40/ABPR XXIII. GP

Eingelangt am 26.08.2008
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Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. Juli 2008 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 42/JPR betreffend möglicher Unre-gelmäßigkeiten bei der Vergabe von Mandaten in der SPÖ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Frau Bundesministerin Heidrun Silhavy hat am 4. Juli 2008 ihr Nationalratsmandat zurückgelegt.

Zu Frage 2:

Für Herrn Abgeordneten Michael Ehmann wurde der Wahlschein von der Bundeswahlbehörde am 7. Juli 2008 in der Parlamentsdirektion hinterlegt, d.h. ab diesem Tag hat er das Mandat inne.

Die Auskunft, die Herrn Abgeordneten Michael Ehmann seitens der Parlamentsdirektion gege-ben wurde, geht auf folgenden Sachverhalt zurück:

Zunächst ging es um eine bezügerechtliche Auskunft seitens der Parlamentsdirektion gegen-über Herrn Abgeordneten Michael Ehmann, der der Sachverhalt, er scheide vom 2. Juli 2008, 0:00 Uhr, bis 7. Juli 2008, 24:00 Uhr als Abgeordneter aus, zu Grunde gelegen ist.

 

In Folge stellte das Bundesministerium für Inneres für die Bundeswahlbehörde mit Note vom 7. Juli 2008 den Wahlschein der Parlamentsdirektion zu. Die Parlamentsdirektion veranlasste unverzüglich die Mitteilung über die Einberufung in den Nationalrat an Herrn Michael Ehmann. Wann genau diese Mitteilung am 7. Juli 2008 zugegangen ist, entzieht sich der Kenntnis der Parlamentsdirektion. Durch die Hinterlegung des Wahlscheines am 7. Juli 2008 hat ab diesem Tag Abgeordneter Ehmann das Mandat inne.

Zu Frage 3:

Herr Abgeordneter Michael Ehmann hatte ein Mandat vom 16. Jänner 2007 bis zum 1. Juli 2008 und ab 7. Juli 2008; Frau Bundesministerin Heidrun Silhavy war vom 3. Mai 1994 bis zum 15. Jänner 2007 und vom 2. Juli bis zum 4. Juli 2008 Abgeordnete zum Nationalrat.