8/ABPR XXIII. GP

Eingelangt am 13.06.2007
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Präsidentin des Nationalrates

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten Hermann Gahr,     Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Juni 2007 an die

Präsidentin des Nationalrates die      schriftliche Anfrage 8/JPR betreffend Verweigerung der

Beantwortung der Anfrage 7/JPR       durch den Vorsitzenden des Rechnungshofausschusses gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4 und 7:

Nach der parlamentarischen Praxis werden die Ausschusstermine von den Fraktionen vereinbart, wobei in der Präsidialkonferenz nach § 8 Abs. 2 Geschäftsordnungsgesetz die Koordinierung der Sitzungszeiten erfolgt.

Im Sinne des § 13 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz zählt es zu meinen Aufgaben, dafür zu sorgen, dass die Aufgaben des Nationalrates erfüllt und mit Vermeidung jedes unnötigen Aufschubes durchgeführt werden. Zahlreiche Gespräche, die ich in diesem Zusammenhang mit


Mitgliedern der Bundesregierung und der Präsidialkonferenz, aber auch mit Ausschussvorsitzenden führe, hängen mit dieser Zielsetzung zusammen.

Zur Frage der Einberufung der Sitzungen des Rechnungshofausschusses hat der Ausschussvorsitzende des Rechnungshofausschusses Mag. Werner Kogler mittlerweile in der Anfragebeantwortung 7/AB PR, XXIII. GP ausgeführt, dass die Einberufung von Ausschusssitzungen - bis auf weiteres - nur an Terminen, für die Konsens besteht, erfolgen wird." An der parlamentarischen Praxis, dass Ausschusstermine im Einvernehmen mit den Fraktionen festgelegt werden, möchte ich weiterhin festhalten.

Ich habe mit Mag. Werner Kogler ein Gespräch geführt, in dem dieser mitteilte, dass die ins Auge gefassten Ausschusstermine 1.6. und 19.6. jeweils mangels Zustimmung einer Fraktion nicht zustande gekommen seien. Für den nunmehr in Aussicht genommenen Termin 28.6. fehle noch die Zusage der ÖVP. Sobald diese vorliegt, werde er die Sitzung des Rechnungshofausschusses einberufen. Die Frage der weiteren Vorgangsweise, um die Abarbeitung der Berichte in einem zeitlich vernünftigen Rahmen sicherzustellen, werde ich in der Präsidialkonferenz zur Sprache bringen.

Zu den Fragen 5 und 6:

Bezüglich dieser Fragen kann ich nur auf die Anfragebeantwortung 7/AB PR, XXIII. GP verweisen, da Fragen nach persönlichen Bewertungen nach der parlamentarischen Praxis vom Anfragerecht nach § 89 Geschäftsordnungsgesetz nicht umfasst sind.

Zu Frage 8:

Nein.