43/ABPR XXIII. GP

Eingelangt am 27.10.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben am 15. September 2008 an die Präsidentin des Nationalrates die schriftliche Anfrage 45/JPR betreffend Offenlegung von Tätigkeiten gerichtet.

Diese Anfrage darf ich wie folgt beantworten:

Gemäß § 9 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre (BezBegrBVG) haben der Präsident des Nationalrates und der Präsident des Bundesrates jeweils eine öffentlich aufzulegende Liste zu führen, in die jeder Abgeordnete zum Nationalrat und zum Bundesrat eintragen zu lassen hat, von welchen Rechtsträgern er ein Einkommen bezieht, das jährlich höher als derzeit EUR 1142,40 ist. Einkommen aus Vermögen sind nicht zu berücksichtigen.

Wie schon in der Anfragebeantwortung 38/AB PR ausgeführt, bezieht sich die Liste auf den jeweiligen aktuellen Stand hinsichtlich der gegenwärtig dem National- und Bundesrat angehörenden Mitglieder. Listen, die vergangene Zeiträume betreffen, sind daher nicht vorhanden.

Eine allgemeine Zugänglichkeit zu den Daten in der Liste und eine damit verbundene Öffentlichkeit der darin enthaltenen Daten ist somit aufgrund der bisherigen - im Konsens geübten - Praxis nur in Bezug auf die jeweils aktuell dem Nationalrat oder Bundesrat angehörenden Mitglieder gegeben.

Wie bereits in der Anfragebeantwortung 38/AB PR festgehalten, setzt ein Abgehen von der bisher allgemein akzeptierten Praxis das Einbeziehen aller im Nationalrat vertretenen Fraktionen voraus, was frühestens in der XXIV. GP möglich ist.


Ich kann aber festhalten, dass der ehemalige Abgeordnete Dr. Zernatto im fraglichen Zeitraum, im Hinblick auf die in Frage 1 erwähnte Tätigkeit, seine Verpflichtungen nach dem BezBegrBVG erfüllt hat.