die Abgeordnete aus dem Nationalrat ausgeschieden und hätte zum Zeitpunkt des Todes eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungstermine und Fristen ausgesprochen.

Zu Frage 12:

Für die Vergütung von Aufwendungen nach dem Parlamentsmitarbeitergesetz ist die Arbeitszeit kein relevantes Kriterium, weshalb diesbezüglich keine regelmäßigen Aufzeichnungen vorliegen. Die Feststellung der wöchentlichen Arbeitszeit zu den zeitlich weiter zurückliegenden Stichtagen würde die Durchsicht von bereits abgeschlossenen Akten erfordern und wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand verbunden. Die Frage kann aber eingeschränkt auf die Stichtage 1.1.2006 und 1.1.2008 wie folgt beantwortet werden:


1.1.2006

bis 20

Stunden

21 bis

40 Stunden

40 bis 50

Stunden

gesamt

weibl.

 

männl.

weibl.

 

 

männl.

weibl.

 

männl.

211

54

 

46

56

 

 

42

6

 

7

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1.2008

bis 20

Stunden

21 bis

40 Stunden

40 bis 50

Stunden

gesamt

weibl.

 

männl.

weibl.

 

 

männl.

weibl.

 

männl.

210

56

 

40

62

 

 

38

5

 

9

Zu Frage 13:

 

Stichtag

gesamt

einzelne Abgeordnete

Arbeitsgemeinschaften

1.1.2000

171

155

16

1.1.2002

195

176

19

1.1.2004

200

177

23

1.1.2006

211

187

24

1.1.2008

210

184

26

Zu Frage 14:

Die entsprechende Information befindet sich in Intranet unter dem Punkt Infothek für Parla-mentsbedienstete unter Wissenswertes zum allgemeinen Dienstbetrieb Gesundheit, Freizeit, Kultur, Soziales. Dieser Punkt wird mit Inkrafttreten der Novelle zum Parlamentsmitarbeiter-gesetz entsprechend adaptiert. Weiters wird eine gesonderte Information an die parlamen-tarischen MitarbeiterInnen ergehen.

Zu Frage 15:

Die letzte Bedarfserhebung vom April des Vorjahres brachte keine wesentliche Änderung des Interesses an einem Kindergartenplatz im Betriebskindergarten des BKA. Zu bemerken ist, dass insbesondere die 2 InteressentInnen für die Kinderstube (1 bis 3 Jahre alt) bisher davon nicht Gebrauch gemacht haben.


Es liegt weiters nur ein einziger Wunsch eines Mandatars für einen Kindergartenplatz ab frühestens April 2008 vor. Festzuhalten ist, dass für MandatarInnen weiterhin die Externen-regelung" gilt und für eine Förderung dieses Personenkreises keinerlei gesetzliche Grundlage vorhanden ist.

Die über Jahre leicht rückläufige Inanspruchnahme des Betriebskindergartens dürfte unter anderem in der verbesserten Möglichkeit der Flexibilisierung der Arbeitszeit in der Parla-mentsdirektion sowie in Einzelfällen auch der Möglichkeit von Teleworking bestehen. Darüber hinaus ist eine Tendenz ablesbar, die Kinderbetreuungsmöglichkeiten im Umfeld des Wohnortes verstärkt zu nutzen.

Zu Frage 16:

Die Frequenzen der letzten Jahre lagen zwischen 3 und 8 Kindern pro Jahr. Es ist daher im Sinne der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit der Verwaltung unmöglich, andere Lösungen als die bisherige - nämlich Beteiligung am Betriebskindergarten des Bundeskanzleramtes, der übrigens fast verkehrsfrei durch den Rathauspark vom Parlamentsparkplatz aus erreicht werden kann - ins Auge zu fassen.

Zu Frage 17:

Von einigen parlamentarischen Klubs wurden mir Vorschläge für eine Änderung des Parla-mentsmitarbeitergesetzes unterbreitet. Diese Vorschläge werden derzeit im Beirat für Mit-arbeiterInnenfinanzierung beraten.