10/BI XXIII. GP

Eingebracht am 07.05.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bürgerinitiative

Bürgerinitiative betreffend WATERBIKE

 

Seitens der Einbringer wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht

angenommen:

 

 

Die rechtlichen Bestimmungen über den Betrieb von Waterbikes auf der Donau

sind durch die Aufnahme in das Schifffahrtsgesetz, in die

Wasserstraßen-Verkehrsordnung sowie in die Schifffahrtsanlagenverordnung

Teil der Bundesgesetzgebung.

 

ANLIEGEN:

 

Der Nationalrat wird ersucht,

die Donau als Lebensraum von dem neuen, Menschen und Umwelt belastenden,

Wassermotorsport freizuhalten und alle als "Waterbike - Zonen" ausgewiesenen

Strecken aus dem Schifffahrtsrecht wieder zu entfernen sowie grundsätzlich

Waterbikes auf österreichischen Gewässern zu verbieten.

 

 

Wir halten es für unzumutbar und unverantwortlich, derartige durch Lärm und

Umweltbelastung geprägte Anlagen in von Menschen besiedelten und der Erholung

dienenden Gebieten einzurichten.

 

 

Wir sehen unser Anliegen auch als Beitrag zur österreichischen Klimaschutzstrategie.

Der Verzicht auf die "Waterbike-Zonen" würde den CO2 - Ausstoß Österreichs

zumindest nicht zusätzlich erhöhen.