30/ABPR XXIII. GP

Eingelangt am 19.03.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrats

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen haben am 28. Jänner 2008 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 29/JPR betreffend Handhabung der Dienst-Bonusmeilen von Abgeordneten gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Fragen 1 und 2:

Vielfliegerprogramme, die zu Bonusmeilen" führen können, werden von Luftfahrtunternehmen ihren Passagieren direkt und persönlich angeboten. Es ist die individuelle Entscheidung jeder Abgeordneten/jedes Abgeordneten ob sie/er an solchen Programmen teilnimmt. Die Parlamentsdirektion hat keinen Einfluss darauf, ob bzw. welche Meilen von den Abgeordneten gesammelt werden. Hinsichtlich einer möglichen Ansammlung von Bonusmeilen unterzeichnen die betroffenen Mandatare bezüglich Reisen in Ausübung des Mandates im Sinne des § 10 Bundesbezügegesetz zu Beginn ihrer Mandatsausübung und bei Dienstreisen im Auftrag der Präsidentin/des Präsidenten des Nationalrates/Bundesrates bei Vorlage einer Reiserechnung, dass die Verwendung dieser Bonusmeilen bzw. daraus resultierender Bonifikationen für private Zwecke unzulässig ist. Die Verwendung der Meilen für weitere Dienstreisen im Auftrag der Präsidentin/des Präsidenten des Nationalrates/Bundesrates bzw. in Ausübung der Funktion als Abgeordnete/Abgeordneter zum Nationalrat/Mitglied des Bundesrates im Sinne von § 10 Bundesbezügegesetz obliegt dem/der einzelnen Abgeordneten/Bundesrat/Bundesrätin. Eine andere Verwendung von dienstlich erworbenen Bonusmeilen ist nicht möglich, da die Meilenkonten persönliche Konten sind und eine Verfügung nur vom jeweiligen Kontoinhaber erfolgen kann.


 

Andererseits ist zu bemerken, dass die Beschaffung von Flügen mit Bonusmeilen oftmals erheblichen Einschränkungen, vor allem hinsichtlich der Verfügbarkeit von Kontingenten und Flexibilität bei Umbuchungen, unterliegt und damit für den Einsatz im Rahmen der internationalen parlamentarischen Tätigkeit nur eingeschränkt geeignet ist.

Zu Frage 3:

Ich habe keine Veranlassung daran zu zweifeln, dass die Abgeordneten die durch ihre Unterschrift zur Kenntnis genommenen Bestimmungen bezüglich der Verwendung von Bonusmeilen nicht einhalten würden. Eine Kontrolle der Reisetätigkeit bzw. der Meilenkonten von Abgeordneten widerspricht meinem Verständnis des freien Mandats und der Wahrung der Privatsphäre der Abgeordneten.

Zu Frage 4:

Dienstliche Bonuskarten" werden von den von österreichischen Mandataren am meisten benutzten Fluglinien nicht angeboten.

Zu Fragen 5 und 6:

Da es sich hier um personenbezogene Daten der Abgeordneten handelt, ist eine Beantwortung der Fragen 5 und 6 nicht möglich.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ich eine neuerliche Information der Abgeordneten und Bundesräte bezüglich dienstlich erworbener Bonusmeilen veranlasst habe.