10/BI XXIII. GP
Eingebracht am 07.05.2007
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Bürgerinitiative
Bürgerinitiative betreffend WATERBIKE |
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Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Die rechtlichen Bestimmungen über den Betrieb von Waterbikes auf der Donau sind durch die Aufnahme in das Schifffahrtsgesetz, in die Wasserstraßen-Verkehrsordnung sowie in die Schifffahrtsanlagenverordnung Teil der Bundesgesetzgebung. |
ANLIEGEN:
Der Nationalrat wird ersucht, die Donau als Lebensraum von dem neuen, Menschen und Umwelt belastenden, Wassermotorsport freizuhalten und alle als "Waterbike - Zonen" ausgewiesenen Strecken aus dem Schifffahrtsrecht wieder zu entfernen sowie grundsätzlich Waterbikes auf österreichischen Gewässern zu verbieten.
Wir halten es für unzumutbar und unverantwortlich, derartige durch Lärm und Umweltbelastung geprägte Anlagen in von Menschen besiedelten und der Erholung dienenden Gebieten einzurichten.
Wir sehen unser Anliegen auch als Beitrag zur österreichischen Klimaschutzstrategie. Der Verzicht auf die "Waterbike-Zonen" würde den CO2 - Ausstoß Österreichs zumindest nicht zusätzlich erhöhen. |