31/ABPR XXIII. GP

Eingelangt am 15.05.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. April 2008 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 35/JPR betreffend Wann, wohin und in welche Funktion entsendet Österreich Herrn Mag. Wolfgang Nitsche nun wirklich?" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4, 8, 10 bis 12:

Wie der Hauptausschussvorlage 83 HA XXIII. GP. entnommen werden kann, wurde mit dem Schreiben des Herrn Bundeskanzlers vom 9. April 2008 der der Vorlage zugrunde liegende Beschluss des Ministerrates nicht übermittelt. Die Bezugnahme auf den Ministerrats-beschluss erfolgte in der Form, dass mitgeteilt wurde, dass der Ministerrat anlässlich seiner Tagung am 9. April 2008 - der informelle Konsultationen mit den im Hauptausschuss des Nationalrates vertretenen Parteien gemäß dem Bericht des Verfassungsausschusses 58 Blg. NR XIX. GP., Seite 4, vorgegangen sind - beschlossen hat, Herrn Ministerialrat Mag. Wolfgang NITSCHE als österreichischen Vertreter im Verwaltungsausschuss der Europäischen Investitionsbank namhaft zu machen."

Das erwähnte Schreiben enthält auch das Ersuchen des Herrn Bundeskanzlers den Hauptausschuss des Nationalrates mit dem Beschluss der Bundesregierung zu befassen um das Einvernehmen gemäß Art. 23c Abs. 2 B-VG förmlich herzustellen".


Nach Art. 23c Abs. 2 B-VG hat die Bundesregierung für die Mitglieder des Verwaltungsrates der Europäischen Investitionsbank das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herzustellen. Das Ersuchen des Herrn Bundeskanzlers kann daher nur in diesem Sinne verstanden werden.

Es trifft zu, dass die Hauptausschussvorlage 83 HA XXIII. GP durch die Verwendung der Begriffe Europäische Nationalbank", Vertreter im Verwaltungsausschuss der Europäischen Investitionsbank" sowie Verwaltungsrat" eine gewisse Unscharfe aufweist, völlig unzutreffend ist jedoch die Behauptung, dass bis zum Zeitpunkt der Abstimmung eine Unklarheit über die Nominierung von Herrn MR Mag. Wolfgang Nitsche und das Ersuchen um Einvernehmens-herstellung bestand. Die Anfragesteller führen in der Anfrage selbst aus: Die Intention dieser Vorlage war die Herstellung des Einvernehmens mit dem Hauptausschuss über den Beschluss des Ministerrates, Herrn Mag. Wolfgang Nitsche als österreichischen Vertreter im Verwaltungsrat der Europäischen Investitionsbank zu nominieren." Der Beschlussfassung gingen Konsultationen in der Präsidialkonferenz vom 25. Februar, 3. März und 7. April 2008 voraus. In der Sitzung am 7. April haben die Mitglieder der Präsidialkonferenz die Absicht der Bundesregierung, Herrn Mag. Wolfgang Nitsche als österreichisches Mitglied des Verwaltungsrates der Europäische Investitionsbank vorzuschlagen, einvernehmlich zur Kenntnis genommen. In der Sitzung des Hauptausschusses am 10. April 2008 wurde das Einvernehmen gemäß Art. 23c Abs. 2 B-VG einstimmig hergestellt. Es wurde von keinem Abgeordneten ein Antrag auf Vertagung gestellt, sodass über die Vorlage abzustimmen war.

Zu den Fragen 5 und 6:

Als Präsidentin des Nationalrates muss ich davon ausgehen können, dass Vorlagen, die der Herr Bundeskanzler dem Parlament übermittelt, mit den gefassten Ministerratsbeschlüssen im Einklang stehen.

Zu den Fragen 7 und 9:

Die von Ihnen aufgezeigten formalen Mängel wurden von mir nicht gegenüber dem BKA releviert, weil sie mir in der Substanz nicht relevant erschienen und das Verfahren dadurch verzögert worden wäre.